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10.10.16
16:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Flüchtlingspolitik, freies Lern- und Lehrmaterial, Entlastung des Mittelstandes, Tierschutzbericht 2016 und Aktuelle Stunde zur Verkehrspolitik

Nr. 200 / 10. Oktober 2016



Themen der Plenarsitzung: Flüchtlingspolitik, freies Lern- und Lehrmaterial, Entlastung des Mittelstandes, Tierschutzbericht 2016 und Aktuelle Stunde zur Verkehrspolitik
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 12. Oktober, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Flüchtlingspolitik, freies Lern- und Lehrmaterial, die Entlastung des Mittelstandes, der Tierschutzbericht 2016 und eine Aktuelle Stunde zur Verkehrspolitik.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 12. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zur Kritik des Bundesverkehrsministers an der schleswig- holsteinischen Verkehrspolitik, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Nur wenige Stunden, nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vergangenen Freitag den Planungsstau einiger Bundesländer kritisiert und dabei auch Schleswig-Holstein ins Visier genommen hatte, hat die FDP eine Aktuelle Stunde zum Thema beantragt. Beim Ausbau der Verkehrswege habe Schleswig-Holstein wegen hinkender Planung kein eigenes baureifes Vorhaben beitragen können, obwohl im September insgesamt 24 Projekte für neue Bundesfernstraßen freigegeben worden seien, hatte Dobrindt verlauten lassen. 2

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) konterte und gab die Schuld dem Bund, weil er die realen Planungskosten verweigere. „Die Länder bekommen zurzeit nach Beendigung des jeweiligen Bauwerks nur drei Prozent der Planungskosten erstattet“, kritisierte er. In der Realität lägen diese Planungskosten aber zwischen 15 und 20 Prozent. Wenn Dobrindt das Geld vor allem den Konsolidierungsländern wie Schleswig-Holstein zur Verfügung stellen würde, so Meyer, „hätten wir auch die finanziellen Mittel, entsprechendes Personal und Sachmittel zu finanzieren.“ Eine Bundesfernstraßen-Gesellschaft hält der Minister für keine Lösung, weil sie die gleichen Probleme auf den Bund übertrage.

Ebenso wie die CDU hatten die Liberalen im Kieler Landtag in den vergangenen Monaten mehrfach kritisiert, die Landesregierung sorge für zu wenig Planungskapazitäten. Damit einher ging die Forderung, den zuständigen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr sächlich, organisationsstrukturell und personell aufzurüsten. Laut Meyer hat die schleswig-holsteinische Straßenbauverwaltung in den Jahren 2012 bis 2015 Investitionsmittel des Bundes in Höhe von rund 586 Millionen Euro und damit 21 Millionen Euro mehr verbaut als ursprünglich zur Verfügung gestellt.


TOP 12, 19, 29, 30, 31 und 44 Flüchtlingsschutz und Integration von Migranten und Flüchtlingen, Gesetzentwurf der CDU (Drs. 18/4734), Antrag der PIRATEN (Drs. 18/4621), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4733), Antrag der FDP (Drs. 18/4735), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs.18/3817), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/1142) und 18/3003), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

In einer großen Debatte zur Flüchtlings-, Asyl- und Integrationspolitik behandelt der Landtag einen Gesetzentwurf, mehrere Anträge und einen Regierungsbericht. Während die Piraten per Antrag ein „Partizipations- und Integrationsgesetz“ fordern, hat die Union wenige Tage vor der Tagung bereits Nägel mit Köpfen gemacht und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Deutsche Leitkultur akzeptieren, Sprache lernen, Wohnsitz zuweisen, Sport fördern – das sind Kernpunkte des CDU-Entwurfs für ein Integrationsgesetz.

Eine Forderung: Wer Sprachkurse verweigere, solle auch keinen Dolmetscher bezahlt bekommen. „Wer volljährig ist und sich in den vorangegangenen sechs Jahren mindestens drei Jahre in Deutschland ständig aufgehalten hat, soll sich mit jedermann in deutscher Sprache angemessen verständigen können“, heißt es in dem Entwurf. Die CDU plant zudem, die Integrationspauschale für jeden ankommenden Flüchtling um 500 Euro auf 2.500 Euro anzuheben. Die Pauschale wird an die Kommune gezahlt, die den jeweiligen Flüchtling aufnimmt. Die Mehrkosten bezifferte die CDU auf neun Millionen Euro. Festgeschrieben werden soll auch, dass Flüchtlinge mindestens sechs Wochen lang in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort sollen sie mit Kultur, Sitten und Rechtsgrundlagen vertraut gemacht werden und anfangen, Deutsch zu lernen. Weitere 3

Schwerpunkte im CDU-Gesetzentwurf sind die Durchsetzung der Ausreisepflicht, die Rückkehr zu einer landeseigenen Abschiebehaftanstalt und die Sportförderung für Migranten. Die Piraten fordern in ihrem vorgelegten Antrag ein „Partizipations- und Integrationsgesetz“ für das Land, das insbesondere die Rechte von Muslimen zum Gegenstand haben soll. „Dabei ist einerseits das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Landes, andererseits das Verbot einer Diskriminierung muslimischer im Verhältnis zu anderen Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen“, heißt es in dem Papier der Piraten.

Ein weiterer Punkt der Debatte dreht sich um den Schutzstatus für syrische Flüchtlinge. Die Koalitionsfraktionen beklagen, „dass die Zahl von subsidiären (behelfsmäßigen) Schutzentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei syrischen Flüchtlingen stark ansteigt“. Vor diesem Hintergrund fordern sie dazu auf, Syrern wieder den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzusprechen. Angaben von SPD, Grünen und SSW zufolge wurde in diesem Jahr von den etwa 21.000 Entscheidungen des BAMF in 3.500 Fällen nur subsidiärer Schutz gewährt. Das entspreche einem Anteil von 16 Prozent. Im gesamten Zeitraum 2016 habe die Quote dagegen bei 0,1 Prozent gelegen.

Weiterhin liegt dem Plenum eine Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses vor, in der die im neuen Integrationsgesetz des Bundes verankerten Regelungen zur Ausbildung begrüßt werden – unter anderem zum Aufenthaltsstatus während und nach einer Ausbildung mit dem Wegfall der bisherigen Altersgrenze von 21 Jahren. „Das ist ein wichtiger Schritt, um den jungen Flüchtlingen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen“, heißt die Empfehlung des Ausschusses, die von den Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition getragen wurde. In dem Papier werden Arbeitsagentur und Landesregierung dazu aufgerufen, auch für Flüchtlinge ohne sichere Bleibeperspektive Angebote bei der „Integration ins Bildungswesen“ zu machen. Die dem Landtag zur Abstimmung vorgelegte Beschlussfassung geht auf eine Initiative der CDU zurück. Die Union hatte konkret gefordert, Asylbewerbern und Flüchtlingen bis 25 Jahren und in Ausnahmefällen bis 27 Jahren einen Schulbesuch zu ermöglichen, sofern sie noch keinen Abschluss haben. Derzeit sind junge Menschen hierzulande bis 18 Jahre schulpflichtig.

Ferner liegt dem Plenum ein Berichtsantrag der FDP zum Programm „Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein“ (BÜFAA.SH) vor. Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Liberalen sind von den zur Verfügung stehenden 1.600 Plätzen derzeit nur 959 belegt. Die FDP beklagt eine fehlende Abstimmung mit laufenden Maßnahmen des Bundesamtes für Ausländerangelegenheiten, die eingeschränkte Weitergabe von Informationen über den Ausbildungsstand der einzelnen Flüchtlinge sowie eine Konkurrenzsituation zu den Integrationskursen. Die Landesregierung soll im Plenum zu dem Thema Stellung beziehen.

