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30.09.16
14:16 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle begrüßt Entscheidung der Nordkirche zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Nr. 196 / 30. September 2016



Antidiskriminierungsstelle begrüßt Entscheidung der Nordkirche zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Die Landessynode der Nordkirche hat am 29. September beschlossen, dass schwule und lesbische Paare in einer öffentlichen Trauzeremonie den Bund fürs Leben schließen können. Dies war homosexuellen Paaren bisher offiziell versagt. „Ich freue mich, dass die Nordkir- che dem Beispiel einiger Kirchenkreise folgt und gleichgeschlechtlichen Paaren diese Mög- lichkeit eröffnet. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Akzeptanz homosexueller Kir- chenmitglieder“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Samiah El Samadoni.

„Viele Gläubige sehen in dieser neuen Möglichkeit weit mehr als nur ein symbolisches Zeichen. Ihnen war und ist die offizielle Trauung in einem Gottesdienst in ihrer Kirchengemeinde sehr wich- tig, weil sie dies als kirchliche Tradition nicht missen möchten“, sagte El Samadoni. „Ich finde es aber schade, dass man sich nicht dazu durchringen konnte, eine einheitliche Begrifflichkeit zu ver- wenden. Dass man bei heterosexuellen Paaren von einer Trauung und bei homosexuellen Paaren von Segnung spricht, ist bedauerlich.“

Die Neuerung beinhaltet die Möglichkeit eines Ringwechsels vor dem Altar und die Eintragung in die Kirchenbücher. Nachdem bereits vier von 20 evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Deutschland die Segnung in einem Gottesdienst ermöglicht haben, ist dies nun auch in Schleswig- Holstein möglich.