Lars Harms: Landesbeamtentum modern und attraktiv gestalten
Presseinformation Kiel, den 21. Juli 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 7 Änderung und Modernisierung des Landesbeamtenrechts Drs. 18/1247 „Landesbeamtentum modern und attraktiv gestalten!“Die Zahl der Beamtenratgeber wächst ins unermessliche, weil die Leistungsregelungenimmer komplizierter werden. Eine deutliche Flexibilisierung sowie eine Vereinfachungdes Beamtenrechts sind daher sicherlich hilfreich.Mit dem vorliegenden Änderungsantrag unterstützen wir als Küstenkoalition dieLandesbeamten in ihrer Tätigkeit und schaffen einen tragbaren gesetzlichen Rahmen,der sich an der aktuellen Arbeitsrealität ausrichtet. Darüber hinaus betreffenÄnderungen der Rechtslage auf anderen Ebenen natürlich auch das Beamtenwesenund führen bisweilen zu mehr oder weniger großen Komplikationen in der Umsetzung. 2Nach Basel III, der internationalen Regel für das Bankwesen, müssen Beamten jetztzusätzliche Nachweise in Bezug auf ihre Versorgung beibringen. Der Zugang zusolchen Dokumenten, muss also gegeben sein. Diese Anpassung ist imÄnderungsantrag eingefügt und führt zu einem Anspruch auf eine Pensionsauskunft.Diese wird derzeit noch manuell bearbeitet. Das dies in Zukunft auch online geschehenkann, ist sicher nicht verkehrt und entspricht einer faktischen Modernisierung desLandesbeamtenrechts. Zur Modernisierung gehört auch eine Anpassung im Bereich derFührungskräfte in den Justizwachmeistereien. Die Aufgabenstellung sowie dieAnforderungen haben sich verändert, von daher ist es richtig, dass nun auch dieBesoldung entsprechend angehoben wird. All dies sind weitere Anpassungen, um dasBeamtentum auf den neuesten Stand zu stellen. Dies entspricht auch dem Wunschvieler Beamtinnen und Beamten und wirkt sich mit Sicherheit positiv nach innen aus.Worum es aber eigentlich gehen sollte ist, in Zukunft noch deutlicher zu machen, wieattraktiv unser Landesbeamtentum ist. Denn eins steht fest, es ist attraktiv! Wirmüssen die Attraktivität eines sicheren Arbeitsplatzes in Zukunft noch besserdarstellen. Familie und Beruf lässt sich etwa durch Teilzeit in wohl keiner anderenBranche so gut umsetzen, wie in den Behörden. Und auch die Pensionsregelungen sindäußerst komfortabel, im Vergleich zu Rentenempfängern. Gleiches gilt zudem für dieBerufsunfähigkeitsversorgung. All dies gilt es noch besser nach außen darzustellen.Diesen Tenor erwarte ich auch von den Verbänden. Entscheidend ist es doch, im Dialogmit der Bevölkerung die Vorteile des Beamtenstatus darzustellen. Nur durch denoffenen Dialog können Vorurteile ausgeräumt werden und das Ansehen kannzusätzlich wachsen und gedeihen. Eine solide Darstellung nach außen, ist wichtig, um 3Nachwuchs gewinnen zu können und bietet darüber hinaus eine Plattform, für dieBevölkerung insgesamt. In Bezug auf den Austausch miteinander, ist sicherlich nochLuft nach oben. Denn die Vielfalt der Arbeit der Landesbeamten trägt auch im Jahr 2016zu wenig durch. Das zum Beispiel Finanzbeamte aus Schleswig-Holstein in kleinenVideos ihre Arbeit darstellen ist wichtig. Solche Vorhaben lassen sich nicht in einenGesetzestext niederschreiben. Jedoch denke ich, dass wir uns hier im hohen Hause alleeinig sind, das Beamtentum bei uns in Schleswig-Holstein so modern und vielfältig wiemöglich zu präsentieren. Mit den eingebrachten Änderungen zum Gesetzentwurftragen wir gesetzgeberisch dazu bei, den Beruf des Beamten zu stärken. Das ist einegute Ergänzung, die die Attraktivität des Beamtenstatus noch einmal heraushebt.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html