Fakten für die Debatte liefert der neueste Flüchtlingsbericht der Landesregierung. Demnach ist seit Anfang des Jahres die Zahl der Asylsuchenden, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen in 4

Schleswig-Holstein registriert werden und für deren Aufnahme das Land zuständig ist, stark rückläufig. Bis zum 31. August 2016 wurden 7.750 Asylsuchende aufgenommen, was in etwa der Gesamtzahl aus dem Jahr 2014 entspricht. Im vergangenen Jahr waren es 35.076 Personen. „Es ist gegenwärtig nicht absehbar, ob kurz- oder mittelfristig mit einem Wiederanstieg der Zugangszahlen zu rechnen ist und falls ja, wie hoch dieser sein wird“, heißt es in dem Regierungsbericht weiter. Derzeit bereitet die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen keine Probleme. Nachdem bedingt durch die hohen Zugangszahlen in 2015 enorme Aufnahmekapazitäten geschaffen worden waren, „laufen sie aufgrund der sinkenden Zugangszahlen seit Anfang des Jahres leer“.

Mit dem hohen Flüchtlingsaufkommen im vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylanträge gestiegen, und die Auswirkungen sind besonders in diesem Jahr zu spüren. So wurden laut dem Regierungsbericht in der ersten Jahreshälfte mit 16.125 Asylanträgen fast ebenso viele gestellt wie im ganzen Jahr 2015 (16.351). Die Mehrzahl der in Schleswig-Holstein bis Ende August 2016 aufgenommenen Asylsuchenden kommen aus Syrien. Von dort flüchteten 2.235 Menschen, was einer Quote von rund 29 Prozent aller Asylsuchenden entspricht. Weitere Hauptherkunftsländer waren Irak (23 Prozent), Afghanistan (20 Prozent) und Armenien (7 Prozent). Der Anteil der Asylsuchenden aus dem Westbalkan, wie Albanien, dem Kosovo oder Serbien, lag den Angaben zufolge im Jahresdurchschnitt bei rund 2,45 Prozent (190 Personen). Mit den neuen Ankunftszentren in Neumünster (seit Mai) und Glücksstadt (seit Juli) konnten dem Bericht zufolge Registrierungsverfahren „gestrafft und beschleunigt werden“. Einfach zu entscheidende Verfahren könnten inzwischen innerhalb von 48 Stunden entschieden werden. Parallel dazu stockt das BAMF das Personal auf. Geplant sei ein Aufwuchs auf 187 Stellen landesweit. Davon waren zum 21. Juli bereits insgesamt 122 Stellen besetzt.

Weiterhin geht der Regierungsbericht auf die Zusammenarbeit von Land und Kommunen sowie auf Integrationsmaßnahmen ein, und er skizziert insgesamt zwölf „Handlungsfelder“ – von der „Sprachförderung“ über die „Wohnraumversorgung“ bis zum „Bereich Studium und Hochschulen“. Über viele dieser Aspekte hat der Landtag in den letzten Monaten Einzeldebatten geführt.


TOP 15 Entwicklung einer OER-Strategie, Große Anfrage der PIRATEN (Drs. 18/3969), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/4163), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung sieht in der Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien in Schulen und Unis sowie in den Bereichen der beruflichen Bildung und der Weiterbildung einen großen Nutzen. Insbesondere an Schulen erwartet das Bildungsministerium von der fortschreitenden Entwicklung sogenannter OER-Materialien (Open Educational Resources) „positive Erwartungen im Hinblick auf Unterrichtsqualität und Differenzierungsmöglichkeiten sowie eine Entlastung der Lehrkräfte“. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Große Anfrage der Piraten zur OER-Strategie. 5

Unter OER werden freie Lern- und Lehrmaterialien mit einer offenen Lizenz wie etwa Creative Commons in Anlehnung an den englischen Begriff für Freie Inhalte (open content) bezeichnet. Grundsätzlich ist die Verbreitung des OER-Materials derzeit im Aufbau. Noch seien „im Bildungsbereich zentrale Fragestellungen zur Qualitätskontrolle, Urheberkennzeichnung und Rechtssicherheit nicht zufriedenstellend geklärt“, heißt es in dem Regierungspapier mit Verweis auf einen Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundesforschungsministerium und Kultusministerkonferenz zum Thema. „Klar ist“, wird in dem Bericht hervorgehoben, „dass OER vor allem in digitaler Form die Möglichkeiten des Lehrens und Lernens erheblich erweitern wird“. Der offene Zugang zu Bildungsmaterialien eröffne neue Perspektiven „zur Förderung von Bildung und Wissen für alle Menschen und damit zur Teilhabe an der digitalen Informationsgesellschaft“.

Aus der Antwort der Landesregierung ist weiter herauszulesen, dass OER vor allem im schulischen Bereich schon fortgeschritten ist. So werde seitens des Ministeriums seit 2003 vor allem die Mediathek des IQSH für Schleswig-Holstein, welche sämtliche Schulfernsehsendungen, NDR-Produktionen mit Dokumentarcharakter, und für Schleswig-Holstein lizensierte Unterrichtsfilme kommerzieller Anbieter enthält, gefördert. Das Angebot umfasst den Angaben zufolge rund 24.000 Medien, davon 12.000 Filme. „Damit hält das Land Schleswig-Holstein für seine Schulen das zweitgrößte kostenlos zu nutzende Medienangebot im Bund vor“, heißt es. Seit 2015 sei über die Mediathek des IQSH auch der Zugriff auf eine OER-Bilderdatenbank des Tiroler Bildungsservers möglich. Für den Erwerb von Nutzungslizenzen von kommerziellen Unterrichtsfilmen gibt das Ministerium einen jährlichen Etat in Höhe von 65.000 Euro an.

Im Bildungsministerium ist derzeit nicht geplant, eine eigenständige Informations- und Koordinierungsstelle für OER im schulischen Bereich einzurichten. Es wird auf eine Empfehlung der OER-Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes für eine Informations- und Koordinierungsstelle auf Bundesebene verwiesen.


TOP 28 Ein Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung auf den Weg bringen, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4732), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne, Piraten und SSW wollen die berufliche Bildung neu organisieren und dazu die nächsten Schritte zum Aufbau eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung (SHIBB) einleiten. Das SHIBB ist bereits seit 2014 in der Diskussion. Im Juni 2016 wurde ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu möglichen Aufgaben sowie Rechts- und Organisationsformen der Einrichtung vorgelegt. Nun wollen die Fraktionen von SPD, Grüne, Piraten und SSW die Regierung mit der Vorbereitung des SHIBB beauftragen. Schwerpunkte sollen dabei sein: Konzipierung eines „Errichtungszeitplanes“, Vorbereitung notwendiger Gesetzesänderungen, Erarbeitung einer Organisationsstruktur sowie die Festlegungen über die Zusammensetzung und Aufgaben eines Kuratoriums. 6



Hamburg verfügt bereits seit 2007 über ein Institut für Berufliche Bildung (HIBB) als eigenständiger Landesbetrieb der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Diskussionsprozess in Schleswig- Holstein war das HIBB immer wieder als mögliches Vorbild genannt worden. Es umfasst die 44 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale. Aufgaben der HIBB-Zentrale sind die Steuerung, Beratung und Unterstützung der Schulen sowie die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und die Schulaufsicht.


TOP 3, Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, Gesetzentwurf der CDU (Drs. 18/3809), Änderungsantrag der FDP (Drs. 18/3877), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 18/4424), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die finanzielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege wird in Schleswig-Holstein wohl nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ein Vorstoß der CDU, die Förderung künftig in einem eigenständigen Wohlfahrtsgesetz zu regeln, steht vor der Ablehnung. Derzeit läuft die Finanzierung über den sogenannten Sozialvertrag 1 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren. Die Koalitionsfraktionen hatten im Sozialausschuss gegen den Gesetzentwurf gestimmt, der nun in Zweiter Lesung im Plenum beraten wird. SPD, Grüne und SSW melden vor allem europarechtliche Bedenken an.

Die Union will, dass vom kommenden Jahr an 2,2 Millionen Euro an die sieben Verbände in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fließen. Mit einem Wohlfahrtsgesetz „soll nicht nur die Wertschätzung der Arbeit zum Ausdruck gebracht, sondern auch Planungssicherheit für die Verbände sowie eine möglichst unbürokratische Abwicklung der Förderung sichergestellt werden“, begründet die Union ihren Entwurf, der auch ein Prüfrecht des Landesrechnungshofes über die Verwendung der Finanzhilfen beinhaltet.

