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12.10.16
17:05 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 4 (Einführung einer Karenzzeit für Minister): Gesetzesvorschlag der Küstenkoalition kann im schlimmsten Falle der Abstrafung politischer Gegner dienen

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Hein er Garg MdL Heiner Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 374/2016 Kiel, Mittwoch, 12. Oktober 2016
Innen/Flüchtlingspolitik



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Gesetzesvorschlag der Küstenkoalition kann im schlimmsten Falle der Abstrafung politischer Gegner dienen In seiner Rede zu TOP 4 (Einführung einer Karenzzeit für Minister) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:
„Für aus dem Amt ausgeschiedene Landesminister sollte es über eine An- zeigepflicht hinaus keine Regelungen geben, die ihre nachfolgende berufli- che Tätigkeit einschränken. Auf jeden Fall sollte es nicht solche Bestim- mungen geben, wie sie die rot-grün-blaue Koalition im Innen- und Rechts- ausschuss durchgesetzt und in die vorliegende Beschlussempfehlung ein- gebracht haben.
Das vorgeschlagene Gesetz gibt der Landesregierung ein – wenn auch zeit- lich befristetes – Recht, einem früheren Kabinettsmitglied eine berufliche Tätigkeit zu untersagen. Bedingung dafür ist, dass die Regierung eine ‚drin- gende Besorgnis‘ empfindet, dass durch den ausgeübten Beruf amtliche In- teressen beeinträchtigt werden könnten.
Diese Bestimmung ist sehr dehnbar; wann die beschriebene Voraussetzung als erfüllt angesehen wird, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Nicht auszu- schließen ist, dass dieser Paragraf genutzt werden könnte, politische Geg- ner oder geschasste Quertreiber aus den eigenen Reihen ‚abzustrafen‘.
Ein Wechsel zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Berei- chen ist doch grundsätzlich wünschenswert. Dann aber sollte man ihn nicht durch fragwürdige Gesetzesregelungen behindern.
Letzten Endes ist es vor allem eine Stilfrage, wo einen ehemaliges Regie- rungsmitglied hingeht. Ob ein Bundeskanzler kurz nach seinem Ausscheiden
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de aus dem Amt als Gasmann bei Herrn Putin anheuern sollte, darüber lässt sich in der Tat streiten. Transparenz zu fordern, ist vollkommen richtig.
Verbotsregelungen halte ich dagegen nicht für hilfreich.
Und erst recht nicht dann, wenn sie sich allein auf die Wirtschaft beziehen. Indirekt bedeutet dies eine weitere Begünstigung für Angehörige des öffent- lichen Dienstes in politischen Ämtern und Mandaten.
2010 übernahm ein bis dahin als Kultusminister amtierendes Mitglied der KMK die Position eines Universitätspräsidenten (Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Kultusminister von Sachsen-Anhalt, dann Präsident der Berliner Humboldt-Universität). Weshalb sollte eine solche berufliche Veränderung anders behandelt werden als z.B. der Eintritt eines ehemaligen Wirtschafts- ministers in den Vorstand eines Unternehmens oder in die Geschäftsfüh- rung einer IHK?
Für die Anwendung der neuen Gesetzesvorgaben sieht die Küstenkoalition vor, dass ein Gremium des Landtags, in das jede Fraktion einen Vertreter entsenden soll, eine Empfehlung beschließt.
Dass die Koalitionsfraktionen dazu gestern noch eine Ergänzung vorgelegt haben, in der u.a. Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit sowie andere Vor- gaben für dieses Landtagsgremium geregelt sind, dass müsste Ihnen, meine Damen und Herren, doch eigentlich recht peinlich sein.
Diese offenbar als nötig empfundene ‚Nachbesserung‘ verrät einmal mehr, dass die ganze Konstruktion dazu dienen könnte, je nach Mehrheitsverhält- nissen politische Gegner zu drangsalieren.
In Mecklenburg-Vorpommern müsste sich im Übrigen die AfD nur in drei Landtagsfraktionen zerlegen, um jeden Beschluss gegen SPD, CDU und Lin- ke zu verhindern; und gemeinsam hätten Rechts- und Linkspopulisten in Schwerin dann eine 4:2-Mehrheit – also eine Zweidrittelmehrheit – gegen die ‚lupenreinen Demokraten‘ von SPD und CDU.
Die FDP-Fraktion wird diesen Gesetzesvorschlag ablehnen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de