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28.07.16
13:48 Uhr
Landtag

Demografischer Wandel: Bürgerbeauftragte warnt vor Dramatisierung

Nr. 156 / 28. Juli 2016

Demografischer Wandel: Bürgerbeauftragte warnt vor Dramatisierung
Anfang dieser Woche machte eine Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Schlagzeilen. Angesichts des demografischen Wandels fordert das IW, das Renteneintritts- alter stufenweise auf 73 Jahre anzuheben. „Eine solche Rentenreform wäre nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern auch unnötiger Aktionismus“, mahnte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, heute in Kiel.
Zwar steigt in Deutschland durch die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung und gleich- zeitig rückläufige Geburtenraten tatsächlich der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Das stelle, so El Samadoni, zweifellos eine Herausforderung für die umlagefinanzierte Rente dar. Darauf könne und müsse die Politik jedoch mit sinnvollen Maßnahmen reagieren.
„Ansatzpunkte für eine künftig bedarfsdeckende Rente sind zum Beispiel die verstärkte Voller- werbstätigkeit von Frauen und Männern, eine schnelle, nachhaltige Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt und die Steigerung der Rentenbeiträge durch einen angemessenen Mindest- lohn“, sagte El Samadoni. Auch der Einschluss von Beamten und Selbständigen in die Gruppe der Beitragszahler könne diskutiert werden.
„Besonders wichtig ist es jedoch, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen“, ergänzte El Samadoni. Bereits heute könnten zu viele Menschen aus ge- sundheitlichen Gründen nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten. In diesem Zusammenhang sei die Einführung des § 287 b SGB VI eine positive Entwicklung, wonach das Budget der Rentenver- sicherungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nun demografische Komponenten be- rücksichtigt. „Das ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Prävention und Rehabilitation müssen weiter deutlich stärker gefördert werden“, hob El Samadoni hervor.
Unabhängig davon sei es in keiner Weise zumutbar, dass Versicherte nach 73 Jahren durch- schnittlich nur circa zehn Jahre ihren Ruhestand genießen sollen. „Das widerspricht ganz einfach der Lebensleistung der Menschen“, betonte die Bürgerbeauftragte.