Die FDP-Fraktion begrüßt den Vorstoß. Sie will aber zudem den Höchstanteil der Finanzhilfe, der für Verwaltungsaufgaben verwendet werden darf, auf zwei Prozent festsetzen, heißt es in ihrem Änderungsantrag. Und: Wofür die Mittel schwerpunktmäßig fließen, müsse jährlich im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss des Landtages bestimmt werden. Zu den Verbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gehören die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Jüdische Gemeinschaft, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband. Mit rund 83.000 hauptamtlich Beschäftigten und 97.000 ehrenamtlichen Kräften betreiben sie mehr als 2.000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen. 7

TOP 4, Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister, Gesetzentwurf der PIRATEN (Drs. 18/2334), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4606), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Auch in Schleswig-Holstein wird es eine Karenzzeit für Landesminister geben, wenn diese aus ihrem Amt in die Wirtschaft wechseln wollen. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen ist eine zweijährige Sperrzeit vorgesehen. SPD, Grüne und SSW legten dazu Ende September im Innen- und Rechtsausschuss einen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf der Piraten vor. Die Oppositionsfraktion hatte ursprünglich im Oktober 2014 eine dreijährige Auszeit für wechselwillige Ex-Minister gefordert. „Wir haben überhaupt keinen Zeitdruck, heute zu entscheiden“, protestierte Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer im Ausschuss mit Blick auf das geplante Inkrafttreten der Regelung zur kommenden 19. Wahlperiode. Unterstützt von der CDU forderte er zunächst eine schriftliche Anhörung. Insgesamt, so Breyer, bleibe der Entwurf der Koalition „deutlich“ hinter der 2015 vom Bundestag beschlossenen Bundesregelung zurück. Er kritisierte auch, dass Staatssekretäre – anders als auf Bundesebene – von dem Karenz-Gesetz ausgenommen werden sollen.

Die 2015 verabschiedete Bundesregelung sieht vor, die Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Bundesregierung bis zu 18 Monaten nach dessen Ausscheiden aus der Regierung untersagen zu können. Eine schlichte Übernahme der Bundesregelung ist dagegen nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Peter Eichstädt nicht möglich, da es rechtliche Unterschiede auf Bundes- und Landesebene gebe. Im Übrigen habe die Koalition zwischenzeitlich Anregungen der Opposition aufgenommen und einen ersten Entwurf entsprechend überarbeitet, sagte Eichstädt im Ausschuss.

Kerngedanke der Karenz-Regelung ist es, dass Landesminister ihr Wissen über Interna für einen neuen Job außerhalb des öffentlichen Dienstes missbrauchen könnten. Konkreten Anlass zu den Diskussionen in Schleswig-Holstein hatte der ehemalige Innenminister Andreas Breitner (SPD) gegeben. Er war Ende September 2014 zurückgetreten, im Frühjahr 2015 wurde er Direktor beim Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen. Der Wohnungsbau gehörte zu Breitners Ressort. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf, den CDU, FDP und Piraten im Ausschuss ablehnten, müssen ausgeschiedene Landesminister die Aufnahme einer Tätigkeit in der Wirtschaft schriftlich anzeigen. Die Landesregierung kann dann „die Erwerbstätigkeit oder sonstige ständige Beschäftigung untersagen, soweit sie mit dem früheren, innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Ausscheiden ausgeübten Amt des ehemaligen Mitglieds der Landesregierung im Zusammenhang steht und aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte die dringende Besorgnis besteht, dass durch sie amtliche Interessen beeinträchtigt werden.“

Ein etwaiges Wechselverbot „endet spätestens mit Ablauf von zwei Jahren“ nach dem Ausscheiden eines Ministers aus dem Kabinett. Die Entscheidung über ein Verbot soll ein vom Landtag eingesetztes Gremium begleiten. Auf Länderebene haben bereits Hamburg, Brandenburg 8

und Hessen mit eigenen Regelungen die Möglichkeit von Karenzzeiten für Landesminister geschaffen.



Donnerstag, 13. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 2 Regierungserklärung „Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft!“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

Unter dem Titel „Starkes Schleswig-Holstein – Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit Wissenschaft!“ wird Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) eine für diese Tagung angemeldete Regierungserklärung halten. Ein Aspekt dürfte ihr kürzlich vorgestellter Vorstoß für ein Exzellenz-Programm für Fachhochschulen sein. So sollen Alheits Plänen zufolge nicht nur Spitzen-Unis Sondermittel für Forschungsprojekte erhalten, sondern auch die besten deutschen Fachhochschulen. Die Ministerin regt hierfür eine Bund-Länder-Initiative an. Ziel sei ein 300- Millionen-Förderprogramm für rund 20 der über 200 FHs in Deutschland.

Der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt: eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Traditionell stellt beispielsweise ein frisch gewählter Regierungschef zum Beginn einer Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungserklärung vor. Die anschließende Aussprache des Landtages wird in der Regel durch den Oppositionsführer eröffnet. Die heutige Erklärung zur Wissenschaft ist in dieser Wahlperiode die 14. Regierungserklärung.


TOP 26 Bericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4727) geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Bund fördert Investitionen in finanzschwachen Städten und Gemeinden mit Milliardenhilfen. Ob und in welcher Höhe diese Mittel von den Kommunen in Schleswig-Holstein abgerufen werden, will die FDP-Fraktion von der Landesregierung wissen. Sie soll dem Parlament mündlich über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes berichten.

Die Liberalen hatten in der Plenarsitzung im September kritisiert, dass von 100 Millionen Euro Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) in Schleswig-Holstein nur acht Prozent abgerufen worden seien. Damit stehe das Land im Bundesvergleich auf dem letzten Platz. Die Liberalen befürworteten einen Antrag der CDU zu Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Städtebauförderung. Der Vorstoß fand aber keine Mehrheit im Landtag. 9

Die Landesregierung hat die Förderung aus dem Bundesprogramm auf Investitionen in die energetische Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten begrenzt. Die Opposition kritisiert diese Zweckbindung aufs Heftigste und sieht die Finanzhilfen an anderer Stelle besser eingesetzt. Der Bundestag verlängerte den im Dezember 2018 endenden Förderzeitraum für Kommunalinvestitionen kürzlich um zwei Jahre. Es sei ein wichtiges Anliegen, dass die zur Verfügung stehenden Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro auch tatsächlich genutzt werden, hieß es zur Begründung. Bislang scheiterte die Bundesförderung oft daran, dass die Kommunen den notwendigen Eigenanteil nicht aufbringen konnten.


TOP 22 und 34 Ausstattung der Landespolizei und mehr Polizeivollzugsbeamtinnen- und -beamte, Antrag der Fraktion FDP (Drs. 18/4723), Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4400), Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4410), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4686), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In jedem Streifenwagen und auf jeder Wache sollen Polizisten künftig auf einen Tablet-PC zurückgreifen können, um noch schneller in polizeiliche Informations- und Auskunftssysteme zu gelangen. Die Forderung, die zusammen mit dem Thema Gewalt gegen Polizisten debattiert wird, stammt von der FDP. Zur Begründung heißt es in dem vorgelegten Antrag: „Die Nutzung mobiler Informationstechnik bietet Chancen für eine effizientere, flexiblere und auch serviceorientierte Polizei.“

Eine bereits im Juli debattierte Forderung der CDU, tätliche Angriffe auf Polizisten künftig über einen „Schutzparagraphen“ mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen, steht vor der Ablehnung. Zwar signalisierten die Koalitionsfraktionen ihre Bereitschaft, strafrechtliche Regelungen „auf mögliche Schutzlücken“ zu überprüfen. In einem eigenen Antrag legten sie aber unter anderem Schwerpunkte auf ein besseres „Einsatztraining“ und „erhebliche Verbesserungen“ bei der Ausrüstung.

Die SPD erneuerte vergangene Woche ihr Versprechen, die seit 2012 bereits zusätzlich eingerichteten 200 Planstellen bei der Polizei und 300 weitere anvisierte Planstellen auf Dauer zu sichern.


