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21.07.16
17:10 Uhr
SSW

Lars Harms: Ein Gesetz, dass den Ansprüchen der Zeit gerecht wird

Presseinformation Kiel, den 21. Juli 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 18 Änderung des Informationszugangsgesetzes Drs. 18/4409


„Ein Gesetz, dass den Ansprüchen der Zeit gerecht wird!“


Informationszugangsgesetz: Hinter dem Titel, der sich im ersten Moment vielleicht
sehr technisch anhören mag, verbirgt sich etwas ganz grundlegendes. Nämlich, dass
jeder Bürger den freien Zugang zu den Informationen, über die eine
informationspflichtige Stelle verfügt, bekommen kann. Ein wichtiges Recht, denn
schließlich geht es hier darum, das Handeln des Staates genau aufzuzeichnen und
darüber gegenüber den Bürgern zu informieren. Dieser Einblick in staatliches Handeln
ist vor allem wichtig, weil er dazu beitragen kann, die Nachvollziehbarkeit der
staatlichen Entscheidungsprozesse zu stärken. Betonen möchte ich, dass es hierbei
um den freien Zugang zu Informationen geht. Dafür muss der Bürger keinerlei
Berechtigungen oder Begründungen vorlegen, sondern es geht schlicht und ergreifend 2
um den absolut freien Zugang zu Amtsinformationen. Das können beispielsweise
Baugenehmigungen sein, Zulassungen oder amtliche Statistiken. Nun hat es in der
Vergangenheit Urteile vom Europäischen Gerichtshof, sowie eine Reform der
Landesverfassung gegeben, so dass jetzt diesen Entwicklungen im Gesetz entsprochen
werden musste. Wer die Gesetzgebung kennt, weiß auch, dass ein solches Vorgehen
bisweilen vorkommt und dies keinesfalls ungewöhnlich oder gar spektakulär wäre.



Zum Informationsfreiheitsgesetz ist, wie Sie sehen, ein weiterer Änderungsantrag aller
Fraktionen, mit Ausnahme von den Piraten, eingebracht worden. Und dabei möchte
ich nochmal anmerken, dass ich froh bin, dass es gelungen ist, eine Einigung zwischen
CDU, FDP und natürlich den Koalitionspartnern hinzubekommen. Schließlich geht es
hier um etwas ganz Grundlegendes. Es geht wie gesagt darum, Verwaltung öffentlich
zu machen, da sie die politischen Beschlüsse verwaltet. Davon ausgenommen sind
natürlich Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten. Der Vorschlag regelt
zudem, dass der Landtag im Rahmen seiner parlamentarischen Tätigkeit seine
Dokumente nicht offenlegen muss. Hier soll der politische Meinungsbildungsprozess
geschützt werden. Fraktionen müssen sich Gedanken machen dürfen, ohne, dass diese
gleich an die Öffentlichkeit gelangen. Vor allem muss es den Fraktionen gestattet sein,
über den Zeitpunkt der Veröffentlichung frei zu entscheiden. Was letztendlich aus den
Beratungen der Fraktionen heraus kommt, wird auch immer als parlamentarische
Initiative sichtbar werden, da dann ja ein Gesetzentwurf oder ein Antrag öffentlich
vorgelegt und beraten werden muss. Allerdings kann der Landtag seinen politischen
Meinungsbildungsprozess gegebenenfalls auch ohne Zwang zur Offenlegung von
internen Dokumenten durchführen. So sind auch die Fraktionen frei, dem 3
Wissenschaftlichen Dienst Aufträge zu erteilen und möglicherweise auch Gutachten zu
Thematiken, die beispielsweise doch nicht politisch aufgegriffen werden oder die
anderweitig schützenswert sind, nicht-öffentlich zu halten. Dies schützt den besonders
schützenswerten Meinungsbildungsprozess der Fraktionen und baut einer Verlagerung
dieses Meinungsbildungsprozesses nach außerhalb des Parlamentes vor. Weiterhin
offenlegungspflichtig werden aber beispielsweise Unterlagen zur Personalführung, zur
Organisation und anderen Dingen des Landtages bleiben. Ausschließlich der politische
Meinungsbildungsprozess bleibt in maximaler Breite geschützt. Von daher denke ich,
dass mit den Änderungen das Maximale möglich gemacht wird, um mehr
Informationen zugänglich zu machen und dabei wird die Balance gehalten, zwischen
mehr Transparenz und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Ein gutes Gesetz,
dass nicht nur den Ansprüchen der Zeit entspricht, sondern vor allem den Ansprüchen
der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html 4