Thomas Hölck zu TOP 12, 49 + 54: Im Dialogverfahren Kompromiss zum Ausbau der Windenergie finden
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 21. Juli 2016TOP 12, 49 + 54: Gesetz zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung / Gesundheitliche Risiken durch Windkraftanlagen untersuchen / Dynamische Abstandsregelungen für Windenergieanlagen / Windkraft mit den Menschen ausbauen (Drs. 18/3941, 18/4414, 18/4474, 18/4271neu)Thomas Hölck:Im Dialogverfahren Kompromiss zum Ausbau der Windenergie findenDie Energiewende ist ein Jahrhundertprojekt, an dessen Ende der vollständige Ersatz der Atomenergie und der fossilen Energieträger steht. Dabei sind lange Linien der Politik und der ständige Dialog mit den Bürgern gefragt. Korrekturen und Anpassungen in der Ausgestaltung der Umsetzung sind bei einem solchen Jahrhundertprojekt nie auszuschließen. Es gilt, die Ziele regelmäßig zu prüfen und anzupassen.Der Entwurf des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes legt genau diese Ziele fest. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein in 2025 mind. 37 TWh (Terrawattstunden) sowie 44 TWh in im Jahr 2030. Dafür sind ca. 12,7 Gigawatt installierte Leistung aus Windkraftanlagen an Land notwendig. Aktuell liegen wir bei ca. 5,6 GW; es ist also ein Zubau von 100 - 150 Anlagen pro Jahr notwendig. Bei einem rechnerischen Flächenbedarf von 2,2 Hektar Fläche pro Megawatt ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 2 % der Landesfläche. 2Warum habe ich der Opposition und der Öffentlichkeit diese Zahlen hergeleitet? Ganz einfach: Die rund 2 % Windenergieeignungsfläche, die noch ermittelt werden muss, ist keine Willkür. Wer andere Ziele hat, muss sie offen legen. Wollen Sie stattdessen den Anteil an Offshore oder an Solarstrom oder den Anteil der Biogasanlagen erhöhen? Wofür stehen Sie beim Ausbau der Windenergie an Land?Die Landesplanung hat in zwei Ausschusssitzungen dokumentiert, dass die von der CDU geforderten Siedlungsabstände von 500 bzw. 1200 m zu einer Potentialfläche für Windkraftanlagen von weit unter 2 % der Landesfläche führen würden. Wenn Sie konsequent gewesen wären, hätten Sie Ihren Antrag zurückgezogen.Stattdessen betreiben Sie Populismus und verwirren bewusst nicht nur die Bevölkerung. Die CDU ist sich selbst nicht einig darüber, ich verweise nur auf die Berichterstattung vom 20. Mai zu Ihrem Besuch auf Fehmarn, Herr Günther. Dort ist man offenbar ganz anderer Auffassung als Sie.Die Landesplanung hat dagegen einen Kriterienkatalog mit 13 harten und 40 weichen Tabukriterien sowie 29 Abwägungskriterien vorgelegt. Dabei wurde eine Potentialfläche von 2,9 % mit 872 einzelnen Potentialflächen ermittelt. Jede einzelne Potentialfläche wird veröffentlicht. Jede betroffene Bürgerin, jeder Bürger kann Einwendungen online oder zur Niederschrift geltend machen.Die Landesplanung rechnet mit einer fünfstelligen Zahl von Einwendungen, die abgewogen und bewertet werden müssen. Dadurch ergeben sich neue Planungsgrundlagen, die wiederum diskutiert werden.Es hat noch nie so einen umfangreichen Dialog in der Geschichte dieses Landes gegeben und die Opposition ignoriert dies. Wir haben im Wirtschaftsausschuss die Anhörung Ihrer Anträge abgelehnt. Das zu Recht. Was hätte das für ein Verfahren werden sollen? Die Landesregierung beginnt im Herbst das Dialogverfahrenim Land. Gleichzeitig hätten die Ausschüsse ein Anhörungsverfahren zu Anträgen gemacht, mit denen Sie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegnehmen wollen. Sprich: Ihnen geht es gar nicht um konstruktive Anregung. Was bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, deren 3Erkenntnisgewinn für das ganze Verfahren zweifellos viel höher sein wird, herauskommen wird, ist Ihnen tatsächlich völlig egal. Es geht nur um Polemik.Es kommt aber darauf an, über das Dialogverfahren einen Kompromiss zu finden, der überall im Land angewendet werden kann und der die größtmögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung erreicht. Dabei ist es richtig, wie von der Landesregierung vorgesehen, dass die Auswirkungen von Infraschall genauer untersucht werden, was in Workshops bereits ausführlich diskutiert wurde.Der Immissionsschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen unterliegt der Bundesgesetzgebung. Und dennoch: Die Landesregierung übernimmt hier Verantwortung und nimmt die Sorgen der Menschen sehr ernst! Wir haben klare Ziele und einen Kompass, bei der Opposition, insbesondere bei der CDU, sucht man da vergebens.