TOP 6 Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/3191), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/4717), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 10

Die CDU-Fraktion droht mit ihrem Vorstoß zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein zu scheitern. Ihr Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Wirtschafts- und Bildungsausschuss: SPD, Grüne, Piraten und SSW empfehlen dem Landtag die Ablehnung in Zweiter Lesung, die FDP enthielt sich. Mit dem Gesetz will die CDU die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern. Es definiert Aufgaben der Mittelstandsförderung und benennt Maßnahmen. So hält die Union Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungschancen von benachteiligten Jugendlichen für besonders förderungswürdig. Zudem soll eine bessere Berufsorientierung durch Kooperation von Schulen mit den Kammern und Ausbildungsbetrieben erreicht werden. Zuwanderer sollen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Aufhebung des landeseigenen Mindestlohn- sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes vor. Auch das Korruptionsregister-Gesetz möchte die CDU abschaffen. Ein weiteres Thema ist der Denkmalschutz: Hauseigentümer und Investoren sollen angehört werden, bevor eine Eintragung in die Denkmalliste möglich ist. Die Koalitionsfraktionen warfen der Union in der Ersten Lesung im Juli 2015 eine „rückschrittliche Wirtschaftspolitik“ vor, die sich zum wiederholten Mal gegen faire Löhne und fairen Wettbewerb wende. Die FDP begrüßte den Vorstoß der Union. Die Piraten werteten den Entwurf als ein Sammelsurium an Aufgaben und Maßnahmen. Es entspreche eher einem Wahlprogramm als einem Gesetz.


TOP 8 und 16 Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4658), Große Anfrage der FDP (Drs. 18/3919), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/4160), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die CDU-Landtagsfraktion will die personalintensivsten Maßnahmen des neuen Strafvollzugsgesetzes zurückdrehen. Seit Inkrafttreten am 1. September 2016 habe es vermehrt Unruhen bei den Gefangenen sowie „Verunsicherung und Frustration“ bei den Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten (JVA) gegeben. Die von SPD, Grünen und SSW beschlossene Reform sei personell und teilweise auch von der räumlichen Ausstattung her nicht umsetzbar. Gemeinsam mit einem diesbezüglichen Gesetzentwurf wird der Landtag die Antwort auf eine Große Anfrage zu „Gerichte und Staatsanwaltschaften“ debattieren.

Mit ihrem vorgelegten Gesetzentwurf will die Union die ausgeweiteten Aufschlusszeiten für Gefangene an die tatsächlichen Personal-Kapazitäten anpassen und so flexibilisieren. Zudem möchte sie festschreiben, dass Häftlinge in der Regel wieder Anstaltskleidung tragen. Ein für neue Gefangene vorgeschriebenes Diagnoseverfahren sowie die Erstellung eines Vollzugs- und Wiedereingliederungsplanes sollen bei kurzer Haftdauer kein Muss sein. Die CDU sieht über die normalen Besuchszeiten hinaus mindestens zwei weitere Besuchsstunden für Angehörige vor. Die Betreuung entlassener Häftlinge soll nicht Aufgabe des Justizvollzugs sein. 11

Die Union hatte ihren Gesetzentwurf über einen Dringlichkeitsantrag bereits in das September- Plenum einbringen wollen. Das lehnten die Regierungsfraktionen aber ab. Die CDU begreift ihr Papier als „kurzfristige Maßnahme“, die eine notwendige, umfassende Überarbeitung des Strafvollzugsgesetzes nicht ersetze. Die Landesregierung hält hingegen an ihrer Reform fest, die den Strafvollzug liberaler machen soll: Häftlinge erhalten dadurch mehr therapeutische Angebote und eine bessere Anbindung an die Familie. Sie können neue Medien stärker nutzen und Privatkleidung tragen. Der Täter-Opfer-Ausgleich im Vollzug wurde neu geregelt. In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der Reform hatte es Proteste von Häftlingen in den Justizvollzugsanstalten Neumünster und Lübeck gegeben. Zwar gelten seit September Erleichterungen für die Gefangenen, wie die erweiterten Aufschlusszeiten – aber aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in den Reihen der JVA-Bediensteten waren diese nicht durchweg realisierbar.

Das Justizministerium rechnet mit einer weiter ansteigenden Zahl von Asylstreitverfahren in Schleswig-Holstein. Am Verwaltungsgericht in Schleswig seien im ersten Quartal dieses Jahres seien 530 Hauptverfahren und 270 Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen. „Dies ist mit Abstand der höchste Quartalwert der letzten Jahre“, erklärt das Ministerium in einer Antwort auf eine Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zu Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land. „Seit Neuerem“, schreibt das Justizministerium, verzeichnet das Verwaltungsgericht auch Untätigkeitsklagen von Asylbewerbern gegen das Bundesamt für Migration (BAMF). Das sind Beschwerden darüber, dass das BAMF die Asylanträge nicht schnell genug bearbeite. Eine verlässliche Einschätzung der zu erwartenden Entwicklung der Asylstreitverfahren sei nicht möglich. Um die steigende Arbeitsbelastung am Verwaltungsgericht zu bewältigen, seien unter anderem zwei neue Asylkammern geschaffen worden. Das Personal sei mehrfach verstärkt worden.

Trotz der rückläufigen Zuwanderungszahlen sei beim BAMF die Zahl der gestellten Asylanträge sowie der anhängigen Verfahren nach wie vor sehr hoch. Zwar war es dem BAMF im Februar 2016 erstmals seit 2015 gelungen, mehr Entscheidungen (2.419) zu treffen, als eingehende Asylanträge zu verzeichnen waren (2.009). Im April habe es eine gegenläufige Entwicklung mit einer relativ konstanten Zahl an Asylanträgen (1.987) bei weniger Entscheidungen (1.500) gegeben, heißt es weiter im Ministeriumsbericht.

Die FDP-Fraktion forderte in ihrer Großen Anfrage auch Informationen zu Geschäftsbelastung, Verfahrensdauer, Personalsituation, Ausstattung von Richtern und Staatsanwälten im Bereitschaftsdienst und zur Digitalisierung der Justiz ein. Das Ministerium stellte dazu in seiner Antwort zahlreiche Tabellen zusammen. 12

TOP 11, 42 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds und Versorgungsbericht 2016, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4706), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4461), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Dem neuesten Versorgungsbericht der Landesregierung zufolge wird die Zahl der Empfänger von Beamtenpensionen in Schleswig-Holstein binnen zehn Jahren von 33.400 auf 41.200 steigen. Damit wachsen die jährlichen Versorgungsausgaben des Landes stärker als erwartet von knapp 1,13 Milliarden auf gut 1,7 Milliarden Euro. Als „nachhaltiges Finanzierungsinstrument“ setzt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) auf einen Versorgungsfonds, für dessen Einrichtung sie dem Plenum einen Gesetzentwurf vorlegt.

Ende 2017 läuft eine seit 1998 geltende Regelung aus, wonach bei Besoldungs- und Versorgungserhöhungen bis zu 0,2 Punkte abgezogen und für künftige Pensionsverpflichtungen zurückgelegt wurden. Die Versorgungsrücklage wird dem Ministerium zufolge Ende 2017 rund 630 Millionen Euro aufweisen. Diese Rücklage soll dann in den neuen Fonds überführt werden, der jährlich um etwa 77,5 Millionen Euro aufgestockt wird. Hinzu kommen ab 2020 für jede Neueinstellung im Beamten- oder Richterverhältnis zunächst 100 Euro im Monat. Diese Summe soll nur ein Anfang sein und kann mit jedem Haushaltsbeschluss steigen. Die Senkung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 Punkte entfällt ab 2018.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von 2018 an Mittel aus dem Fonds entnommen werden können. Damit sollen die Auswirkungen des Anstiegs der Pensionsausgaben auf den Haushalt auf 1,5 Prozent begrenzt werden. Diese soll die Kostenentwicklung planbarer machen. Der Vermögensbestand des Fonds darf zum 1. Januar 2028 nicht unter den Ausgangswert von 2018 sinken, wobei die Preisentwicklung bis dahin zu berücksichtigen ist. Für den Fonds wird – analog zur bisherigen Versorgungsrücklage – ein Beirat eingerichtet. In ihm sollen außer den Vertretern des Landes auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eingebunden werden.

