Lars Harms: Gleichbehandlung vor dem Gesetz muss gegeben sein
Presseinformation Kiel, den 23. September 2016Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 38 Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität Drs. 18/4594 „Gleichbehandlung vor dem Gesetz muss gegeben sein“Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit. Führerscheinentzug beiTrunkenheit am Steuer. Führerscheinentzug bei Missbrauch in Bezug aufUnterhaltszahlungen. Letzteres passt dann irgendwie doch nicht so gut in dieseAuflistung. Es geht mal wieder um das Strafmaß. Strafe soll dort eingesetzt werden,wo es richtig weh tut. Dabei geht diese Diskussion völlig am Thema vorbei. Und dasgleich in mehreren Hinsichten. Zum einen muss man anerkennend sagen, dass dieGesetzgebung in Deutschland absolut tragfähig und allumfassend ist. Zum anderennehmen wir als SSW davon Abstand, der Justiz und den Gerichten indirekte Ratschlägezu erteilen. Der so-genannte Instrumentenkoffer der Gerichte ist meines Erachtens 2jedenfalls gut bestückt. Eine Klage diesbezüglich ist mir bis Dato nicht bekannt.Darüber hinaus hat es aus meiner Sicht schon einen gewissen Beigeschmack, wennman meint, sich immer wieder über das Strafmaß unterhalten zu müssen. Wohin solleine solche Diskussion führen? Wo endet sie? Welche Strafe ist „hart“ genug?Für uns als SSW steht fest, der Bezug zwischen einer Tat und einer Strafe oder auch derSanktion muss gegeben sein. Ein Fahrverbot bei Verkehrsdelikten macht Sinn. Inanderen Bereichen, sind mir die Sinnhaftigkeit oder gar die Hintergründe für einsolches Ziel, bis jetzt jedenfalls noch nicht deutlich geworden. Zumal nicht jeder einenFührerschein besitzt oder der Führerschein nicht für jeden den gleichen Stellenwerthat. Anders ist es bei den Geldstrafen. Die werden seit jeher dem jeweiligen Einzelfallangepasst und sind entsprechend abgestuft. Dieses System hat sich meiner Meinungauch bewährt. Die Gleichbehandlung vor Gericht muss für uns als Gesetzgeber dieabsolute Maxime bleiben. Diese Gleichbehandlung darf nicht ausgehöhlt werden.Warum jetzt also ein zusätzliches Strafinstrument angedacht ist, erscheint mir zumheutigen Zeitpunkt jedenfalls nicht schlüssig. Zudem wage ich es zu bezweifeln, dassdemjenigen, für den eine Geldstrafe angeblich nicht angemessen genug ist, der Entzugdes Führerscheins besonders schmerzt? Die Vorstellung geht meiner Meinung nachvöllig an der Realität vorbei. Müsste man dann den Motorradführerschein gleich mitdazu entziehen? Und was ist mit Jagd- Angel- oder Segelschein? Sie merken schon, dieThematik wirft doch so einige Fragen auf. Von daher ist es sicherlich nicht ganzverkehrt, diese im zuständigen Ausschuss einmal ausführlich zu beraten. Vielleicht gibtes ja auch positive Beispiele aus dem europäischen Ausland, wo eine solche Maßnahme 3bereits Erfolge vorweisen kann und man bereits Erfahrungen mit einer solchenGesetzlage gemacht hat. Ich bin jedenfalls gerne bereit, mein Wissen in diesem Bereichzu erweitern. Aber meine grundsätzliche Skepsis bleibt.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html