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21.09.16
16:38 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Das Land ist verlässlicher Partner der Gemeinden bei der Städtebauförderung

Presseinformation Kiel, den 21.09.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 26 Städtebauförderung verbessern – Förderrichtlinien anpassen Drs. 18/4402

Die Städtebauförderung ist eine zentrale Aufgabe der Bau- und
Wohnungswirtschaft, die aber genauso unter einem sozialpolitischem
Aspekt zu sehen ist.


Sie ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gesetzlich verankert und
als Daueraufgabe ausgelegt. Damit hat man sich zur Aufgabe gemacht, den Städten und
Kommunen bei ihren städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördernd zur
Seite zu stehen.
Derzeit gibt es fünf Städtebauförderungsprogramme, die jährlich neu aufgestellt werden: Das
Programm “Soziale Stadt“, das Programm „Stadtumbau West“, das Programm „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“, das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sowie das
Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“. 2
So unterschiedlich die Programme sind, geht es im Wesentlichen darum, den Städten und
Kommunen zu helfen, die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu verbessern. Es
geht darum, der kommunalen Ebene Fördermöglichkeiten an die Hand zu geben, damit sie sich
den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftskulturellen Wandels stellen
können. Und damit sie die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädte
verbessern können. Aber auch, um die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren zu
stärken oder der Stadt-Umland-Wanderung und städtebaulicher Funktionsverluste
entgegenwirken zu können. Damit ist nicht nur die Stärkung von Zusammenhalt und
Motivation der Bewohner, sondern letztlich auch die allgemeine Verbesserung der
Lebensbedingungen verbunden. Es hat also einen vielseitigen und positiven Einfluss auf den
Alltag der Menschen in den betroffenen Stadtteilen.
Wie bereits gesagt, Bund, Länder und Kommunen haben sich der Städtebauförderung als
Gemeinschaftsaufgabe verpflichtet und sind als Finanzierungsträger mit je einem Drittel
beteiligt.
Die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung der jeweiligen Maßnahme
liegt im Bereich der Gemeinden – als Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land erstellt die
Städtebauförderungsrichtlinien und stellt, entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel, die
Zuwendungen bereit und berät die Gemeinden bei der Umsetzung. Mit den Richtlinien schafft
das Land die notwendige Transparenz und einen diskriminierungsfreien Zugang. Damit haben
die Gemeinden einen verlässlichen Partner an ihrer Seite, um ihre entsprechenden
entwicklungspolitischen Ansätze umsetzen zu können. Darauf kommt es an.



Es mag ja durchaus vorkommen, dass Kommunen, die Zuwendungen, drei Monate nach der
Auszahlung nicht fristgerecht verwenden können und sie dann für die Mittel Zinsen zahlen
müssen. Zugegeben, die Gründe für Verzögerungen können sehr unterschiedlich sein. Das
Versäumnis oder der Fehler ist dabei auch nicht immer auf Seiten der Kommune zu finden. Die 3
Umsetzung von Maßnahmen kann durchaus schwierig sein, so dass es dadurch zu
Zeitverzögerungen kommen kann. Inwieweit eine flexiblere Handhabung und eine
Verlängerung der Frist auf sechs Monate helfen können, solche Probleme zu lösen, sollten wir
im Ausschuss vertiefend beraten.
Für absolut kontraproduktiv, halte ich den Ansatz der Kollegin Nicolaisen, die
Zweckentfremdungszinsen, als zusätzliche Fördermittel in das entsprechende
Sondervermögen der Fördermaßnahme einzubringen, damit sie somit weiterhin der Kommune
zugute kommen. Soll heißen: Kommunen zahlen einen Zweckentfremdungszins, der ihnen
hinten herum aber wieder zugute kommt. Damit wird den Kommunen der Anreiz genommen
ihre Maßnahme innerhalb der Frist umzusetzen. Das kann so nicht gewollt sein. Ich kann mir
auch nicht vorstellen, dass dies haushaltsrechtlich so machbar ist.



Das Land ist ein verlässlicher Partner und Ratgeber für die Kommunen, bei der Umsetzung und
Durchführung von Städtebaumaßnahmen. Dazu gehört der regelmäßige kooperative
Austausch. Das machen wir bereits und damit wäre der Punkt des Antrages erledigt.
Als Parlamentarier bin ich natürlich immer daran interessiert, zu erfahren, wie Maßnahmen der
Städtebauförderung umgesetzt werden, oder ob es irgendwo hakt? Aber das kann ich auch im
Ausschuss erfragen. Daher sollten wir die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium nicht mit
jährlichen schriftlichen Berichten zusätzlich belasten. Uns allen ist mehr geholfen, wenn sie
sich auf ihre Arbeit konzentrieren können, um den Kommunen bei der Durchführung der
Städtebauförderung mit Rat und Tat zur Seite stehen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html