Die Durchschnittspension eines Landesbeamten liegt laut dem Versorgungsbericht der Regierung derzeit bei knapp 3.050 Euro. Zum Vergleich: Die Durchschnittsrente in den alten Bundesländern lag im vergangenen Jahr bei 1.231 Euro.



Freitag, 14. Oktober, 10 bis 15:30 Uhr

TOP 49 Tierschutzbericht Schleswig-Holstein 2016, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4689), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung stellt den Tierschutzbericht 2016 des Ministeriums für Landwirtschaft (MELUR) vor. Es ist der zweite Tierschutzbericht nach 2004. Die Schwerpunkte liegen auf 13

Themen, die in Schleswig-Holstein besonders im Fokus stehen. Im Zentrum des Berichts steht die Nutztierhaltung, zu der die Regierung 2013 den Runden Tisch „Tierschutz in Nutztierhaltung“ ins Leben gerufen hat. Der Runde Tisch umfasst die Arbeitsgruppen Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelhaltung.

Laut des Berichtes beschäftigten sich die Arbeitsgemeinschaften des Runden Tisches in den vergangenen drei Jahren mit verschiedenen Themen. So hat die Arbeitsgruppe Rinderhaltung eine freiwillige Selbstverpflichtung in Schleswig-Holstein beschlossen, den „Landeskodex Schleswig- Holstein zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder“. Hochtragende Rinder dürfen demnach nicht mehr geschlachtet werden, auch gezielte Aborte im letzten Drittel der Trächtigkeit dürfen nicht mehr erfolgen. Angeschlossen haben sich diesem Landeskodex unter anderem das MELUR, die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Vertretungen der Tierhalter, Zuchtverbände, Dienstleister sowie Schlachtunternehmen. Damit habe Schleswig-Holstein dem Bericht zufolge Neuland beschritten. Mittlerweile haben Mecklenburg Vorpommern, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen nachgezogen. Im April dieses Jahres haben zehn Länder das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebeten, zeitnah ein Verbot auf den Weg zu bringen, trächtige Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten.

Die Arbeitsgruppe Geflügelhaltung beschäftigte sich unter anderem mit dem Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken. Das Kupieren soll dem Federpicken und Kannibalismus unter Hühnern vorbeugen. Da es auch andere Möglichkeiten gibt, dem entgegenzuwirken, soll diese Methode bald nicht mehr im Lande angewendet werden. Gemeinsam mit dem MELUR arbeitet die AG auf eine Ausstiegsrunde für Schleswig-Holstein im kommenden Jahr hin. Die Tötung männlicher Eintagsküken steht laut Bericht in Schleswig-Holstein nicht im Fokus, da die Geflügel haltenden Betriebe ihre Küken von außerhalb des Landes beziehen. Aber: Die AG Geflügelhaltung befürworte den baldigen Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken. Sie lehne das Töten ausschließlich des Geschlechtes wegen aus ethischen Gründen ab, heißt es.

Auch das Tierwohl in Bezug auf Ställe ist Thema des Tierschutzberichtes. So werden besonders tiergerechte Ställe gefördert. Die Agrarinvestitionsförderung (AFP) ist in der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 wieder im schleswig-holsteinischen Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR) mit Fördermitteln in Höhe von 9,8 Millionen Euro verankert, nachdem sie 2010 zunächst eingestellt war. Für die Landwirte gibt es zwei mögliche Fördervarianten beim Stallbau: Sie erhalten 20 Prozent Förderung, wenn die Anforderungen an den Tierschutz über den gesetzlichen Mindeststandards liegen und 40 Prozent für eine bestmögliche tiergerechte Haltung. Das MELUR sieht als Voraussetzungen für die Förderung beispielsweise, dass die Ställe höchstens 15.000 Hennenplätze, 600 Rinderplätze oder 1.500 Mastschweineplätze haben. 2015 und 2016 erhielten insgesamt 15 Landwirte im Land Zuschüsse für ihre Stallbauvorhaben. 14

Der Tierschutzbericht 2016 stellt zudem einige Neuerungen in Schleswig-Holstein vor. Seit 2014 gibt es einen Vertrauensmann „Tierschutz in der Landwirtschaft“. Prof. Dr. Edgar Schallenberger wurde auf diesen Posten berufen, um den Tierschutz zu stärken. 2015 hat der Landtag ein Gesetz zum Tierschutz-Verbandsklagerecht verabschiedet. Seither können anerkannte Vereine gegen bestimmte tierschutzrelevante Genehmigungen, Erlaubnisse und Anordnungen Rechtsbehelfe einlegen, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen.

Weitere Themen des Tierschutzberichtes:

Pelztierverbot: Im vergangenen Jahr hat Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative gestartet, die besagt, dass die Haltung von Pelztieren verboten wird. Die Initiative erhielt die Zustimmung der Mehrheit der Länder, nun prüft die Bundesregierung eine Aufnahme des Verbots in das Tiererzeugnisse- Handels-Verbotsgesetz.

Katzenkastration: Der Bericht informiert über das „Pilotprojekt gegen Katzenelend“, das das MELUR im Herbst 2014 mit der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, den Tierschutzverbänden, den Kommunalen Landesverbänden und dem Landesjagdverband initiierte. Ziel war es, 5.000 Katzen zu kastrieren. Mit über 7.000 kastrierten Katzen wurde es deutlich übertroffen. Die Evaluierung des Projektes Ende 2015 ergab, dass die Aktion so gut angenommen wurde, dass die zweite und dritte Aktion früher als geplant beendet werden mussten, da die finanziellen Mittel erschöpft waren. Noch in diesem Herbst soll das Modell weitergeführt werden.

Tierversuche: Weiteres zentrales Thema des Berichtes sind Tierversuche, für die das MELUR die Genehmigungsbehörde ist. Der Schutz des einzelnen Versuchstieres stehe im Vordergrund, heißt es. Außerdem sollten Tierversuche nach Möglichkeit verringert und Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere so weit wie möglich vermieden werden. Seit August 2013 gilt die Tierschutz- Versuchstierordnung, die die EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in deutsches Recht umsetzt. Bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen helfen Tierschutzbeauftragte, sie selbst erhalten seit 2013 Unterstützung durch Tierschutzausschüsse in den Einrichtungen und Betrieben. Zudem hat das MELUR eine Ethik- Kommission berufen, die es bei der Entscheidung über die Genehmigung von Versuchsvorhaben unterstützt. Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern, vier davon Wissenschaftler aus den Fachrichtungen Humanmedizin, Veterinärmedizin und Naturwissenschaften, zwei stellvertretend für Tierschutzorganisationen. Auch Zahlen zu Tierversuchen liefert der Bericht: So gab es 2014 in Schleswig-Holstein Versuche an 52.700 Wirbeltieren, vor allem an Mäusen. Damit liegt der Anteil des Landes bundesweit bei 1,8 Prozent. Primaten wurden in Schleswig-Holstein nicht eingesetzt. Pro Jahr werden in Schleswig-Holstein zwischen 100 und 150 genehmigungspflichtige Tierversuche neu beantragt. 15



Zirkustiere: Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Initiativen im Bundesrat für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus beteiligt. Bisher gibt es aber auf Bundesebene keine Umsetzung, die letzte Initiative ist vom März dieses Jahres. Das BMEL hat aber eine Zirkusregisterverordnung erlassen. Auf deren Basis wird die Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten registriert, ebenso wie die Kontrollen in Zirkusbetrieben. Erste Erfahrung zeigen laut Bericht aber, dass es nicht zu spürbaren Verbesserungen gekommen sei. In Schleswig-Holstein werde zudem jeder gastierende Zirkus von der zuständigen Veterinärbehörde tierschutzrechtlich überwacht und das Gelände mit der benötigten Fläche abgestimmt.

Weitere Informationen zu dem Bericht finden sich auf der Internetseite des MELUR unter dem Stichwort „Tierschutz“.


