Flemming Meyer: Menschlichkeit sollte die Ausrichtung unseres Kompasses bestimmen
Presseinformation Kiel, den 22.09.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 22 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Drs. 18/4343 „Die Bürgerbeauftragte weist zu Recht darauf hin, dass es noch erheblichen Änderungsbedarf gibt“Gleich behandeln, aber nicht gleich machen. Das ist in Kürze die Grundlage für einendemokratischen Umgang des Staates mit seinen Bürgerinnen und Bürgern. DasGleichbehandlungsgesetz soll genau das erreichen. Die Bürgerbeauftragte weist in ihremanschaulichen Antidiskriminierungsbericht aus dem letzten Jahr allerdings darauf hin, dass esnoch erheblichen Steuerungsbedarf gibt. Sie spricht im Vorwort ihres Berichtes vonemotionalen Verletzungen, die Diskriminierungen auslösen. Ich möchte mich an dieser Stelleausdrücklich für diesen Hinweis bedanken.Im politischen Geschäft kann die menschliche Dimension manchmal aus dem Blick geraten;dabei sollte sie die Ausrichtungen unseres Kompasses bestimmen. Allerdings möchte ich an 2dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Diskriminierung kein individuelles Problemist, das jeder oder jede Betroffene für sich aus der Welt schaffen kann.Diskriminierung ist ein gesellschaftliches Problem, dem man allerdings auf gesetzliche Weisebeikommen kann. Deshalb schlagen wir unter anderem ein Verbandsklagerecht vor.Der vorliegende Antrag greift die Erfahrungen aus den Beratungen derAntidiskriminierungsstelle auf und macht Vorschläge für einige gesetzliche Änderungen.Vorbild ist der Bericht. In der Antidiskriminierungsstelle weiß man nämlich genau, wo derSchuh drückt. Der Bericht zeigt, wie die Antidiskriminierungsstelle Opfer von Diskriminierungentlastet und ihnen wirkungsvoll hilft. Ein Opfer verfügt in der Regel eben nicht überumfangreiches rechtliches Wissen. An dieser Stelle verfügt die Antidiskriminierungsstelle überprofessionelles Knowhow. Damit schaffen wir in gewisser Weise Waffengleichheit. Auf dieserSpur müssen wir bleiben. Viele Opfer wünschen sich, dass etwas passiert, so dass in Zukunftniemand mehr das Gleiche erleiden muss.Da die Diskriminierungsfälle besonders in den Betrieben zu beklagen sind, schlagen wir vor,dass Betriebs- oder Personalräte und die Gewerkschaften, aktiv gegen Diskriminierungenvorgehen. Die Betriebsräte sind eine niedrigschwellige Anlaufstelle für diskriminierteBeschäftigte; auch und gerade bevor es zur Kündigung kommt. Die Fälle, die im Berichtgeschildert werden, zeigen allerdings, wie passiv die Betriebsräte oftmals sind. Lediglich ineinem Fall kam es zur Information des Personalrates. Das ist zu wenig, damit sich diebetriebliche Praxis nachhaltig ändern kann. Wir fordern darum unter anderen, dass sich dieBetriebsräte für die Verwirklichung des Gesetzeszieles einsetzen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html