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12.10.16
16:04 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 3: Der Gesetzentwurf der CDU ist unzureichend

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 12. Oktober 2016


TOP 3, Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein (Drs. 18/4424)



Wolfgang Baasch:
Der Gesetzentwurf der CDU ist unzureichend


Wohlfahrtsverbände sind wichtig für das soziale Gefüge in unserer Gesellschaft. Wohlfahrtsverbände sind dabei ein wesentliches Konsenselement in unserem Sozialstaat. Die Menschen in unserem Land vertrauen den Wohlfahrtsverbänden, wenn es darum geht, Bedürftige zu unterstützen oder soziale Hilfen zu leisten. In der Altenpflege, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, in der Gesundheits- und Familienhilfe sehen die Menschen den Kernbereich wohlfahrtsstaatlicher Tätigkeit und damit die Hauptaufgabe für die Wohlfahrtsverbände. Dies und die damit verbundene Notwendigkeit einer aktiven Wohlfahrtspflege für unser Land stellt niemand in Frage.
Und die Wohlfahrtsverbände sind dabei auch ein Anwalt für eine sozial gerechte Gesellschaft.
Und an dieser Stelle will ich auch noch mal den Dank an die Wohlfahrtsverbände für ihren unermüdlichen sozialen Einsatz aussprechen. Dieser Dank gilt natürlich vor allem auch den unendlich vielen ehrenamtlichen Akteuren, die sich unter dem Dach der Wohlfahrtspflege täglich 2



für die Menschen in unserem Land, die Hilfe und Unterstützung brauchen, engagieren. Sie sorgen für ein soziales und lebenswertes Schleswig-Holstein.
Vor gut einem halben Jahr haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits im Plenum diskutiert. Wiederholen möchte ich dabei meine Kritik an dem Gesetzentwurf, den die CDU- Fraktion uns vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf ist schlecht! Vom niedersächsischen Gesetz zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege abgeschrieben – von einem Gesetz, das auch noch vom Europäischen Gerichtshof blockiert wird. In der letzten Plenardebatte habe ich gewarnt, dass wir in Schleswig-Holstein kein europarechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg bringen sollten. Entsprechend folgen wir heute der Ausschussempfehlung, denn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch immer aus.
Der Entwurf der CDU-Fraktion ist auch aus finanzpolitischer Sicht vollkommen unzureichend. Er berücksichtigt aber auch nicht neuere Diskussionen, wie zum Beispiel die Stärkung einer sozialen Innovationspolitik – soziale Innovationen und neue Wege, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Und dabei sind Wohlfahrtsverbände immer noch attraktiv für soziales Engagement und die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband ist weiterhin für viele Menschen hochinteressant. Das Motiv, anderen Menschen helfen zu wollen, ist für viele in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Und darum brauchen wir ein Landeswohlfahrtsgesetz, das sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen für soziale Arbeit regelt, aber auch das Engagement der freien Wohlfahrtspflege stärkt und die vielen ehrenamtlichen Akteure unterstützt.
Zurzeit wird die Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände über Sozialverträge geregelt, die ihnen für die nächsten Jahre Planungssicherheit gewähren. Einen überflüssigen und unzureichend abgeschriebenen Gesetzentwurf, wie ihn die CDU-Fraktion vorgelegt hat, brauchen wir nicht. Denn die Wohlfahrtsverbände sind die Akteure in unserem Land, die in allen sozialen Bereichen aktiv sind und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben. Diese direkte Sozialpolitik vor Ort in Schleswig-Holstein wollen wir stärken.