TOP 17 Förderung des Ehrenamtes und seiner Anerkennungskultur, Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drs. 18/3918), Antwort der Landesregierung (Drs. 18/4652), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In Schleswig-Holstein ist die Bereitschaft, sich zu engagieren, ungebrochen hoch. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion zur „Förderung des Ehrenamtes und seiner Anerkennungskultur“ hervor. Das Ministerium beruft sich auf diverse Studien. So ist die Zahl der sich engagierenden Schleswig-Holsteiner laut einer Freiwilligenumfrage im Zeitraum von 2009 zu 2014 von 40 auf 42 Prozent gestiegen. Der höchste Anteil freiwillig Engagierter war demnach 2014 mit 16,3 Prozent im Bereich Sport und Bewegung tätig, gefolgt von den Bereichen Schule oder Kindergarten mit 9,1 Prozent und Musik mit 9,0 Prozent. Zum Engagement in der Flüchtlingshilfe liegen dem Ministerium noch keine Zahlen vor.

Der rund 70-seitige Bericht schlüsselt die ehrenamtlichen Tätigkeiten nach Motiven, Häufigkeit und anderen Aspekten auf. Er listet die Maßnahmen der Regierung zur Stärkung des Ehrenamts seit 2005 auf und geht auf die einzelnen Landkreise sowie konkrete Bereiche wie Feuerwehr und Natur/Umwelt ein. Generell will die Regierung nach eigenem Bekunden ihre „bisherige Strategie der Engagementpolitik fortsetzen und weiterentwickeln“.

Die Ehrenamtskarte, die das freiwillige Engagement belegt und Vergünstigungen ermöglicht, soll weiter etabliert werden. Außerdem wertet das Ministerium Qualifizierungsmaßnahmen als einen „zentralen Baustein der Anerkennungskultur“. Für Ehrenamtler sowie für hauptberufliche Tätige, die sich in den Organisationen um den Einsatz der Engagierten kümmern, sollen bestehende Qualifizierungsangebote ausgebaut und zusätzliche Angebote geschaffen werden. 16

TOP 8 Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck, Antrag der Fraktion der FDP (Drs.18/4422), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die FDP fordert ein Bekenntnis des Landtages zum Erhalt der Rechtsmedizin an den Uni- Standorten Kiel und Lübeck. Das Institut für Rechtsmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und seine Außenstelle Lübeck seien von „großer Bedeutung“ für Forschung, Lehre und „im Rahmen der Krankenversorgung“, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. „Die Erbringung von Dienstleistungen für Polizei und Justiz erfolgt auf hohem Niveau und ist unverzichtbar für die schnelle Aufklärung von Straftaten.“ Die FDP fordert die Landesregierung dazu auf, eine kostendeckende Gebührenordnung für die Dienstleistungen der Rechtsmedizin bis Ende 2016 vorzulegen.


TOP 24 Schleswig-Holsteins Infrastruktur instand halten – Bürger das Melden von Schäden erleichtern, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4726), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern ein öffentlich einsehbares Internetportal zur Infrastruktur, das Bürger anonym mit Anregungen oder Beschwerden zu maroden Straßen, gefährlichen Radwegen, langweiligen Kinderspielplätzen oder unübersichtlichen öffentlichen Gebäuden füttern können. Es soll gewährleistet werden, dass die betreffenden Objekte in Karten eingetragen und mit Fotos versehen werden können. „Um die öffentliche Infrastruktur instand halten und verbessern zu können, sind die verantwortlichen Stellen vielfach auf Hinweise der Bürger angewiesen“, begründen die Piraten ihren Antrag. Vor diesem Hintergrund verlangen sie, dass eingehende Meldungen an die zuständigen Stellen vor Ort weitergeleitet werden. Die Behörden sollen dann den jeweiligen Stand der Bearbeitung – ebenfalls öffentlich einsehbar – in das Portal einspeisen.


TOP 45 Bericht zur Metropolregion und zur Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins und Hamburgs, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4074), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4654) geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag wird einen Regierungsbericht zur Metropolregion Hamburg und zur bilateralen Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins und Hamburgs in der Wirtschafts- und Verkehrspolitik diskutieren. In dem von den Koalitionsfraktionen beantragten Bericht beschreibt die Landesregierung die Organisation der Zusammenarbeit in der Metropolregion und gibt einen Ausblick über die Perspektiven der weiteren Kooperation. Ein Fazit: Schleswig-Holstein profitiert vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der Hansestadt.

In Deutschland gibt es elf Metropolregionen. Darunter werden stark verdichtete Ballungsräume verstanden, die aufgrund der vorhandenen Konzentration von Menschen, Unternehmen, 17

Institutionen und Infrastruktur Impulsgeber für die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung sind. Die Metropolregion Hamburg erstreckt sich über Teile der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, ihr Zentrum ist Hamburg. Sie ist eine reine Verwaltungskooperation mit rund fünf Millionen Einwohnern auf einer Fläche von etwa 26.000 Quadratkilometern. Damit ist sie die sechstgrößte Metropolregion in Deutschland.

Schleswig-Holstein profitiert laut dem Bericht von Hamburgs Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Rund 155.000 Schleswig-Holsteiner pendeln in die Hansestadt zu ihrem Arbeitsplatz. Damit stellt das nördlichste Bundesland 18,6 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Hamburgs. Die südlichen Regionen Schleswig-Holsteins wiederum sind aufgrund der Wohnungsknappheit und der hohen Mieten in Hamburg ein attraktiver Lebensort für überregionale Zuwanderer. Daraus schließt die Landesregierung, dass die Einwohnerzahlen im Hamburger Umland auch zukünftig weiter steigen. Auch wirtschaftlich profitiere Schleswig-Holstein von der Metropolregion, da die Nähe zu Hamburg auch zu Unternehmensansiedlungen im Lande beiträgt. Zudem seien die beiden Bundesländer mit ihren zahlreichen spezialisierten Häfen und Logistikkompetenzen zusammen die Drehscheibe des norddeutschen Außenhandels.

Ziel der Landesregierung sei es, Schleswig-Holstein als Ganzes von den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Hamburg profitieren zu lassen. Der Mehrwert ergebe sich für beide Länder, heißt es weiter. Dafür wollen die beiden Länder auch weiter eng kooperieren. Mit Blick auf die Zukunft werde der Beitritt weiterer Räume Schleswig-Holsteins zur Metropolregion Thema, ebenso die Frage, wie das Land die Dynamik der Region noch besser nutzen könne. Dies geschehe im Rahmen der Landesentwicklungsstrategie 2030; ein Handlungsplan soll im Zusammenhang mit der für 2017 geplanten „Internationalisierungsstrategie“ erstellt werden. Die Zusammenarbeit müsse voraussichtlich flexibler gestaltet und beispielsweise themen- und projektbezogen gehandhabt werden. Zusätzlich werde in dem Handlungsplan auch der Blick auf die norddeutsche Kooperation sowie die Zusammenarbeit mit Dänemark und weiteren skandinavischen Wirtschaftszentren gerichtet.

In der vergangenen Tagung hat der Landtag grünes Licht für einen Gemeinsamen Ausschuss mit der Hamburgischen Bürgerschaft gegeben.


TOP 46 Entwicklung der neugeschaffenen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4426), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4684), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Viele Wege führen in Schleswig-Holstein zum Abitur: das klassische Gymnasium, das berufliche Gymnasium – aber auch die Gemeinschaftsschule. Seit der rot-grün-blauen Schulreform aus dem Jahr 2013 können Gemeinschaftsschulen Oberstufen einrichten. Es gehe darum, mehr „Bildungsgerechtigkeit“ zu schaffen und möglichst viele Jugendliche in die Lage zu versetzen, ihre 18

Potentiale auszuschöpfen, so das Schulministerium. Wie der Aufbau der Oberstufen läuft, beschreibt ein Regierungsbericht.

