Lars Harms: Ein Gesetz, dass den Ansprüchen der Zeit gerecht wird
Presseinformation Kiel, den 21. Juli 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 18 Änderung des Informationszugangsgesetzes Drs. 18/4409 „Ein Gesetz, dass den Ansprüchen der Zeit gerecht wird!“Informationszugangsgesetz: Hinter dem Titel, der sich im ersten Moment vielleichtsehr technisch anhören mag, verbirgt sich etwas ganz grundlegendes. Nämlich, dassjeder Bürger den freien Zugang zu den Informationen, über die eineinformationspflichtige Stelle verfügt, bekommen kann. Ein wichtiges Recht, dennschließlich geht es hier darum, das Handeln des Staates genau aufzuzeichnen unddarüber gegenüber den Bürgern zu informieren. Dieser Einblick in staatliches Handelnist vor allem wichtig, weil er dazu beitragen kann, die Nachvollziehbarkeit derstaatlichen Entscheidungsprozesse zu stärken. Betonen möchte ich, dass es hierbeium den freien Zugang zu Informationen geht. Dafür muss der Bürger keinerleiBerechtigungen oder Begründungen vorlegen, sondern es geht schlicht und ergreifend 2um den absolut freien Zugang zu Amtsinformationen. Das können beispielsweiseBaugenehmigungen sein, Zulassungen oder amtliche Statistiken. Nun hat es in derVergangenheit Urteile vom Europäischen Gerichtshof, sowie eine Reform derLandesverfassung gegeben, so dass jetzt diesen Entwicklungen im Gesetz entsprochenwerden musste. Wer die Gesetzgebung kennt, weiß auch, dass ein solches Vorgehenbisweilen vorkommt und dies keinesfalls ungewöhnlich oder gar spektakulär wäre.Zum Informationsfreiheitsgesetz ist, wie Sie sehen, ein weiterer Änderungsantrag allerFraktionen, mit Ausnahme von den Piraten, eingebracht worden. Und dabei möchteich nochmal anmerken, dass ich froh bin, dass es gelungen ist, eine Einigung zwischenCDU, FDP und natürlich den Koalitionspartnern hinzubekommen. Schließlich geht eshier um etwas ganz Grundlegendes. Es geht wie gesagt darum, Verwaltung öffentlichzu machen, da sie die politischen Beschlüsse verwaltet. Davon ausgenommen sindnatürlich Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten. Der Vorschlag regeltzudem, dass der Landtag im Rahmen seiner parlamentarischen Tätigkeit seineDokumente nicht offenlegen muss. Hier soll der politische Meinungsbildungsprozessgeschützt werden. Fraktionen müssen sich Gedanken machen dürfen, ohne, dass diesegleich an die Öffentlichkeit gelangen. Vor allem muss es den Fraktionen gestattet sein,über den Zeitpunkt der Veröffentlichung frei zu entscheiden. Was letztendlich aus denBeratungen der Fraktionen heraus kommt, wird auch immer als parlamentarischeInitiative sichtbar werden, da dann ja ein Gesetzentwurf oder ein Antrag öffentlichvorgelegt und beraten werden muss. Allerdings kann der Landtag seinen politischenMeinungsbildungsprozess gegebenenfalls auch ohne Zwang zur Offenlegung voninternen Dokumenten durchführen. So sind auch die Fraktionen frei, dem 3Wissenschaftlichen Dienst Aufträge zu erteilen und möglicherweise auch Gutachten zuThematiken, die beispielsweise doch nicht politisch aufgegriffen werden oder dieanderweitig schützenswert sind, nicht-öffentlich zu halten. Dies schützt den besondersschützenswerten Meinungsbildungsprozess der Fraktionen und baut einer Verlagerungdieses Meinungsbildungsprozesses nach außerhalb des Parlamentes vor. Weiterhinoffenlegungspflichtig werden aber beispielsweise Unterlagen zur Personalführung, zurOrganisation und anderen Dingen des Landtages bleiben. Ausschließlich der politischeMeinungsbildungsprozess bleibt in maximaler Breite geschützt. Von daher denke ich,dass mit den Änderungen das Maximale möglich gemacht wird, um mehrInformationen zugänglich zu machen und dabei wird die Balance gehalten, zwischenmehr Transparenz und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Ein gutes Gesetz,dass nicht nur den Ansprüchen der Zeit entspricht, sondern vor allem den Ansprüchender Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html 4