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14.09.16
15:46 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen: Heinold hat keinen Grund, beleidigt zu sein

Kommunalpolitik
Nr. 406/16 vom 14. September 2016
Petra Nicolaisen: Heinold hat keinen Grund, beleidigt zu sein
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat die Reaktion von Finanzministerin Monika Heinold auf den letzten Platz bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds als unangemessen bezeichnet und eine parlamentarische Befassung angekündigt:
„ Es sollte der Finanzministerin zu denken geben, wenn finanzschwache Kommunen lieber Millionen Euro verfallen lassen, als Geld für Heinolds grüne Lieblingsprojekte auszugeben“, sagte Nicolaisen in Kiel.
Heinold hatte laut Lübecker Nachrichten eine mögliche Erweiterung auf die vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Förderbereiche – beispielsweise Breitbandausbau und Krankenhaussanierung – an die Bedingung geknüpft, dass die drei kommunalen Spitzenverbände erklärten, keine Mittel für die Sanierung von KiTas und Schulen zu brauchen.
„Heinold hat wirklich keinen Grund, beleidigt zu sein. Wenn sie ausschließlich von Grünen priorisierte Projekte fördert, muss sie sich nicht wundern“, so Nicolaisen. Schließlich sei Heinold es gewesen, die vom Bund vorgegeben Förderziele einfach auf Landesebene gestrichen und ausschließlich energetische Maßnahmen an KiTas und Schulen vorgegeben habe.
Ein weiteres Problem habe die Ministerin bei der Budgetierung ihrer
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Fördermittel für ausschließlich grüne Ziele offenbar übersehen.
„Knapp die Hälfte der von der Ministerin mit Mitteln bedachten Gemeinden, hat noch nicht einmal eine KiTa, vor die sie Dämmplatten schrauben könnte. Die tun sich schwer, dafür Geld abzufordern. Das hätte eine Ministerin wissen müssen“, so die CDU-Abgeordnete.
Die CDU-Fraktion werde einen Antrag mit dem Ziel stellen, die Förderbereiche und die bezugsberechtigten Gemeinden zielführend zu ändern.



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