Flemming Meyer: Wir müssen jetzt den Klimaschutz in alle Politikbereiche einbinden
Presseinformation Kiel, den 21.07.2016Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 16+56 Gesetzentwurf zur Energiewenden und zum Klimaschutz, Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein – Ziele, Maßnahmen und Monitoring 2016 Drs. 18/4388 und 18/4389 „Besonders wichtig ist, dass die Landesregierung ihre Vorbildfunktion ohne Wenn und Aber anerkennt; schließlich kann man von Anderen nichts verlangen, was man selbst zu tun nicht bereit ist.Dieser Sommer hat es in sich: wir erlebten in Schleswig-Holstein Starkregen und Gewitter, wiesie in dieser Art und Weise die bisherigen Aufzeichnungen der Wetterereignisse nichtvorkommen. Die Fachleute erkennen diese Phänomene als Hinweise auf den Klimawandel –eindeutig. Das Problem ist erkannt. Die gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit derMenschen und auf Natur und Umwelt sind nicht länger zu leugnen.Problem erkannt – Gefahr gebannt, möchte man meinen. Aber das ist keineswegs so. Denn dieUrsachen des Klimawandels sind vielfältig, was eine abwartende Haltung begünstigt. Wirkönnen aber nicht länger warten, sondern müssen jetzt daran gehen, den Klimaschutz in alle 2Politikbereiche einzubinden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Maßnahmenkonkretisieren und festlegen. Das tut er, indem er unter anderem lang umstrittene Begriffedefiniert, die nicht länger als Gummiparagraphen durchgehen können. Damit reiht sichSchleswig-Holstein in die Klimaschutzgesetzgebung anderer Bundesländern wie Baden-Württemberg und Niedersachsen ein. Das ist das richtige Signal.Besonders wichtig ist, dass die Landesregierung ihre Vorbildfunktion ohne Wenn und Aberanerkennt; schließlich kann man von Anderen nichts verlangen, was man selbst zu tun nichtbereit ist. Daher sind die entsprechenden Passagen ausdrücklich zu begrüßen. Seitdem sichherumgesprochen hat, dass man durch klimafreundliches Bauen sogar richtig Geld sparenkann, werden auch in der Gebäudewirtschaft des Landes diese Ziele umgesetzt. Am bestengeschieht das natürlich bei Neubauten; dennoch ist auch der Bereich der energetischenSanierung nicht zu unterschätzen. Auch im Fahrzeugpark vermute ich noch erheblicheenergetische Reserven.Dass Klimaschutz nicht nur mittels Wärmedämmung oder Nahverkehr umzusetzen ist,sondern auch im IT-Bereich, ist zwar bekannt, aber erst im vorliegenden Gesetzentwurfthematisiert. Hier legt Schleswig-Holstein wirklich Maßstäbe. Die allermeisten Server derLandesregierung werden nämlich überwiegend zu den gängigen Bürozeiten genutzt. Ich habenachgeschlagen, wonach man generell davon ausgeht, dass Server, die rund um die Uhr laufen,durchschnittlich nur zu 10 bis 20 Prozent ausgelastet sind. Das ist eine richtigeEnergievergeudung. Neue, arbeitsteilige Verfahren senken den Energieverbrauch der Serverenorm. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung auch in diesem Bereich eineVorreiterrolle übernehmen will. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse. Diese werden nicht langeauf sich warten lassen; schließlich werden Klimaschutzmaßnahmen durch das an das Gesetz 3gekoppelte Monitoring-Verfahren erfasst. Auch das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ich wünschemir an dieser Stelle aber mehr Zahlen zu Verbrauch, Investitionssummen und Erträgen.Die Kommunen werden ebenfalls in den Prozess eingebunden. Einige Gemeinden haben sich inSchleswig-Holstein schon sehr ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. So hat sich beispielsweiseFlensburg vorgenommen, bis 2050 CO2 neutral zu wirtschaften und zu leben. Ganzunterschiedliche Akteure denken sich dabei gute Aktionen aus, wie das kostenloseFrühstücksbrötchen für alle, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Andere Kommunen sindnoch lange nicht so weit. Hier müssen wir ansetzen. Und genau das tut das Klimaschutzgesetz.Die kommunalen Wärme- und Kältepläne beinhalten dabei nicht nur kommunale Gebäude wiedas Rathaus oder die Schulen, sondern sollen ausdrücklich private und gewerblicheVerbraucher mit einbeziehen. Letztlich existieren schon lange Pläne für ein Wärmekataster, dasden Kommunen ein effizientes Planungsinstrument an die Hand geben wird. Neubaugebieteaus den 70er Jahren haben beispielsweise einen größeren Energiesanierungsbedarf als frischbezogene Gebiete, in denen die Fassaden, Fenster und Decken bereits energetisch auf demneuesten Stand sind.Das Klimaschutzgesetz setzt einen guten Weg fort. Die Energie- und Klimaschutzinitiative hatbereits Kommunen beraten; die Investitionsbank, die Aktivregionen haben Programmeaufgelegt; nicht zuletzt, weil EFRE-Programme die kommunalen Vorhaben finanziellunterstützen. Allerdings müssen wir auch in diesem Bereich bedenken, dass nur langfristigeLösungen nachhaltige Strukturänderungen bewirken können. Kommunale Ziele desKlimawandels sollten so angelegt sein, dass sie den Wechsel eines Oberbürgermeisters oderVerwaltungschefs überdauern. Ich bin gespannt, inwieweit das in Schleswig-Holstein gelingenkann. 4