Jette Waldinger-Thiering: Das Land ist verlässlicher Partner der Gemeinden bei der Städtebauförderung
Presseinformation Kiel, den 21.09.2016Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 26 Städtebauförderung verbessern – Förderrichtlinien anpassen Drs. 18/4402 Die Städtebauförderung ist eine zentrale Aufgabe der Bau- und Wohnungswirtschaft, die aber genauso unter einem sozialpolitischem Aspekt zu sehen ist.Sie ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gesetzlich verankert undals Daueraufgabe ausgelegt. Damit hat man sich zur Aufgabe gemacht, den Städten undKommunen bei ihren städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördernd zurSeite zu stehen.Derzeit gibt es fünf Städtebauförderungsprogramme, die jährlich neu aufgestellt werden: DasProgramm “Soziale Stadt“, das Programm „Stadtumbau West“, das Programm „Aktive Stadt-und Ortsteilzentren“, das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sowie dasProgramm „Kleinere Städte und Gemeinden“. 2So unterschiedlich die Programme sind, geht es im Wesentlichen darum, den Städten undKommunen zu helfen, die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu verbessern. Esgeht darum, der kommunalen Ebene Fördermöglichkeiten an die Hand zu geben, damit sie sichden Herausforderungen des demografischen und wirtschaftskulturellen Wandels stellenkönnen. Und damit sie die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädteverbessern können. Aber auch, um die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren zustärken oder der Stadt-Umland-Wanderung und städtebaulicher Funktionsverlusteentgegenwirken zu können. Damit ist nicht nur die Stärkung von Zusammenhalt undMotivation der Bewohner, sondern letztlich auch die allgemeine Verbesserung derLebensbedingungen verbunden. Es hat also einen vielseitigen und positiven Einfluss auf denAlltag der Menschen in den betroffenen Stadtteilen.Wie bereits gesagt, Bund, Länder und Kommunen haben sich der Städtebauförderung alsGemeinschaftsaufgabe verpflichtet und sind als Finanzierungsträger mit je einem Drittelbeteiligt.Die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung der jeweiligen Maßnahmeliegt im Bereich der Gemeinden – als Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land erstellt dieStädtebauförderungsrichtlinien und stellt, entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel, dieZuwendungen bereit und berät die Gemeinden bei der Umsetzung. Mit den Richtlinien schafftdas Land die notwendige Transparenz und einen diskriminierungsfreien Zugang. Damit habendie Gemeinden einen verlässlichen Partner an ihrer Seite, um ihre entsprechendenentwicklungspolitischen Ansätze umsetzen zu können. Darauf kommt es an.Es mag ja durchaus vorkommen, dass Kommunen, die Zuwendungen, drei Monate nach derAuszahlung nicht fristgerecht verwenden können und sie dann für die Mittel Zinsen zahlenmüssen. Zugegeben, die Gründe für Verzögerungen können sehr unterschiedlich sein. DasVersäumnis oder der Fehler ist dabei auch nicht immer auf Seiten der Kommune zu finden. Die 3Umsetzung von Maßnahmen kann durchaus schwierig sein, so dass es dadurch zuZeitverzögerungen kommen kann. Inwieweit eine flexiblere Handhabung und eineVerlängerung der Frist auf sechs Monate helfen können, solche Probleme zu lösen, sollten wirim Ausschuss vertiefend beraten.Für absolut kontraproduktiv, halte ich den Ansatz der Kollegin Nicolaisen, dieZweckentfremdungszinsen, als zusätzliche Fördermittel in das entsprechendeSondervermögen der Fördermaßnahme einzubringen, damit sie somit weiterhin der Kommunezugute kommen. Soll heißen: Kommunen zahlen einen Zweckentfremdungszins, der ihnenhinten herum aber wieder zugute kommt. Damit wird den Kommunen der Anreiz genommenihre Maßnahme innerhalb der Frist umzusetzen. Das kann so nicht gewollt sein. Ich kann mirauch nicht vorstellen, dass dies haushaltsrechtlich so machbar ist.Das Land ist ein verlässlicher Partner und Ratgeber für die Kommunen, bei der Umsetzung undDurchführung von Städtebaumaßnahmen. Dazu gehört der regelmäßige kooperativeAustausch. Das machen wir bereits und damit wäre der Punkt des Antrages erledigt.Als Parlamentarier bin ich natürlich immer daran interessiert, zu erfahren, wie Maßnahmen derStädtebauförderung umgesetzt werden, oder ob es irgendwo hakt? Aber das kann ich auch imAusschuss erfragen. Daher sollten wir die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium nicht mitjährlichen schriftlichen Berichten zusätzlich belasten. Uns allen ist mehr geholfen, wenn siesich auf ihre Arbeit konzentrieren können, um den Kommunen bei der Durchführung derStädtebauförderung mit Rat und Tat zur Seite stehen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html