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23.09.16
11:42 Uhr
SSW

Lars Harms: Der Schutz der jungen Mädchen hat absoluten Vorrang vor allen anderen Belangen

Presseinformation Kiel, den 23. September 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 32 Kinderehen passen nicht zu unseren Werten Drs. 18/4511

„Der Schutz der jungen Mädchen hat absoluten Vorrang vor allen anderen
Belangen“


Das deutsche Recht ist manchmal unerwartet einfach. So auch in Sachen Ehemündigkeit. §1303,
BGB sieht vor, dass eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden soll. Noch
zu Kaiserszeiten sah das Gesetz vor, dass der Mann unbedingt volljährig sein müsse, die Frau
dagegen nicht unbedingt. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass junge Menschen
die Tragweite ihrer Entscheidung in der Regel nicht absehen können. Ich möchte an dieser Stelle
auf die bewährte Praxis der Begleitung dieser Partnerschaften durch das Jugendamt hinweisen,
sofern ein Partner unter 18 Jahre alt ist und eine Eheschließung im Ausnahmefall genehmigt
worden ist. Auf diese Weise erfahren diese Paare in Deutschland gute Unterstützung. Prinzipiell
ist es aber richtig, dass Volljährigkeit und Ehe miteinander verknüpft sind und Ehen unter 18
Jahre die absolute Ausnahme sind. 2


Andere Länder sehen das anders. Derzeit wird im Iran über die Ehemündigkeit von Mädchen im
Alter von 9 Jahren diskutiert, wie es bis 2002 galt. Seitdem müssen die Mädchen mindestens
zwölf sein. Bei allem Respekt vor kulturellen Unterschieden ist eine Eheschließung vor Eintritt der
körperlich-sexuellen Reife Barbarei. Die Mädchen kennen ihren Körper noch gar nicht, müssen
aber mit einem älteren Mann schlafen. In Europa ist so eine Praxis unvorstellbar. Das ist und
bleibt Kindesmissbrauch. Darum bin ich auch gegen das Wort Kinderehe. Ehen mit einer
Partnerin im Grundschulalter sind für mich keine Ehen, sondern sexueller Missbrauch.


Derzeit geht der Bundesjustizminister von 1.000 Paaren in Deutschland aus, von denen die
Partnerin 15 Jahre und jünger ist; meistens eingewanderte Flüchtlinge. Nachdem die Zahlen
durch die Flüchtlingszuwanderung in den letzten Monaten rasant gestiegen sind, wurde eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie hat Anfang September ihre Arbeit aufgenommen.
Das Ziel ist klar: Schutz der Mädchen. Ich halte darum überhaupt nichts von der Ausweisung der
Paare, wie sie in Dänemark diskutiert wird. Es muss möglich sein, die Mädchen hier in
Deutschland zu unterstützen und zu schützen. Die betroffenen Jugendämter berichten von sehr
komplexen Gefühlslagen der Mädchen bis hin zur Angst vor Ausweisung. Darum schlagen wir in
einem ersten Schritt vor, dass diese Ehen nicht anerkannt werden – mit allen entsprechenden
Konsequenzen. Der Schutz der jungen Mädchen hat absoluten Vorrang vor allen anderen
Belangen.
Wir müssen das Thema sehr ernst nehmen. Allerdings scheint es mir geboten, die Beratungen
der Arbeitsgruppe abzuwarten und dann die notwendigen Entscheidungen zum Wohle der
Mädchen zu treffen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html