Zu Protokoll gegeben: Flemming Meyer - In diesem Fall ist unsere Devise: Sicherheit vor Profit
Presseinformation Kiel, den 22.07.2016Rede zu Protokoll gegebenFlemming Meyer TOP 45 Opt-Out bei der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat Drs. 18/4407 „In diesem Fall ist unsere Devise: Sicherheit vor Profit“Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, hat für denEinsatz von Glyphosat genaue Anwendungsbestimmungen erlassen. So dürfen Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Kalenderjahres auf ein und derselben Fläche nurmaximal zweimal im Abstand von mindestens 90 Tagen ausgebracht werden; und zwar nichtmehr als insgesamt 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr. Wer gegen diese Vorgaben inDeutschland verstößt, muss die erzeugten Lebensmittel vernichten und mit einem Bußgeldrechnen. Das ist gängige Praxis in Deutschland seit mehr als zwei Jahren. Die staatlichenStellen begrenzen also bereits den Einsatz des Mittels, über das sich die Bundesregierung nichtso ganz einig ist.Inzwischen ist Glyphosat trotz dieser Maßnahmen allerdings sowohl in vielen Lebensmittelnals auch in der Muttermilch nachgewiesen worden. Dabei wurden Grenzwerte überschritten: 2im Falle von Honig im Landkreis Spree-Neiße sogar um das Hundertfache der erlaubtenRückstandshöchstmenge. Das könnte daran liegen, dass die private Verwendung vonGlyphosat mehr oder weniger ungeregelt ist. Der Verkauf von Glyphosat unter demMarkennamen Roundup, Finolsan oder Glyfos ist nämlich keinerlei Beschränkungenunterlegen; nicht einmal ein Sachkundenachweis ist nötig, um das Gift zu kaufen. Sogarmanche Supermärkte führen Glyphosat in ihrem Sortiment. Wir können demzufolge nurrätseln, wie verantwortungsvoll Grundstückbesitzer mit der Gift umgehen; wie ernsthaft siedie Warnhinweise auf der Packung nehmen, die eindeutig zeigen, dass Glyphosat reizend undumweltgefährlich ist.Das Zeug ist gefährlich. Klar; sonst würde es ja nicht wirken. Der Verdacht kam auf, dass esauch Menschen gefährdet, indem es Krebs auslösen kann. In diesem Fall ist unsere Devise:Sicherheit vor Profit. Ich habe darauf bereits mehrmals in der Vergangenheit hingewiesen.Die Untersuchungen laufen noch. Die Europäische Chemikalienagentur soll jetzt mittels einersystematischen Untersuchung Klarheit schaffen, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht.Das heißt nicht, dass wir bis zu einem endgültigen Ergebnis zum Nichtstun verdammt sind.Deutschland könnte beispielsweise die Einsatzbereiche von Glyphosat weiter einschränken.Ausdrücklich hat EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis diese Option eröffnet. Er wies extraauf Einschränkungen hin, die jedes EU-Mitglied erlassen könne. Er sagte: „Sobald ein Wirkstoffgenehmigt oder auf EU-Ebene erneuert wird, ist es an den Mitgliedstaaten, die Endprodukte,also die Herbizide und Pestizide selbst auf ihren jeweiligen Märkten zu genehmigen.“Die Bundesrepublik könnte also den freien Verkauf von Glyphosat verbieten, die Ausbringungdurch die Landwirtschaft strenger kontrollieren und die Vergiftung von Straßen und Wegendurch die Straßenverwaltungen grundsätzlich untersagen. All diese Möglichkeiten hat sie. Wirweisen auf diese abgestuften Möglichkeiten hin und fordern mehrere davon in unserem 3Änderungsantrag. Die Enthaltung im EU-Verfahren ist also mitnichten das schwerste Geschütz,das die Bundesrepublik in Stellung bringen kann. Sie hat durchaus mehr Möglichkeiten in derHand. Sie lässt uns das nur glauben. Die schwarz-weiß-Rhetorik ist aber überhaupt nichtangebracht und auch nicht der Verweis auf Brüssel.Ich halte es für grob fahrlässig, dass Landwirtschaftsminister die Kritik an Glyphosat alsTodesstoß für die Landwirtschaft umdeutet. Damit ignoriert er mutwillig seine eigenenEntscheidungsspielräume und dämonisiert wider besseren Wissens die Gegner von Glyphosat.Eine qualifizierte Debatte ist auf diesem Wege natürlich nicht möglich.Ich würde mir wünschen, wenn das Ministerium in Berlin die Kritik der Bürgerinnen und Bürgerernster nehmen würde und den Einsatz von Glyophosat umgehend einschränkt.