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13.10.16
13:28 Uhr
SSW

Lars Harms: Das Land entlastet die Kommunen, damit sie investieren können!

Presseinformation Kiel, den 13. Oktober 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 26 Bericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Drs. 18/4728


„Das Land entlastet die Kommunen, damit sie investieren können!“

Der Bund stellt Schleswig-Holstein rund 99,5 Mio. Euro zur Verfügung, welche
besonders für finanzschwache Kommunen in unserem Land gedacht sind. All dies wird
im entsprechenden Gesetz geregelt und dazu hat die Ministerin gerade ausführlich
berichtet. Dafür nochmals vielen Dank. Bildungseinrichtungen im ganzen Land wurden
zahlreich unterstützt. Die Kommunen im Land stehen also besser da, als noch vor
einigen Jahren.
Und auch die Förderungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz laufen
jetzt an. In Kappeln sind schon die Sporthallen der Gorck-Fock-Schule und die dortige
Gemeinschaftsschule saniert worden. Und insgesamt sind schon 20% der Fördermittel 2
beantragt. Das erscheint auf den ersten Blick noch wenig, ist aber wahrscheinlich ganz
einfach zu erklären. In anderen Bundesländern hat man eine andere kommunale
Struktur mit größeren Gemeinden, die schnell selbständig entscheiden können. In
Schleswig-Holstein haben wir Ämter oder Schulverbände, die über diese Maßnahmen
entscheiden müssen. Hier treffen viele einzelne kleine Gemeinden mit höchst
unterschiedlichen Interessen und finanziellen Möglichkeiten aufeinander. Und diese
unterschiedlichen Interessen lassen sich nicht immer schnell unter einen Hut
bekommen. Die Kleinteiligkeit der kommunalen Struktur ist also auch hier wieder ein
Hemmschuh, wenn es um Investitionen in die Zukunft geht. Trotzdem: Das Programm
ist attraktiv und lohnt sich für die Kommunen auch finanziell. Und es können noch
Anträge bis 30.06.2016 gestellt werden. Für energetische Sanierungen und
Investitionen in die Bildungsinfrastruktur können 90% Zuschüsse eingeworben
werden. Die Kommune selbst muss sich nur mit 10% an den Kosten beteiligen. Vor dem
Hintergrund der durchaus sehr guten Einnahmesituation im kommunalen Bereich ist
das noch einmal das Sahnehäubchen oben auf.



Auch die Kommunen profitieren, wie andere staatliche Ebenen auch, von der stabilen
Wirtschaft und den zuverlässigen Steuereinnahmen. Zudem profitieren die Kommunen
auch von einer Neuauflage des FAG, welches sich weitgehend auf den Stand von vor 40
Jahren aufbaute. In 2012 betrugen die Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich
noch etwas weniger als 1,2 Milliarden Euro. In 2017 werden jetzt schon über 1,7
Milliarden Euro an die Kommunen gehen – mit stark steigender Tendenz. Eine Co-
Finanzierung von 10% ist also für die kommunale Ebene ohne Schwierigkeiten möglich. 3
Zudem hat das Land eine Integrationspauschale für die Kommunen beschlossen,
welche es in dieser Form in anderen Ländern so nicht gibt. Die Mittel sollen
Orientierungshilfen für Asylsuchende bieten und die Kommunen zusätzlich entlasten.
Das Land übernimmt für die Dauer des Asylverfahrens und bis zur Entscheidung über
einen Asylantrag 90 Prozent der Kosten. Für Asylsuchende in den Kommunen, für die
der Bund keine Kosten übernimmt und die einen Anspruch nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz haben, tragen Land und Kommunen die Kosten weiter im
Verhältnis 70 zu 30. Ich finde das ist eine großzügige Ausstattung, die wir als Land den
Kommunen hier geben. Und das entlastet die Kommunen, damit sie investieren
können!



Bildung, Integration und energetische Sanierung – und damit Kostensenkung - in all
diesen ganz entscheidenden Bereichen bietet das Land den Kommunen tatkräftige
finanzielle Unterstützung an. Und ein Baustein sind hier auch die günstigen
Investitionsmittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz!
Sollten die Kommunen der Auffassung sein, dass Investitionen in die Schulen aufgrund
der guten Bausubstanz nicht nötig sein, dann kann man eine andere Priorisierung
vornehmen. Meine Wahrnehmung ist allerdings, dass nicht jede Schule eine Top-
Bausubstanz hat. Deshalb ist unsere Schwerpunktsetzung bei Schulen und Kitas
richtig. Und auch die Schwerpunktsetzung, dass trotz hervorragenden zusätzlichen
Einnahmen bei den Kommunen, darauf geachtet wird, dass finanzschwache
Kommunen besonders berücksichtigt werden, ist richtig. Ich bin mir sicher, dass noch
bis 30.06.2017 genügend Anträge eingehen werden und so das Programm voll
ausgeschöpft wird. 4
Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html