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20.09.16
13:51 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte wirbt für Demenzplan

Nr. 185 / 20. September 2016

Bürgerbeauftragte wirbt für Demenzplan
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni ist beeindruckt von der Arbeit, die alle am „Demenzplan Schleswig-Holstein“ beteiligten Personen und Instituti- onen in den vergangenen zwei Jahren geleistet haben. „Die Mitwirkenden haben die Lebenssituation und die Herausforderungen für Betroffene äußerst detailliert dargestellt und sehr überzeugende Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Nun sind Politik und Verwal- tung gefordert, die Empfehlungen aus dem Demenzplan umzusetzen“, sagte El Samadoni heute (Dienstag) in Kiel.
Als erstes Landesparlament hatte der Kieler Landtag 2013 beschlossen, dass Schleswig-Holstein einen Demenzplan bekommt. Den Auftrag dafür erhielt die Alzheimer Gesellschaft Schleswig- Holstein/Selbsthilfe Demenz. Da möglichst viele Perspektiven berücksichtigt werden sollten, wirk- ten rund 50 Vertreter verschiedener Berufs- und Interessengruppen zum Thema „Demenz“ mit, die Handlungsbedarfe vermittelten und Empfehlungen abgaben. Die Ergebnisse liegen dem Landtag nun vor (Drs. 18/4587).
Die komplexe Lebenssituation von Menschen mit einer Demenz werde in der Gesellschaft und Politik zwar zunehmend wahrgenommen, sagte die Bürgerbeauftragte. „Dennoch müssen Berüh- rungsängste oder fehlendes Wissen weiter abgebaut und eine bessere Versorgungssituation auf- gebaut werden“, betonte sie. Der Bericht zeige deutlich, dass sich Betroffene und Angehörige oft allein gelassen fühlen. So fehlen häufig konkrete Ansprechpersonen in der Verwaltung der Kreise und kreisfreien Städte. Auch sei ein Ausbau von Sport- und Bewegungsangeboten notwendig. Ferner seien die Mobilität Erkrankter und eine Begleitung oder Beratung für Angehörige nicht aus- reichend gewährleistet, hob El Samadoni hervor.
„Der Demenzplan zeigt nicht nur konkrete Defizite auf, sondern begegnet diesen mit praktikablen Vorschlägen“, unterstrich die Bürgerbeauftragte. „Die Empfehlungen können und sollten daher als Arbeitsgrundlage verstanden werden“.