Demnach haben 42 der 161 Gemeinschaftsschulen im Lande eine Oberstufe. 25 davon hatten diese bereits vor der Schulreform, zumeist an ehemaligen Gesamtschulen. 17 Standorte sind in den letzten Jahren neu dazugekommen. Eine weitere Schule in Geesthacht hat einen Antrag auf eine Oberstufe gestellt, über den noch nicht entschieden ist. Neun dieser 17 neuen Oberstufen befinden sich im Südosten des Landes: in Lübeck sowie den Kreisen Lauenburg, Stormarn und Segeberg. In anderen Landesteilen ist das Modell deutlich weniger begehrt – es gebe ein „deutliches Ungleichgewicht“, so die Landesregierung.

Ziel ist es, dass die neuen Standorte dauerhaft mindestens 50 Schüler pro Jahrgang anlocken. Je größer die Schülerzahl, desto breiter das Unterrichtsangebot: Mit 50 Jungen und Mädchen pro Jahrgang kann eine Schule zwei Profile anbieten, bei mehr Schülern bis zu vier Profile. Das Ziel von mindestens 50 Schülern soll nach einer „Aufwachsphase“ von drei Jahren erreicht werden. Vier Orte schaffen dieser Norm jedoch auch nach der Startphase nicht: Sandesneben (Kreis Herzogtum Lauenburg), Bordesholm und Nortorf (beide Kreis Rendsburg-Eckernförde) und Bad Bramstedt (Kreis Segeberg). Tiefstwert ist der 13. Jahrgang in Nortorf mit 14 Schülern. Weitere vier Standorte erreichen die Vorgabe nur knapp: Bad Segeberg, Trittau (Kreis Stormarn), Handewitt (Kreis Schleswig-Flensburg) und Tönning (Kreis Nordfriesland).

Die Landesregierung zieht dennoch ein positives Fazit: Es habe sich an den meisten neuen Oberstufen gezeigt, „dass das öffentliche Bedürfnis nach zusätzlichen Oberstufen als gegeben anzusehen ist“. Die neuen Abi-Jahrgänge brauchen qualifizierte Lehrkräfte. Es sei „eine Aufgabe, die ein wenig Zeit benötigt“, ausreichend Gymnasiallehrer an die Gemeinschaftsschulen zu schicken, so das Ministerium. Dies gehe nicht zulasten des klassischen Gymnasiums: „Die Einrichtung neuer Oberstufen hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung insgesamt.“

Rund 45.600 Schüler besuchen in Schleswig-Holstein eine Oberstufe, davon 60 Prozent am Gymnasium, 22 Prozent an einer Berufsschule und 18 Prozent an einer Gemeinschaftsschule.


TOP 47 Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von Piraten, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/2502), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4685), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im Schnitt etwa 1.000 Euro pro Schuljahr: So hoch sind die Ausgaben, die Eltern für ihr schulpflichtiges Kind aufbringen müssen. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bildungsministerium auf Wunsch des Landtages in Auftrag gegeben hat. Das Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Kieler Uni hat dafür mehr als 3.500 Eltern an 70 Schulen im Lande befragt. Ergebnis: Mit Stiften und Büchern ist es nicht getan. 19

Das meiste Geld stecken die Eltern in Fahrtkosten, Schulessen oder Nachhilfe. Konkret stellen die Forscher folgende Rechnung auf: • 89 Euro gehen pro Jahr für Verbrauchsmaterial wie Hefte oder Stifte drauf. • 179 Euro kosten Klassenfahrten, Ausflüge, Theaterbesuche und andere Aktivitäten. • 172 Euro kostet die Ausrüstung eines Schülers: etwa Ranzen, Federtasche, Taschenrechner. • 105 Euro kostet der Sport: Turnschuhe, Sporttasche, Kleidung. • 48 Euro zahlen die Eltern für Bücher - der Großteil der Lehrtexte wird von der Schule gestellt. • 312 Euro: Mit diesem Betrag schlagen Fahrtkosten, Schulessen und Nachmittagsbetreuung zu Buche. • 100 Euro werden für Nachhilfe fällig. Zwischen den verschiedenen Schularten und Altersgruppen gibt es laut der Studie keine nennenswerten Unterschiede. Wie viel Geld Eltern ausgeben, hängt eher davon ab, welchen Schulabschluss sie selbst haben. Akademiker können mehr Geld für die Ausbildung ihres Nachwuchses aufbringen als einfache Arbeiter und Angestellte. „Diese Diskrepanz wurde insbesondere in den Bereichen Nachhilfe sowie Versorgung und Betreuung deutlich“, heißt es in der Studie. Der Staat müsse insbesondere einkommensschwache Familien gezielt unterstützen. Darauf deutet die Schlussfolgerung der Autoren der Studie hin: „Insgesamt verdeutlichen diese Befunde die Notwendigkeit, geeignete finanzielle Unterstützungsangebote, insbesondere für Eltern mit keinem oder geringem Einkommen, zu schaffen.“

Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) erfülle diesen Zweck nur in Ansätzen. Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, können Zuschüsse für den Sportverein oder den Musikunterricht ihrer Kinder beantragen – allerdings nur zehn Euro pro Kind und Monat. Zudem übernimmt das BuT einen Teil der Schulkosten. Aber: Die 100 Euro pro Schuljahr (70 Euro zu Beginn, 30 Euro nach den Weihnachtsferien) seien nur ein Tropfen auf den heißen Stein.


TOP 48 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2015/16, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4688), geplanter Aufruf 14:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Unterrichtsversorgung ist laut dem jüngsten Regierungsbericht an den allgemeinbildenden Schulen im vergangenen Schuljahr 2015/2016 auf durchschnittlich 97 Prozent gestiegen – im Jahr 2014 lag die Quote bei 93 Prozent. Laut Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) liegt die Versorgung der Grundschulen im laufenden Schuljahr bereits bei 100 Prozent, der Gymnasien bei 99 Prozent und der Gemeinschaftsschulen bei 98 Prozent. Schlusslicht sind die Beruflichen Schulen mit einer Unterrichtsversorgung von 91 Prozent.

Die Landesregierung verweist in ihrem Bericht darauf, dass sie zu Beginn der Legislaturperiode „300 Lehrerstellen und weitere 452 Stellen bis 2017 durch die Absenkung des Abbaupfades, 728 20

Stellen aus BAföG-Mitteln, 240 Stellen aus Bundesmitteln sowie im Landeshaushalt 2016 nochmals 480 Stellen“ bereitgestellt hat. In den Eckwerten zum Haushalt 2017 seien weitere 200 Stellen vorgesehen. Alle Schularten zusammen betrachtet kommen im rechnerischen Verhältnis auf einen Lehrer rund 17 Schüler.

Geprägt von dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen sind die Schülerzahlen in Schleswig- Holstein im vergangenen Schuljahr entgegen früherer Prognosen erstmals seit mehr als zehn Jahren nicht mehr zurückgegangen. Statistisch erfasst wurden rund 380.200 Schüler, das sind fast genauso viele wie im laufenden Schuljahr. Derzeit gehen mehr als 12.000 Flüchtlinge und damit doppelt so viel wie im vergangenen Jahr gehen in Schleswig-Holstein zur Schule. Insgesamt zugenommen haben die Schülerzahlen insbesondere an berufsbildenden Schulen (plus 1.300 gegenüber dem Schuljahr 2014/2015), an den Gemeinschaftsschulen (plus 4.300) und an den Grundschulen (plus 900). Rückläufig (minus 800) war die Zahl der Gymnasiasten. Grund hierfür ist der Wegfall des doppelten Abiturjahrgangs.

Die Aufgabe, Kinder mit Förderbedarf in normalen Schulen zu unterrichten, wird nach Ansicht von Ministerin Ernst durch die vor einem Jahr eingeführten Schulassistenten erfolgreich mitgeleistet. Parallel dazu gebe es weiterhin 3.000 Schulbegleiter für Kinder, sagte sie zu Beginn dieses Schuljahres Anfang September. Dass es in etwa 30 bis 80 Fällen Streit gebe, ob die Schulbegleitung weiterhin geleistet werde, sei zwar bedauerlich, aber unter dem Strich eher selten. Grundsätzlich sieht das Bildungsministerium „eine zentrale Herausforderung darin, dass die künftige Entwicklung der Flüchtlingszahlen nicht absehbar ist und langfristige Planungen daher nur bedingt verlässlich sind“. Mit den jungen Menschen aus den Krisengebieten wachsen insbesondere die Anforderungen im Bereich des Spracherwerbs, bildungspolitisch Deutsch als Zweitsprache (DaZ) genannt. Laut dem Schulbericht besuchten im Juli rund 7.500 Kinder die insgesamt 196 allgemeinbildenden Schulen mit DaZ-Zentren. Im berufsbildenden Bereich gab es zum Ende des vergangenen Schuljahres knapp 6.450 Schüler mit DAZ-Bedarf.


