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12.10.16
17:12 Uhr
FDP

Dr. Heiner Garg zu TOP 3 (Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege): Die Zuweisungen an die Wohlfahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort. Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 376/2016 Kiel, Mittwoch, 12. Oktober 2016
Soziales/Wohlfahrtspflege



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Heiner Garg: Die Zuweisungen an die Wohlfahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Garg: Heiner Garg :
„Die Union hat mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Problemfeld ange- schnitten, über das wir diskutieren müssen. Die Zuweisungen an die Wohl- fahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung. Dabei müssen wir auch die ernst zu nehmenden Einwände gegen den Gesetzentwurf aus der durch- geführten Anhörung berücksichtigen. Folgende Probleme dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
1. Die Förderung von Verbandsstrukturen: Der Landesrechnungshof stellt in der Anhörung fest, dass ein Drittel der bereitgestellten Mittel für Verbands- kosten und nicht für Maßnahmen oder Projektarbeit aufgewendet wird. An dieser Stelle soll überhaupt nicht in Frage gestellt werden, dass institutio- nelle Förderung notwendig ist. Wenn man sie aber will, dann muss man sie klar benennen und dafür einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen. Aber weder im Gesetzentwurf noch im geltenden Sozialvertrag ist das erfolgt. Es ist explizit nur die Förderung von Projekten und Maßnahmen vorgesehen.
2. Rechtliche Unsicherheit: Die ablehnende Haltung der Koalition gegen den Gesetzentwurf wird mit rechtlichen Bedenken gegen einen ähnlichen Ge- setzentwurf aus Niedersachsen begründet. Es bestehen zwar entscheidende Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen, gleichwohl sind die wettbe- werbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt.
3. Verfestigung kartellartiger Strukturen: Das Forum Sozial als Dachverband verschiedener freier Träger hat eine bemerkenswerte Stellungnahme abge- ben, die deutlich macht, dass durch den vorgelegten Gesetzentwurf die kar- tellartigen Strukturen der Wohlfahrtsverbände weiter verfestigt werden und eine Vielzahl von freien Trägern weiter ausgeschlossen bleibt. Auch wenn Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de man nicht jeden Kritikpunkt teilt, sollte man ernsthaft über diese Problema- tik nachdenken, wenn einem wirklich etwas an Pluralismus und Trägerviel- falt gelegen ist. Wir brauchen ein Landeswohlfahrtsgesetz, welches konse- quent auf Pluralität und Trägervielfalt setzt.
4. Problem der Steuerung und des Controllings: Regelmäßig werden Fragen gestellt, wie der Zielerreichungsgrad der durchgeführten Projekte ist. Aber es gab bisher kaum konkrete Antworten darauf, weil die sozialpolitisch defi- nierten Ziele in dem Vertrag so schwammig definiert sind, dass sie wenn überhaupt nur schwer überprüfbar sind. Auch diese Fehlentwicklung sollte nicht in ein Landeswohlfahrtsgesetz übernommen werden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de