Lars Harms: Die Wahl durch den Landtag gewährt Unabhängigkeit der Verfassungsrichter
Presseinformation Kiel, den 22. September 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 16 Landesverfassungsgericht Drs. 18/4622 „Wir bekommen eine Regelung aus einem Guss, die die Unabhängigkeit der Richter unterstreicht und gleichzeitig das Verfahren einfacher macht.“Inzwischen ist es normal, dass auch Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht hat.Seit 2008 gibt das Land seine verfassungsrechtlichen Fragen nicht mehr an dasBundesverfassungsgericht weiter, sondern es werden hiesige Strukturen genutzt. Das diente derTransparenz und Nachvollziehbarkeit. Weitreichende und gute Entscheidungen, nicht zuletzt dieNeuwahl des Parlamentes aufgrund des unzureichenden Ausgleichs der Überhangmandate,nahmen ihren Anfang in einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes. Das Gericht leistethervorragende Arbeit und hat sich darum einen festen Platz in unserem Land erobert. DerLandtag ist dem Landesverfassungsgericht in Schleswig tief verbunden.Fraktionsübergreifend haben wir einige Änderungen vorgeschlagen; auch um den Bundes-Regelungen zu entsprechen. Dabei bleiben wir dem Grundsatz treu, dass 2Verfassungsrichterinnen und –richter von einer Zweidrittelmehrheit des Landtages gewähltwerden. Die Parteien sind auf diese Weise zu Verhandlungen und Kompromissen gezwungen.Keine Mehrheit kann ihren Kandidaten einfach so durchsetzen. Somit wird sich auch nie einepolitische Richtung in der Besetzung der Richterstellen alleine durchsetzen. Man ist immerwieder auf einen politischen Kompromiss angewiesen und hier zeigt sich, dass ein Kompromissnichts Schlechtes ist, sondern das Wesen der Demokratie an sich. Von diesem Grundsatz bin ichüberzeugt. Und deshalb werden wir von bestehenden verfahren auch nicht abweichen! Geradedas, diese Art der Wahl durch den Landtag, ist allerdings den Piraten ein Dorn im Auge. Die Wahldurch den Landtag ist aber das einzige Verfahren, das eine politische und eine innereUnabhängigkeit gewährt. Diese Unabhängigkeit wird durch das neue Verfahren weiter gestärktwerden.Indem wir die Wahlzeit auf zwölf Jahre verlängern, setzen wir die Verfassungsrichterinnen und –richter in Zukunft keiner Wiederwahl nach 6 Jahren aus. Die Richterinnen und Richter sindunabhängig und dadurch dass wir auch in der Mitte ihrer Amtszeit keine Wiederwahl mehrvornehmen müssen, wird ihre formale Unabhängigkeit noch größer. Diese Reform erscheint ausdiesem Grund schon fast überfällig. Darüber hinaus ist eine zwölfjährige Amtszeit absehbar undendlich, so dass eine Neubesetzung des Sitzes als auch eine Neuorientierung des Richters bzw.der Richterin noch möglich ist. Eine Wiederwahl soll es nicht mehr länger geben. Die Kompetenzdes Verfassungsgerichts kann sich auf diese Weise aber eben auch ständig erneuern.Wir bekommen somit eine Regelung aus einem Guss, die sowohl die Unabhängigkeit derRichterinnen und Richter unterstreicht und gleichzeitig das Verfahren einfacher macht.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html