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25.07.16
14:59 Uhr
Landtag

Zuwanderungsbeauftragter Stefan Schmidt: DaZ-Klassen zumindest in der Landesunterkunft Boostedt erhalten

Nr. 154 / 25. Juli 2016

Zuwanderungsbeauftragter Stefan Schmidt: DaZ-Klassen zumindest in der Landesunterkunft Boostedt erhalten
Der Zuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt fordert zum Schuljahresende die Fortset- zung der DaZ-Klassen (DaZ = Deutsch als Zweitsprache) zumindest in der Landesunterkunft Boostedt. „Mit Besorgnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Bildungsministerium zum Frühjahrshalbjahr 2017 plant, alle DaZ-Klassen in Landesunterkünften auslaufen und die Beschulung durch Kräfte der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände fortführen zu lassen“, erklärte Schmidt zum Ende des Sommerhalbjahres 2016.

Dabei stellte Schmidt klar, dass seine Besorgnis nicht aus der Erwartung resultiere, die Träger der freien Wohlfahrtsverbände im Lande würden mit ihren Kräften nicht engagiert genug arbeiten. „Im Gegenteil leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Träger im ganzen Land ganz über- wiegend hervorragende Arbeit“, betonte Schmidt. Allerdings müsse die Schulpflicht in aller Regel durch den Besuch von Schulen mit examinierten Lehrkräften erfüllt werden. Die vom Bildungsmi- nisterium ab 2017 für Flüchtlingskinder geplante „anderweitige Unterrichtung“ sei eine große Aus- nahmemaßnahme und müsse dies auch bleiben.

Schmidt äußerte allerdings Verständnis dafür, dass das Ministerium examinierte DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer dort aus Erstaufnahmeeinrichtungen abziehen wolle, wo eine kontinuierliche Beschu- lung aufgrund schneller Verfahren nicht mehr sinnvoll möglich sei. „Die immer noch sehr knappen DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer können in solchen Situationen in der Tat sinnvoller zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den Regelschulen eingesetzt werden“, meint auch Schmidt.

Eine Grenze sei jedoch dort erreicht, wo die Aufenthaltszeit der Schülerinnen und Schüler sechs Wochen oder sogar länger betrage, wie es demnächst der Fall sein werde, wenn das Innenminis- terium die Landesunterkunft Boostedt auch zur zentralen Unterbringung von ausreisepflichtigen Personen nutze. Eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Beschulung der Flüchtlingskinder sei dort eben nur durch den Einsatz examinierter DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer zu erreichen. „Da- rauf haben nicht nur die Schülerinnen und Schüler ein Recht. Nur so kann auch die Schulpflicht in 2

solchen Einrichtungen erfüllt werden“, betonte Schmidt ausdrücklich. Er lasse keinesfalls das Ar- gument gelten, eine qualitativ hochwertige Beschulung ausreisepflichtiger Kinder und Jugendlicher sei nicht sinnvoll oder gar Geldverschwendung. Gut ausgebildete Kräfte würden, sofern es denn zu einer Ausreise komme, auch in den Herkunftsländern zum Aufbau der dortigen Zivilgesellschaften und der Wirtschaft dringend benötigt. Mit einer entsprechenden Beschulung hier vor der Ausreise werde damit ganz konkrete praktische Hilfe für die Herkunftsländer geleistet.

„Hier teile ich, wie übrigens unser Oberverwaltungsgericht in Schleswig schon vor fast 20 Jahren, ausdrücklich nicht die Meinung, dass derartige Leistungen nur Flüchtlingen mit längerer oder gar dauernder Bleibeperspektive zugutekommen sollten! Eine gute Schulausbildung ermöglicht unse- ren Flüchtlingskindern eine echte Chance zur konstruktiven und produktiven Teilhabe an einer Gesellschaft - ob dies nun die deutsche oder eine ausländische Gesellschaft sein wird, ist auch nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts unerheblich“, betonte Schmidt, bevor er allen Schleswig-Holsteinischen Schülerinnen und Schülern erholsame Ferien bei gutem Wetter wünsch- te.