Flemming Meyer: Murks ist Murks und Fracking ist Fracking!
Presseinformation Kiel, den 22.07. 2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 44 Kein Fracking in Schleswig-Holstein Drs. 18/4406 „Murks ist Murks und Fracking ist Fracking!“Nach rund einem Jahr Beratungen und Verhandlungen wurde im Juni von der Großen Koalitionin Berlin das Gesetzpaket zum Fracking verabschiedet. Um es deutlich zu machen, dieses Paketwurde nicht so verabschiedet, wie es eingebracht wurde – und das ist auch gut so. Denn es hat inbestimmten Punkten Änderungen gegeben, die das Fracken in Deutschland erschweren undteilweise untersagen.Die Frage ist aber, können wir mit dem verabschiedeten Regelwerk zufrieden sein? Für uns alsSSW kann ich dies mit einem „nein“ beantworten. Es gibt zwar Verschärfungen im Verhältnis zurbisherigen Rechtslage, aber das Regelwerk ist kein absolutes Frackig-Verbot-Gesetz.Was wird also geregelt? Es wird nun unterschieden zwischen konventionellem undunkonventionellem Fracking. Es bezieht sich dabei nicht auf die Technolgie, sondern allein aufdie Gesteinsformationen wo gefrackt wird. Soll heißen, unkonventionelles Fracking findet statt 2in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Dies wird aber durch dasWasserhaushaltsgesetz verboten. Allerdings werden – mit Zustimmung der jeweiligenLandesregierung – vier wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen in den genanntenGesteinsformationen möglich sein. Dieses „Verbot“ soll dann 2021 vom Bundestag erneutüberprüft werden.Dann gibt es das konventionelle Fracking im dichten Sandstein – das sogenannte „Tight-Gas-Fracking“. Diese Form des Frackings wird explizit erlaubt und ist sogar in NATURA 2000-Gebietenzulässig. Naturschutzgebiete und Nationparks sind zwar frackingfreie Zone, aber nur was dasAuge sieht. Unterirdisch dürfen diese Flächen trotzdem angezapft werden.Nun bin ich immer davon ausgegangen, dass es sich bei dem Begriff „Fracking“ um einetechnische Bezeichnung handelt, die das Einpressen von Flüssigkeit – einem Mix aus Sand,Wasser und giftigen Chemikalien – in den Untergrund beschreibt, um dort Gesteinaufzubrechen. Auch wenn der Bund nun dazu übergegangen ist, hier Unterschiede zu machen,stelle ich fest: Murks ist Murks und Fracking ist Fracking! Die Technologie wird damit nichtweniger gefährlich. Es suggeriert aber, als beherrsche man die Technologie. Die Gefahr gehteinzig und allein von der Fracking-Technologie aus und nicht vom Untergrund. Deshalb sind diesTaschenspielertricks mit denen man den Menschen Sand in die Augen streut.Unter den gegebenen Umständen will ich nun nicht alles schlecht reden. Daher ist es zubegrüßen, dass es künftig bei Fracking-Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungeine Beteiligungspflicht geben soll. Klar ist aber auch, wenn wir ein Totalverbot bekommenhätten, hätte es sich auch mit der Umweltverträglichkeitsprüfung erledigt. So ist es aber nicht.Wir halten es weiterhin für richtig, dass das zuständige Bergrecht geändert werden muss. Diesesveraltete Gesetz muss modernisiert werden. Es muss den Themen der Zeit endlich angepasstwerden. Doch dies kann nur der Bundesgesetzgeber. Der Wille dafür ist aber nicht da. Der Bund 3hat absichtlich eine Chance verspielt und stattdessen etwas anderes beschlossen. Anders ist dasbeschlossene Regelwerk politisch nicht zu bewerten.Diese Risikotechnologie bleibt weiterhin möglich. Die sich daraus ergebenen Gefahrenbeispielsweise für das Grund- und Trinkwassers bleiben ungeklärt. Die Frage was mit demLagerstättenwasser geschehen soll, bleibt unbeantwortet. Gleiches gilt in Bezug auf dieKlimaschädlichkeit durch Fracking.Wir müssen leider erkennen, dass es für ein Totalverbot von Fracking derzeit immer noch keinepolitische Mehrheit im Bund gibt. Das ist bedauerlich. Gleichwohl werden wir dafür sorgen, dassFracking in Schleswig-Holstein dauerhaft unterbunden wird.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html