Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.07.16
12:59 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur Modernisierung des Landesbeamtengesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 7 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Zentrale: 0431 / 988 – 1500 des Landesbeamtengesetzes Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende der Fraktion presse@gruene.ltsh.de Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Eka von Kalben: Nr. 347.16 / 21.07.2016

Wir schaffen moderne und faire Arbeitsbedingungen Liebe Kolleginnen und Kollegen. Bevor ich zu dem Landesbeamtenmodernisierungsgesetz ins Detail gehe, möchte ich mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bei der CDU bedanken, dass sie unserem Gesetz mit zustimmt! Die Kolleginnen und Kollegen haben sich im Innen- und Rechts- ausschuss dazu meiner Meinung nach sehr konstruktiv eingebracht (auch mit einem ei- genen Änderungsantrag).
Meine Damen und Herren, natürlich fällt es dem Land als Arbeitgeber schwer, in Sa- chen Gehälter mit so manchen vergleichbaren Jobangeboten in der freien Wirtschaft mitzuhalten. Doch ich bin fest überzeugt, dass gerade Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder damit liebäugeln, nicht nur auf den blanken Rubel schauen.
Denn es gibt noch sehr viel mehr Faktoren, die für die Berufsentscheidung eine wichti- ge Rolle spielen: Attraktive Teilzeitmöglichkeiten, auch im Alter, Sabbatjahre oder Ver- einbarkeit von Familie und Beruf – in Sachen work-life-balance hat der öffentliche Dienst als Arbeitgeber seine großen Stärken. Und diese wichtigen Faktoren werden durch unser Landesbeamtenmodernisierungsgesetz verbessert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, natürlich sehen wir auch Ihre Kritikpunk- te. Der Fachkräftemangel wird durch dieses Gesetz nicht behoben. Wir stecken aber in einem gewissen Dilemma: Ja, der öffentliche Dienst muss attraktiv sein, aber dies steht in ständiger Konkurrenz und muss abgewogen werden gegenüber anderen Ausgaben.
Neue Leute einstellen, oder die vorhandenen Leute besser bezahlen? Einerseits brau- chen wir mehr Lehrerstellen und diese bringen ja auch für die bereits tätigen Lehrerin- nen und Lehrer eine Arbeitsentlastung mit sich. Andererseits sehen wir am Hamburger Rand das Problem des Fachkräftemangels, da es sich für qualifizierte Menschen auf- grund der hohen Lebenshaltungskosten nicht lohnt, dorthin zu ziehen. Und wenn doch, dann arbeiten sie lieber in Hamburg. Seite 1 von 2 Neue Stellen nützen ja auch nichts, wenn wir sie nicht besetzt kriegen. Hier müssen wir immer einen Spagat schaffen und der gelingt uns meines Erachtens ganz gut mithilfe des vorliegenden Gesetzes und Haushaltspolitik: Wir besinnen uns hinsichtlich Attrakti- vität auf unsere bereits genannten Stärken und schaffen im Übrigen Stellen überall dort, wo es notwendig ist.
Lassen Sie mich noch kurz auf zwei Punkte eingehen, die wir mit unserem Änderungs- antrag noch eingebracht haben.
Infolge der Anhörungen haben wir eine verpflichtende Versorgungsauskunft im Gesetz verankert und damit eine alte Ungleichheit zuungunsten unserer Beamtinnen und Be- amten gegenüber anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beseitigt. Diese Versorgungsauskunft ist inzwischen zwingend notwendig zur Aufnahme von Kre- diten, beispielsweise für den Hausbau, was in der Vergangenheit zu erheblichen Prob- lemen geführt hat. Aber auch gerade für Menschen in Teilzeit ist das eine wichtige Auskunft – manche Bedienstete merken erst mit Mitte 60, wie sich die lebenslange Teilzeit auswirkt.
Die Streichung der Altersgrenze für Regelbeurteilungen hielten wir nicht mehr für sinn- voll. Überflüssige Beurteilungen im Alter können für Beschäftigte demotivierend wirken.
Wir heben die Altersgrenze jedoch von 55 auf 57 an, denn mit dem gestiegenen Ren- teneintrittsalter verschiebt sich auch die Möglichkeit, spät noch berufliche Veränderun- gen anzustreben. Mit 55 hat man ja schon nach jetzigem Stand in der Regel noch 12 Jahre zu arbeiten. Darüber hinaus steht es jedem Beamten und jeder Beamtin frei, sich auch nach der Altersgrenze freiwillig beurteilen zu lassen, wo es individuell Sinn macht.
Alles in allem wissen wir, dass dieses Gesetz keine Revolution des Beamtendienstes darstellt; es enthält aber viele gute Punkte und eine Vielzahl von Verbesserungen, die uns der Zukunft insgesamt einen großen Schritt näher bringen!
Meine Damen und Herren, ich war ja bekanntlich 25 Jahre lang selbst Beamtin und bin damit nah dran an den Inhalten dieses Gesetzes.
Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob der Beamtenstatus im nicht hoheitlichen Bereich überhaupt noch Sinn macht. Das Nebeneinander von Angestellten und Beam- ten für dieselbe Arbeit bringt immer wieder Ungerechtigkeit und Unmut. Solange es die Zweiteilung gibt, solange müssen wir zumindest ähnliche Bedingungen zubilligen.
Ob Beamte, Angestellte oder Arbeiter – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schleswig-Holstein verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank. Sie verdienen moderne und faire Arbeitsbedingungen. Dem dient dieses Gesetz.
Vielen Dank.


***



2