TOP 50 und 51 Weiterentwicklung Kinder- und Jugendaktionsplans und Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4721), Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4722), geplanter Aufruf 14:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Sozialministerium legt zum Oktober-Plenum zweite Berichte vor, mit denen es die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik des Landes dokumentiert: Zum einen geht es um die Beteiligung von jungen Menschen seit 2010, zum anderen um die Umsetzung des Kinder- und Jugendaktionsplanes (KJAP) seit Beginn seiner Weiterentwicklungsphase im Juni vergangenen Jahres. Beide Berichte sind inhaltlich miteinander verzahnt, weil die Beteiligung von jungen Menschen – vor allem im Bereich der Jugendpolitik – ein Bestandteil des Kinder- und Jugendaktionsplanes (KJAP) ist. 21

Kinder- und Jugendaktionsplan: Die Landesregierung hat sich als zentrales Ziel gesetzt, „durch eine wirksame und nachhaltige Kinder-, Jugend und Familienpolitik gute und verlässliche Zukunftschancen für die junge Generation zu schaffen“, heißt es in dem rund 90-seitigen KJAP-Bericht. „Auf diesem Weg ist das Land entscheidende Schritte weiter gekommen“, lautet das Fazit. Das Sozialministerium geht detailliert auf die Aktivitäten in vier Handlungsfeldern „Kinder und Jugendliche schützen“, „Chancengerechte Bildung“, „Jugend im Fokus“ und „Jugend in Bewegung“ ein. Sieben Maßnahmen und Initiativen listet es als beispielhaft für „die positiven Entwicklungen“ auf:

• Umsetzung der jugendpolitischen Strategie des Bundes „Eigenständige Jugendpolitik (2015-2018)“ und der „EU-Jugendstrategie“. (Eigenständige Jugendpolitik = Jugendpolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe, die partizipativ ausgerichtet ist und Jugend als eigenständiges Politikfeld begreift.) • Anstoß zur Etablierung einer „Eigenständigen Jugendpolitik“ auf Landesebene • Aufbau von Strukturen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen • Partizipation von Kindern und Jugendlichen in weiteren pädagogischen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe • Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen • Verstetigung und Ausbau der Vernetzung und interdisziplinären Kooperation im Kinderschutz • Aufbau einer „leistungsfähigen Betreuungsstruktur“ in der frühkindlichen Bildung.

Künftig will die Koalition „ein besonderes Augenmerk“ auf die Integration und Teilhabe von jungen Flüchtlingen legen – und damit auch auf die interkulturelle Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Kinder- und Jugendaktionsplan besteht seit 2005. Der Landtag beschloss im Dezember 2014 seine Fortführung und Weiterentwicklung. Der neue KJAP will die Jugendlichen stärker in die Politik einbeziehen und setzt auf den Ausbau von Kooperationen.

Beteiligungsbericht: Der rund 120-seitige Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht schwerpunktmäßig auf die Weiterentwicklung in den Kindertagesstätten sowie in der stationären Erziehungshilfe seit 2010 ein. Im Kita-Bereich gebe es „die zweifellos größten Fortschritte“ in der Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, heißt es. Der Bericht verweist auf ein bundesweit einzigartiges, trägerübergreifendes Projekt: In 61 Kitas wurde die Beteiligung der Kinder in den Alltag der jeweiligen Einrichtung verankert – dem Partizipationskonzept „Die Kinderstube der Demokratie“ folgend.

In der Heimerziehung habe das Praxisprojekt „Demokratie in der Heimerziehung“ gezeigt, dass Beteiligung in der Heimerziehung „machbar ist, fachliche Qualität entwickelt und wichtige positive Wirkungen erzielt“. Die Maßnahmen der Demokratiekampagne des Landes, die sich an 22

Kommunen, Kitas und Heimerziehung richtet und die Beteiligung von jungen Menschen stärken soll, seien seit 2010 auf die stationäre Erziehungshilfe konzentriert worden. Das Sozialministerium hebt in seinem Bericht außerdem die Weiterentwicklung der parlamentarischen Formen der Jugendbeteiligung hervor: Habe es vor sieben Jahren 29 kommunale Kinder- und Jugendvertretungen gegeben, seien es inzwischen 55. Der Bericht wird einmal pro Wahlperiode vorgelegt.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter www.ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de. 23

Reihenfolge der Beratung der 46. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle eines Antrags zu einer Fragestunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 12. Oktober 2016 1 Aktuelle Stunde "Kritik des Bundesverkehrsministers an der 60 10:00 schleswig-holsteinischen Verkehrspolitik" 12+19+ Flüchtlingsschutz und Integration von Migranten und Flüchtlingen 105 11:00 29+30+ 31+44 20 Zustimmung zur Ernennung zum weiteren Mitglied des 0 12:45 Landesrechnungshofes
15 Entwicklung einer OER-Strategie 35 15:00 28 Ein Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung auf 35 15:35 den Weg bringen 3 Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege 35 16:10 4 Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister 30 16:45 Donnerstag, 13. Oktober 2016 2 Regierungserklärung "Wissenschaft mit Zukunft: Zukunft mit 105 10:00 Wissenschaft!“ 26 Bericht zur Umsetzung des 35 11:45 Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
22+34 Ausstattung der Landespolizei und mehr 35 15:00 Polizeivollzugsbeamtinnen- und beamte 6 Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein 35 15:35 8+16 Gerichte und Staatsanwaltschaften und Funktionsfähigkeit der 35 16:10 Justizvollzugsanstalten 11+42 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds und Versorgungsbericht 35 16:45 2016 Freitag, 14. Oktober 2016 49 Tierschutzbericht Schleswig-Holstein 2016 35 10:00 17 Förderung des Ehrenamtes und seiner Anerkennungskultur 35 10:35 18 Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck 35 11:10 24 Schleswig-Holsteins Infrastruktur instand halten – Bürger das Melden 35 11:45 von Schäden erleichtern 45 Bericht zur Metropolregion und zur Zusammenarbeit Schleswig- 35 12:20 Holsteins und Hamburgs 46 Entwicklung der neugeschaffenen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen 35 12:55 47 Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein 35 13:30 48 Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2015/16 35 14:05 50+51 Weiterentwicklung Kinder- und Jugendaktionsplans und Bericht zur 35 14:40 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 24

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/4745):



TOP 5 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 7 Staatsvertrag über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg 9 Gesetz zur Modernisierung der elektronischen Verwaltung 10 Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden 13 Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss ab 07.11.2016 14 Ersatzwahl für stv. Mitglied der G 10-Kommission 21 Jakobskreuzkraut bekämpfen – Honigqualität sicherstellen 23 Arbeitszeiten und Arbeitsbelastungen von Lehrkräften 25 Ablauf- und Aufbauorganisationsuntersuchungen der Ministerien und der Staatskanzlei 27 Bericht der Landesregierung zur Festen Fehmarnbelt-Querung 32 Initiativen und Untersuchungen zur Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde 35 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2014 und Bemerkungen 2016 des Landesrechnungshofs 36 Entlastung des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014 37 NDR-Staatsvertrag weiterentwickeln und Mehreinnahmen an die Beitragszahler zurückgeben 38 Keine Zentralisierung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwerverkehre 39 Keine Einführung einer Maut für Sportboote 40 Brückensperrungen an Verkehrsteilnehmer übermitteln - Mobilitätsinformationen frei nutzbar machen



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
33 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2015/2016 41 Investorenklagen verhindern – Transatlantisches Freihandelsabkommen CETA stoppen 43 Bericht zum Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“