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21.07.16
16:16 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Windenergienutzung mit den Bürgern

Presseinformation Kiel, den 21.07. 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 12+49+54 Gesetzentwurf und Anträge zur Windenergienutzung Drs. 18/4414+18/4423+18/4393

Das Urteil des OVG Schleswig bezüglich der Ausweisung von Windeignungsflächen, hat uns
seinerzeit überrascht. Denn damit wurde eine landläufig akzeptierte und bewährte
Vorgehensweise zur Ausweisung von Windeignungsflächen gekippt. Die Ergebnisse von
schlichten Mehrheitsentscheidungen durch Bürgerwille oder Beschluss eines Gemeinderates
sind demnach keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung.
Planerische Festsetzungen müssen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Das sind
die Kernpunkte des Urteils.
Bereits in der Debatte zur 1. Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Piraten wurde die
Skepsis deutlich, an dem im Entwurf vorgeschlagenen Weg, um eben doch dem Bürgerwillen vor
Ort gerecht zu werden. Die schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat meines Erachtens
mehr als deutlich gemacht, dass der vorgeschlagene Weg nicht gangbar ist. Vielmehr äußert
unter anderem der wissenschaftliche Dienst in seiner Stellungnahme sogar erheblich
verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. „Die beabsichtigte Vorrangregelung,
wonach sich der Gemeindewille gegenüber anderen abwägungsrelevanten öffentlichen und 2
privaten Belangen bei der planerischen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die
Windenergie durchsetzt, erscheint mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip und die
Eigentumsgarantie verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
Auch wir als SSW, hielten seinerzeit die Vorgehensweise zur Ausweisung von Eignungsflächen
für ein gutes und praktikables Steuerungsinstrument, um dem Willen vor Ort gerecht zu
werden. Hier müssen wir umdenken. Es nützt unserer Meinung nach aber nicht, indem durch
„technokratisches ausmanövrieren“ der Versuch unternommen werden soll, dies durch die
Hintertür zu ermöglichen. Die Kritik aus der Anhörung war deutlich genug. Daher lehnen wir den
Gesetzentwurf ab.



Dass die kommunale Ebene durchaus die Möglichkeit hat, in bestimmten Bereichen
Windkraftanlagen zu verhindern, macht ein Beispiel in Nordfriesland deutlich. Es handelt sich
dabei um vier charakteristische Landschaftsräume, die erstmals in 2002 frei gehalten wurden,
um das traditionelle Erscheinungsbild zu schützen. Um diese Flächen auch weiterhin schützen
zu können hat der Kreis, in Abstimmung mit der Landesplanung, diese schutzwürdigen Flächen
einstweilig sichergestellt, um sie dann in einem zweiten Schritt mit einer
Schutzgebietsverordnung zu versehen. Damit wird deutlich, dass die kommunale Ebene
durchaus die Möglichkeit hat, Flächen freizuhalten, sofern sachliche Begründungen dies
hergeben.



Ein Problem, das im Zusammenhang mit der Windkraft immer wieder auftaucht ist, das Thema
Schallemissionen. Menschen die sich durch Windkraftanlagen belästigt fühlen, die Angst um
ihre Gesundheit haben, haben dies beispielsweise auf den Regionalveranstaltungen zum
Ausdruck gebracht. Dieses Problem müssen wir ernst nehmen und das tun wir auch. Auch wenn
es hierzu unterschiedliche Untersuchungen oder Gutachten gibt, müssen wir doch feststellen,
dass es in diesem Bereich immer noch Wissensdefizite gibt. Wir müssen uns diesem Thema 3
weiter widmen, daher ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung angekündigt hat, in einem
Messprogramm die besonderen Aspekte der Schallemissionen von Windenergieanlagen zu
untersuchen.



Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die TA Lärm – als Teil – des Bundes-Immissionsschutz-
Gesetzes im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen – die größer als 50
Meter sind – anzuwenden ist. Daher sehe ich den Bundesgesetzgeber vordringlich in der
Verantwortung. Mir liegt es fern hier ein Schwarzer-Peter-Spiel zu spielen, denn damit ist den
betroffenen Menschen nicht geholfen. Jedoch muss es bei der Genehmigung von
Windkraftanlagen um bundesweite Standards gehen, die auf einheitlichen Grundlagen
basieren. Daher erachte ich das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes als gut und
richtig, um das Problem ausführlicher zu beleuchten.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html