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30.09.16
14:13 Uhr
Landtag

Beauftragte für die Landespolizei nimmt Arbeit auf

Nr. 195 / 30. September 2016



Beauftragte für die Landespolizei nimmt Arbeit auf

Am 1. Oktober nimmt die neue Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein ihre Arbeit auf. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte im Juni beschlossen, das neue Amt einzurichten und es der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Samiah El Sa- madoni, zu übertragen. Ab Dienstag (4. Oktober) können sich Bürger und Polizeibeamte des Landes an die neue Beauftragte wenden.

„Mit dieser Einrichtung soll der partnerschaftliche Dialog zwischen Bürger und Polizei gestärkt wer- den und zugleich eine Ansprechpartnerin für die Polizeibediensteten für Probleme aus dem inner- dienstlichen Bereich geschaffen werden“, sagte El Samadoni heute in Kiel. „Und ich bin damit für beide gleichermaßen als Vermittlerin tätig.“

Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde an die Beauftragte für die Landespoli- zei wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig ist oder dass bei der polizeilichen Maßnahme ein persönliches Fehlverhalten eines Polizeibeamten vorliegt. Polizeibeamte können sich mit einer Eingabe an die Beauftragte für die Landespolizei wenden, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in soziale oder persönliche Konfliktsituationen gera- ten oder Probleme mit ihrem Dienstherren vorliegen oder wenn sie Missstände oder Fehler aufzei- gen wollen. Die Tätigkeit der Polizeibeauftragten ist dabei - nach dem gesetzlichen Auftrag - darauf ausgerichtet, Probleme möglichst einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

„Jede Eingabe oder Beschwerde wird als konstruktive Kritik verstanden, die die Chance bietet, Fehler zu erkennen und in Zukunft abzustellen“, erklärte El Samadoni, „Über den Einzelfall hinaus- gehend dient dies damit dem Zweck, die Qualität der Arbeit der Polizei zu verbessern.“ 2

Eine Beschwerde oder Eingabe kann schriftlich oder mündlich eingebracht werden. Sie kann also telefonisch, per E-Mail, Fax oder Post an die Beauftragte für die Landespolizei übermittelt werden. Es kann auch ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden. Die Bearbeitung einer Eingabe oder Beschwerde ist unabhängig von sonstigen Verfahren wie Verwaltungs- oder Rechtsbehelfs- verfahren sowie dem Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages.

Hilfe- und Ratsuchende erreichen die Polizeibeauftragte des Landes bei der Bürgerbeauftragten: Tel. 0431 988-1240; E-Mail buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de oder Postfach 7121, 24171 Kiel. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Termin während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr) zu vereinbaren.