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22.09.16
12:35 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Menschlichkeit sollte die Ausrichtung unseres Kompasses bestimmen

Presseinformation Kiel, den 22.09.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 22 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Drs. 18/4343

„Die Bürgerbeauftragte weist zu Recht darauf hin, dass es noch erheblichen Änderungsbedarf gibt“

Gleich behandeln, aber nicht gleich machen. Das ist in Kürze die Grundlage für einen
demokratischen Umgang des Staates mit seinen Bürgerinnen und Bürgern. Das
Gleichbehandlungsgesetz soll genau das erreichen. Die Bürgerbeauftragte weist in ihrem
anschaulichen Antidiskriminierungsbericht aus dem letzten Jahr allerdings darauf hin, dass es
noch erheblichen Steuerungsbedarf gibt. Sie spricht im Vorwort ihres Berichtes von
emotionalen Verletzungen, die Diskriminierungen auslösen. Ich möchte mich an dieser Stelle
ausdrücklich für diesen Hinweis bedanken.



Im politischen Geschäft kann die menschliche Dimension manchmal aus dem Blick geraten;
dabei sollte sie die Ausrichtungen unseres Kompasses bestimmen. Allerdings möchte ich an 2
dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Diskriminierung kein individuelles Problem
ist, das jeder oder jede Betroffene für sich aus der Welt schaffen kann.



Diskriminierung ist ein gesellschaftliches Problem, dem man allerdings auf gesetzliche Weise
beikommen kann. Deshalb schlagen wir unter anderem ein Verbandsklagerecht vor.



Der vorliegende Antrag greift die Erfahrungen aus den Beratungen der
Antidiskriminierungsstelle auf und macht Vorschläge für einige gesetzliche Änderungen.
Vorbild ist der Bericht. In der Antidiskriminierungsstelle weiß man nämlich genau, wo der
Schuh drückt. Der Bericht zeigt, wie die Antidiskriminierungsstelle Opfer von Diskriminierung
entlastet und ihnen wirkungsvoll hilft. Ein Opfer verfügt in der Regel eben nicht über
umfangreiches rechtliches Wissen. An dieser Stelle verfügt die Antidiskriminierungsstelle über
professionelles Knowhow. Damit schaffen wir in gewisser Weise Waffengleichheit. Auf dieser
Spur müssen wir bleiben. Viele Opfer wünschen sich, dass etwas passiert, so dass in Zukunft
niemand mehr das Gleiche erleiden muss.



Da die Diskriminierungsfälle besonders in den Betrieben zu beklagen sind, schlagen wir vor,
dass Betriebs- oder Personalräte und die Gewerkschaften, aktiv gegen Diskriminierungen
vorgehen. Die Betriebsräte sind eine niedrigschwellige Anlaufstelle für diskriminierte
Beschäftigte; auch und gerade bevor es zur Kündigung kommt. Die Fälle, die im Bericht
geschildert werden, zeigen allerdings, wie passiv die Betriebsräte oftmals sind. Lediglich in
einem Fall kam es zur Information des Personalrates. Das ist zu wenig, damit sich die
betriebliche Praxis nachhaltig ändern kann. Wir fordern darum unter anderen, dass sich die
Betriebsräte für die Verwirklichung des Gesetzeszieles einsetzen.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html