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22.07.16
13:19 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Murks ist Murks und Fracking ist Fracking!

Presseinformation Kiel, den 22.07. 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 44 Kein Fracking in Schleswig-Holstein Drs. 18/4406

„Murks ist Murks und Fracking ist Fracking!“

Nach rund einem Jahr Beratungen und Verhandlungen wurde im Juni von der Großen Koalition
in Berlin das Gesetzpaket zum Fracking verabschiedet. Um es deutlich zu machen, dieses Paket
wurde nicht so verabschiedet, wie es eingebracht wurde – und das ist auch gut so. Denn es hat in
bestimmten Punkten Änderungen gegeben, die das Fracken in Deutschland erschweren und
teilweise untersagen.
Die Frage ist aber, können wir mit dem verabschiedeten Regelwerk zufrieden sein? Für uns als
SSW kann ich dies mit einem „nein“ beantworten. Es gibt zwar Verschärfungen im Verhältnis zur
bisherigen Rechtslage, aber das Regelwerk ist kein absolutes Frackig-Verbot-Gesetz.



Was wird also geregelt? Es wird nun unterschieden zwischen konventionellem und
unkonventionellem Fracking. Es bezieht sich dabei nicht auf die Technolgie, sondern allein auf
die Gesteinsformationen wo gefrackt wird. Soll heißen, unkonventionelles Fracking findet statt 2
in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Dies wird aber durch das
Wasserhaushaltsgesetz verboten. Allerdings werden – mit Zustimmung der jeweiligen
Landesregierung – vier wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen in den genannten
Gesteinsformationen möglich sein. Dieses „Verbot“ soll dann 2021 vom Bundestag erneut
überprüft werden.
Dann gibt es das konventionelle Fracking im dichten Sandstein – das sogenannte „Tight-Gas-
Fracking“. Diese Form des Frackings wird explizit erlaubt und ist sogar in NATURA 2000-Gebieten
zulässig. Naturschutzgebiete und Nationparks sind zwar frackingfreie Zone, aber nur was das
Auge sieht. Unterirdisch dürfen diese Flächen trotzdem angezapft werden.
Nun bin ich immer davon ausgegangen, dass es sich bei dem Begriff „Fracking“ um eine
technische Bezeichnung handelt, die das Einpressen von Flüssigkeit – einem Mix aus Sand,
Wasser und giftigen Chemikalien – in den Untergrund beschreibt, um dort Gestein
aufzubrechen. Auch wenn der Bund nun dazu übergegangen ist, hier Unterschiede zu machen,
stelle ich fest: Murks ist Murks und Fracking ist Fracking! Die Technologie wird damit nicht
weniger gefährlich. Es suggeriert aber, als beherrsche man die Technologie. Die Gefahr geht
einzig und allein von der Fracking-Technologie aus und nicht vom Untergrund. Deshalb sind dies
Taschenspielertricks mit denen man den Menschen Sand in die Augen streut.



Unter den gegebenen Umständen will ich nun nicht alles schlecht reden. Daher ist es zu
begrüßen, dass es künftig bei Fracking-Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
eine Beteiligungspflicht geben soll. Klar ist aber auch, wenn wir ein Totalverbot bekommen
hätten, hätte es sich auch mit der Umweltverträglichkeitsprüfung erledigt. So ist es aber nicht.



Wir halten es weiterhin für richtig, dass das zuständige Bergrecht geändert werden muss. Dieses
veraltete Gesetz muss modernisiert werden. Es muss den Themen der Zeit endlich angepasst
werden. Doch dies kann nur der Bundesgesetzgeber. Der Wille dafür ist aber nicht da. Der Bund 3
hat absichtlich eine Chance verspielt und stattdessen etwas anderes beschlossen. Anders ist das
beschlossene Regelwerk politisch nicht zu bewerten.



Diese Risikotechnologie bleibt weiterhin möglich. Die sich daraus ergebenen Gefahren
beispielsweise für das Grund- und Trinkwassers bleiben ungeklärt. Die Frage was mit dem
Lagerstättenwasser geschehen soll, bleibt unbeantwortet. Gleiches gilt in Bezug auf die
Klimaschädlichkeit durch Fracking.
Wir müssen leider erkennen, dass es für ein Totalverbot von Fracking derzeit immer noch keine
politische Mehrheit im Bund gibt. Das ist bedauerlich. Gleichwohl werden wir dafür sorgen, dass
Fracking in Schleswig-Holstein dauerhaft unterbunden wird.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html