Simone Lange zu TOP 34: Gegen Gewalt hilft gute Politik und eine gut ausgestattete Polizei
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 21. September 2016TOP 34, Verantwortung übernehmen – Einsatzkräfte schützen (Drs. 18/4535, 18/4662)Simone Lange:Gegen Gewalt hilft gute Politik und eine gut ausgestattete PolizeiGewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nimmt zu, sowohl in ihrer Anzahl, als auch in ihrer Intensität. Gewalttaten nehmen mittlerweile Formen an, die einem die Sprache verschlagen. Auch in Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr Polizeibeamte beleidigt, bespuckt und sogar mit Kot beworfen. Schlimmer geht‘s wohl kaum, darin sind wir uns sicher alle einig!Doch wenn es um die Frage geht, wie diese Gewaltentwicklung gestoppt und wie der Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten sichergestellt werden kann, scheiden sich die Geister. Auf der Suche nach dem richtigen Rezept stehen nach wie vor die Fragen im Raum, ob zur Eindämmung von Gewalt eine Spezialnorm notwendig ist, ob Strafen zum wiederholten Male aus Gründen der Abschreckung potentieller Täter verschärft werden müssen oder ob nicht vielmehr andere Fragen auf die Tagesordnung gehören. 2Der Auftrag der deutschen Landespolizeien ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und die Abwehr von Gefahren für die Öffentlichkeit. Es gehört zum Berufsalltag von Polizeibeamtinnen und -beamten, in akuten Konfliktlagen zu agieren und es ist das Wesen des Polizeiberufes als Träger des Gewaltmonopols, im erforderlichen Fall Gewalt auszuüben. In jeder Polizeiuniform steht ein Mensch und es gilt, diesen Menschen ganz besonders vor Gefahren und Verletzungen im Beruf zu schützen.Den strafrechtlichen Schutz bietet das Strafgesetzbuch. Es gibt bereits eine Sondernorm im Paragraf 113 unter dem Titel „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Das Strafmaß beläuft sich auf bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe. Darüber hinaus sind Polizeibeamtinnen und -beamte durch das Strafgesetzbuch und die Tatbestände der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit geschützt. Je nach Intensität der Tathandlungen drohen einem Angreifer unter anderem Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Damit ist das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit auch von PolizistInnen vorrangig durch die Körperverletzungsdelikte des Strafgesetzbuches geschützt, die schon immer gegenüber dem Widerstand die weit höheren Strafandrohungen vorsehen.Besonders schwerwiegende Folgen einer solchen Tat können sogar einen Verbrechenstatbestand begründen, bei dem die Freiheitsstrafe im Mindestmaß ein Jahr beträgt.Da es mittlerweile auch häufig dazu kommt, dass Polizisten angegriffen und verletzt werden, ohne dass sie in Ausübung ihrer Gewaltbefugnisse einschreiten oder irgendeinen Anlass für einen unvermittelten Angriff gegen sie gesetzt hätten, gilt es zu prüfen, ob hier im Strafgesetzbuch eine Schutzlücke besteht, die es zu schließen gilt. Auch darin sind wir uns sicher alle einig!Welche Abschreckung potenzieller Täter aber soll erreicht werden, wenn nun die Erhöhung eines Strafrahmens auf eine Mindeststrafe von sechs Monate gefordert wird? 2010 erreichte es eine Bundesratsinitiative aus Bayern, eine Strafverschärfung für den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf den Weg zu bringen. Das ist gerade einmal 6 Jahre her und wir müssen heute feststellen, dass die gewollte Abschreckung definitiv nicht erreicht worden ist. 3Angesichts dieser Tatsache ist das auch im Deutschen Bundestag vorhandene gehörige Maß an Skepsis nachvollziehbar, denn der Widerstandsparagraf, der unbestritten als repressives Mittel notwendig ist, hat leider keine Schutzfunktion im Bezug auf die körperliche Unversehrtheit von Polizeibeamtinnen und -beamten.Wie das aber so ist mit dem in hohem Maße lautsprecherischen Populismus der Opposition, kommt es am Ende auf Stichhaltigkeit offenbar gar nicht an. Ob es Ihnen gefällt oder nicht, aber gegen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte hilft am Ende nur gute Sozial- und Gesellschaftspolitik auf der einen Seite und eine moderne, gut ausgestattete und gut ausgebildete Polizei auf der anderen Seite und eine Regierung, die das beherzigt.Da Sie nicht müde werden, ihre Vorwürfe zu wiederholen, diese Landesregierung versage der Landespolizei Schleswig-Holstein ihre Unterstützung, antworten wir munter und selbstbewusst, dass wir es waren, die2012 die Stellenhebungen auf zahlreichen Dienstposten der mittleren Ebene vorgenommen haben, 2013 die Jubiläumszuwendungen wieder eingeführt die Polizeizulage von 127,38 Euro auf 150 Euro angehoben, die Erschwerniszulage aufgestockt den Schmerzensgeldfonds für im Dienst verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt, die Anzahl der Zusatzurlaubstage für geleistete Nachtdienststunden erhöht hat und die Übertragbarkeit der Nachtdienststunden ins Folgejahr ermöglichthaben. Wir waren es, dieauf einen Stellenabbau bei der Landespolizei verzichtet und die Einstellungszahlen wie nie dagewesen erhöht haben, das Einstiegsamt von A7 nach A8 umgesetzt, die Dienstvereinbarung „Garantiertes 72-Stunden-Wochenende innerhalb 4 Wochen“ erreicht, neue Dienstwaffe angeschafft, neue Schutzschilde auf allen Fahrzeugen neue Teleskopschlagstöcke neue Außentragehüllen angeschafft 4in einen modernen Fuhrpark investiert Fahrzeuge mit Videoüberwachung ausgerüstet „Stopp-Stick“ angeschafft haben die persönliche Schutzausstattung um einen um Stichschutz ergänzt haben einen zweiten Einsatzanzug für die Optionshundertschaften angeschafft haben.Ich stehe für Anregungen, Kritik oder Fragen gern zur Verfügung, liebe Opposition, aber nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass wir Ihnen mindestens diese 19 Schritte voraus sind und weitere Schritte gehen werden!Und ich schließe in Anlehnung an ein Zitat der Kanzlerin: All die, die ihre Argumentation allein auf Gefühle aufbauen, werde ich wohl nicht mit Fakten überzeugen können. Darum lassen Sie mich mit einem Gefühl antworten: Ich bedaure, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Sie treten auf der Stelle mit Tendenz zur Seite.