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21.07.16
15:36 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Wir müssen jetzt den Klimaschutz in alle Politikbereiche einbinden

Presseinformation Kiel, den 21.07.2016

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 16+56 Gesetzentwurf zur Energiewenden und zum Klimaschutz, Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein – Ziele, Maßnahmen und Monitoring 2016 Drs. 18/4388 und 18/4389

„Besonders wichtig ist, dass die Landesregierung ihre Vorbildfunktion ohne Wenn und Aber anerkennt; schließlich kann man von Anderen nichts verlangen, was man selbst zu tun nicht bereit ist.

Dieser Sommer hat es in sich: wir erlebten in Schleswig-Holstein Starkregen und Gewitter, wie
sie in dieser Art und Weise die bisherigen Aufzeichnungen der Wetterereignisse nicht
vorkommen. Die Fachleute erkennen diese Phänomene als Hinweise auf den Klimawandel –
eindeutig. Das Problem ist erkannt. Die gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der
Menschen und auf Natur und Umwelt sind nicht länger zu leugnen.



Problem erkannt – Gefahr gebannt, möchte man meinen. Aber das ist keineswegs so. Denn die
Ursachen des Klimawandels sind vielfältig, was eine abwartende Haltung begünstigt. Wir
können aber nicht länger warten, sondern müssen jetzt daran gehen, den Klimaschutz in alle 2
Politikbereiche einzubinden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Maßnahmen
konkretisieren und festlegen. Das tut er, indem er unter anderem lang umstrittene Begriffe
definiert, die nicht länger als Gummiparagraphen durchgehen können. Damit reiht sich
Schleswig-Holstein in die Klimaschutzgesetzgebung anderer Bundesländern wie Baden-
Württemberg und Niedersachsen ein. Das ist das richtige Signal.



Besonders wichtig ist, dass die Landesregierung ihre Vorbildfunktion ohne Wenn und Aber
anerkennt; schließlich kann man von Anderen nichts verlangen, was man selbst zu tun nicht
bereit ist. Daher sind die entsprechenden Passagen ausdrücklich zu begrüßen. Seitdem sich
herumgesprochen hat, dass man durch klimafreundliches Bauen sogar richtig Geld sparen
kann, werden auch in der Gebäudewirtschaft des Landes diese Ziele umgesetzt. Am besten
geschieht das natürlich bei Neubauten; dennoch ist auch der Bereich der energetischen
Sanierung nicht zu unterschätzen. Auch im Fahrzeugpark vermute ich noch erhebliche
energetische Reserven.



Dass Klimaschutz nicht nur mittels Wärmedämmung oder Nahverkehr umzusetzen ist,
sondern auch im IT-Bereich, ist zwar bekannt, aber erst im vorliegenden Gesetzentwurf
thematisiert. Hier legt Schleswig-Holstein wirklich Maßstäbe. Die allermeisten Server der
Landesregierung werden nämlich überwiegend zu den gängigen Bürozeiten genutzt. Ich habe
nachgeschlagen, wonach man generell davon ausgeht, dass Server, die rund um die Uhr laufen,
durchschnittlich nur zu 10 bis 20 Prozent ausgelastet sind. Das ist eine richtige
Energievergeudung. Neue, arbeitsteilige Verfahren senken den Energieverbrauch der Server
enorm. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung auch in diesem Bereich eine
Vorreiterrolle übernehmen will. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse. Diese werden nicht lange
auf sich warten lassen; schließlich werden Klimaschutzmaßnahmen durch das an das Gesetz 3
gekoppelte Monitoring-Verfahren erfasst. Auch das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ich wünsche
mir an dieser Stelle aber mehr Zahlen zu Verbrauch, Investitionssummen und Erträgen.



Die Kommunen werden ebenfalls in den Prozess eingebunden. Einige Gemeinden haben sich in
Schleswig-Holstein schon sehr ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. So hat sich beispielsweise
Flensburg vorgenommen, bis 2050 CO2 neutral zu wirtschaften und zu leben. Ganz
unterschiedliche Akteure denken sich dabei gute Aktionen aus, wie das kostenlose
Frühstücksbrötchen für alle, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Andere Kommunen sind
noch lange nicht so weit. Hier müssen wir ansetzen. Und genau das tut das Klimaschutzgesetz.
Die kommunalen Wärme- und Kältepläne beinhalten dabei nicht nur kommunale Gebäude wie
das Rathaus oder die Schulen, sondern sollen ausdrücklich private und gewerbliche
Verbraucher mit einbeziehen. Letztlich existieren schon lange Pläne für ein Wärmekataster, das
den Kommunen ein effizientes Planungsinstrument an die Hand geben wird. Neubaugebiete
aus den 70er Jahren haben beispielsweise einen größeren Energiesanierungsbedarf als frisch
bezogene Gebiete, in denen die Fassaden, Fenster und Decken bereits energetisch auf dem
neuesten Stand sind.



Das Klimaschutzgesetz setzt einen guten Weg fort. Die Energie- und Klimaschutzinitiative hat
bereits Kommunen beraten; die Investitionsbank, die Aktivregionen haben Programme
aufgelegt; nicht zuletzt, weil EFRE-Programme die kommunalen Vorhaben finanziell
unterstützen. Allerdings müssen wir auch in diesem Bereich bedenken, dass nur langfristige
Lösungen nachhaltige Strukturänderungen bewirken können. Kommunale Ziele des
Klimawandels sollten so angelegt sein, dass sie den Wechsel eines Oberbürgermeisters oder
Verwaltungschefs überdauern. Ich bin gespannt, inwieweit das in Schleswig-Holstein gelingen
kann. 4