Flemming Meyer: Windenergienutzung mit den Bürgern
Presseinformation Kiel, den 21.07. 2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 12+49+54 Gesetzentwurf und Anträge zur Windenergienutzung Drs. 18/4414+18/4423+18/4393Das Urteil des OVG Schleswig bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen, hat unsseinerzeit überrascht. Denn damit wurde eine landläufig akzeptierte und bewährteVorgehensweise zur Ausweisung von Windeignungsflächen gekippt. Die Ergebnisse vonschlichten Mehrheitsentscheidungen durch Bürgerwille oder Beschluss eines Gemeinderatessind demnach keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung.Planerische Festsetzungen müssen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Das sinddie Kernpunkte des Urteils.Bereits in der Debatte zur 1. Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Piraten wurde dieSkepsis deutlich, an dem im Entwurf vorgeschlagenen Weg, um eben doch dem Bürgerwillen vorOrt gerecht zu werden. Die schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat meines Erachtensmehr als deutlich gemacht, dass der vorgeschlagene Weg nicht gangbar ist. Vielmehr äußertunter anderem der wissenschaftliche Dienst in seiner Stellungnahme sogar erheblichverfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. „Die beabsichtigte Vorrangregelung,wonach sich der Gemeindewille gegenüber anderen abwägungsrelevanten öffentlichen und 2privaten Belangen bei der planerischen Ausweisung von Konzentrationsflächen für dieWindenergie durchsetzt, erscheint mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip und dieEigentumsgarantie verfassungsrechtlich nicht haltbar.“Auch wir als SSW, hielten seinerzeit die Vorgehensweise zur Ausweisung von Eignungsflächenfür ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um dem Willen vor Ort gerecht zuwerden. Hier müssen wir umdenken. Es nützt unserer Meinung nach aber nicht, indem durch„technokratisches ausmanövrieren“ der Versuch unternommen werden soll, dies durch dieHintertür zu ermöglichen. Die Kritik aus der Anhörung war deutlich genug. Daher lehnen wir denGesetzentwurf ab.Dass die kommunale Ebene durchaus die Möglichkeit hat, in bestimmten BereichenWindkraftanlagen zu verhindern, macht ein Beispiel in Nordfriesland deutlich. Es handelt sichdabei um vier charakteristische Landschaftsräume, die erstmals in 2002 frei gehalten wurden,um das traditionelle Erscheinungsbild zu schützen. Um diese Flächen auch weiterhin schützenzu können hat der Kreis, in Abstimmung mit der Landesplanung, diese schutzwürdigen Flächeneinstweilig sichergestellt, um sie dann in einem zweiten Schritt mit einerSchutzgebietsverordnung zu versehen. Damit wird deutlich, dass die kommunale Ebenedurchaus die Möglichkeit hat, Flächen freizuhalten, sofern sachliche Begründungen dieshergeben.Ein Problem, das im Zusammenhang mit der Windkraft immer wieder auftaucht ist, das ThemaSchallemissionen. Menschen die sich durch Windkraftanlagen belästigt fühlen, die Angst umihre Gesundheit haben, haben dies beispielsweise auf den Regionalveranstaltungen zumAusdruck gebracht. Dieses Problem müssen wir ernst nehmen und das tun wir auch. Auch wennes hierzu unterschiedliche Untersuchungen oder Gutachten gibt, müssen wir doch feststellen,dass es in diesem Bereich immer noch Wissensdefizite gibt. Wir müssen uns diesem Thema 3weiter widmen, daher ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung angekündigt hat, in einemMessprogramm die besonderen Aspekte der Schallemissionen von Windenergieanlagen zuuntersuchen.Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die TA Lärm – als Teil – des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen – die größer als 50Meter sind – anzuwenden ist. Daher sehe ich den Bundesgesetzgeber vordringlich in derVerantwortung. Mir liegt es fern hier ein Schwarzer-Peter-Spiel zu spielen, denn damit ist denbetroffenen Menschen nicht geholfen. Jedoch muss es bei der Genehmigung vonWindkraftanlagen um bundesweite Standards gehen, die auf einheitlichen Grundlagenbasieren. Daher erachte ich das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes als gut undrichtig, um das Problem ausführlicher zu beleuchten.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html