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14.09.16
12:14 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: Land muss beim Bund wirkliche Teilhabe einfordern

Nr. 179 / 14. September 2016

Landesbeauftragter: Land muss beim Bund wirkliche Teilhabe einfordern
Der beratende Ausschuss der Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, appellieren gemeinsam an die Landesregierung, sich für ein modernes Bundesteilhabegesetz einzusetzen. Der vorlie- gende Entwurf der Bundesregierung müsse in wesentlichen Teilen überarbeitet werden. Darauf solle die Landesregierung im Bundesrat vehement hinwirken und sich so für die Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein stark machen.
„Der Entwurf stellt kaum Verbesserungen dar und bleibt damit hinter den Ankündigungen zurück“, stellte der Landesbeauftragte heute in Kiel fest. Der beratende Ausschuss ergänzte: „Von einem modernen Teilhaberecht gegenüber der bisherigen Fürsorge und Abhängigkeit von Sozialleistun- gen sind wir noch immer weit entfernt.“ Das Bundesteilhabegesetz liegt im Entwurf vor und soll noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Im vorangegangenen Beteiligungsverfahren hatte sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Zielen und Änderungen gegenüber der bestehenden Eingliederungshilfe geäußert.
Menschen mit Behinderungen fordern ein Gesetz, das verbindlich und anwendbar ist und die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Viele Regelungen des Entwurfs sind aus Sicht der Betroffenen unklar und lassen befürchten, dass weiterhin langwierige Auseinander- setzungen mit Verwaltungen und Gerichten zu unterschiedlichen Leistungen führen. Die Auswahl- kriterien, nach denen die Behinderungen bestimmt werden, für die Leistungen gewährt werden, sind neu. Sie entsprechen weder internationalen Standards noch den menschenrechtlichen Aus- führungen der Behindertenrechtskonvention.
„Die Landesregierung soll von ihrem Stimmrecht im Bundesrat Gebrauch machen und in unserem Sinne für Änderungen eintreten“, fordern abschließend der Landesbeauftragte und der beratende Ausschuss gemeinsam.
Der beratende Ausschuss der Menschen mit Behinderung ist ein Gremium, das sich aus behinder- ten Menschen der Schleswig-Holsteinischen Selbsthilfeorganisationen zusammensetzt.