Dr. Ekkehard Klug zu TOP 34 (Einsatzkräfte schützen): CDU-Antrag verfehlt das Ziel, Polizeibeamte tatsächlich besser zu schützen
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 339/2016 Kiel, Mittwoch, 21. September 2016 Innen/Polizei www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: CDU-Antrag verfehlt das Ziel, Polizeibeamte tatsächlich besser zu schützen In seiner Rede zu TOP 34 (Einsatzkräfte schützen) erklärt der innenpoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:„Die hohe Zahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte ist alarmierend; mehr noch die Brutalität, mit der Polizisten zum Teil angegriffen werden – wie zum Beispiel erst kürzlich bei einem Fall in Kiel-Gaarden.Es stellt sich jedoch die Frage, ob die hier von der Union vorgeschlagene Änderung des Strafrechts eine angemessene Reaktion auf diese Entwick- lung darstellt.Hier hat die FDP-Fraktion – dies haben wir bereits auch früher dargestellt – erhebliche Zweifel.Sie dienen nicht dazu, etwaige Gesetzeslücken zu schließen, sondern führen zu völlig unterschiedlichen strafrechtlichen Konsequenzen je nachdem, ob das Opfer ein ‚normaler Bürger‘ oder eine ‚Amtsperson‘ ist. Geht es um ei- nen Polizeibeamten, würde dann in Zukunft bereits ein angedeuteter Rem- pler oder der Zusammenstoß einer Demonstrantenkette mit der Polizei zu einer Freiheitsstrafe führen.Nach dem hessischen Entwurf ist der Strafrahmen damit weiter als bei einer einfachen und qualifizierten Körperverletzung.Eine Handlung, deren Voraussetzungen teilweise unter denen einer Körper- verletzung liegen, soll demnach schärfer bestraft werden als eine Körperver- letzung selbst – jedenfalls, wenn der Geschädigte ein Polizeibeamter ist.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Dagegen würde der Schlag ins Gesicht eines ‚normalen‘ Bürgers in der Re- gel – bei Ersttätern – weiterhin mit einer Geldstrafe geahndet. Das bloße Ausholen zum Schlag gegen einen Polizeibeamten müsste dagegen mit ei- ner Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft werden.Solche Formen von Ungleichbehandlung erscheinen mir als unangemessen und unverhältnismäßig. Es ist absehbar, dass neue Gesetzesvorschriften dieser Art wieder vor den Verfassungsrichtern in Karlsruhe landen würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder einkassiert werden, ist nicht gering.Die Initiative der Union ist damit, allen lautstarken Bekundungen zum Trotz, weder in der Sache hilfreich noch aussichtsreich, die Belange von Polizeibe- amten und anderen Einsatzkräften, die Opfer von Gewaltdelikten werden, wirksam zu vertreten und ihnen in Zukunft tatsächlich besseren Schutz zu gewähren.Entscheidend für die Entfaltung einer Abschreckungswirkung ist doch, dass solche Delikte rasch zur Anklage kommen und dann vor allem zu entspre- chenden Urteilen führen. Dann sind die normalen strafrechtlichen Bestim- mungen z.B. in Fällen von Körperverletzung auch sehr wohl ausreichend.Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte könnte man zum Beispiel besonders geschulten Sachbearbeitern bei den Staatsanwaltschaften zuweisen. Für den Anschluss des Geschädigten als Nebenkläger könnte man dienstlichen Rechtsschutz gewähren.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de