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21.07.16
12:53 Uhr
SSW

Lars Harms: Landesbeamtentum modern und attraktiv gestalten

Presseinformation Kiel, den 21. Juli 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 7 Änderung und Modernisierung des Landesbeamtenrechts Drs. 18/1247


„Landesbeamtentum modern und attraktiv gestalten!“


Die Zahl der Beamtenratgeber wächst ins unermessliche, weil die Leistungsregelungen
immer komplizierter werden. Eine deutliche Flexibilisierung sowie eine Vereinfachung
des Beamtenrechts sind daher sicherlich hilfreich.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag unterstützen wir als Küstenkoalition die
Landesbeamten in ihrer Tätigkeit und schaffen einen tragbaren gesetzlichen Rahmen,
der sich an der aktuellen Arbeitsrealität ausrichtet. Darüber hinaus betreffen
Änderungen der Rechtslage auf anderen Ebenen natürlich auch das Beamtenwesen
und führen bisweilen zu mehr oder weniger großen Komplikationen in der Umsetzung. 2
Nach Basel III, der internationalen Regel für das Bankwesen, müssen Beamten jetzt
zusätzliche Nachweise in Bezug auf ihre Versorgung beibringen. Der Zugang zu
solchen Dokumenten, muss also gegeben sein. Diese Anpassung ist im
Änderungsantrag eingefügt und führt zu einem Anspruch auf eine Pensionsauskunft.
Diese wird derzeit noch manuell bearbeitet. Das dies in Zukunft auch online geschehen
kann, ist sicher nicht verkehrt und entspricht einer faktischen Modernisierung des
Landesbeamtenrechts. Zur Modernisierung gehört auch eine Anpassung im Bereich der
Führungskräfte in den Justizwachmeistereien. Die Aufgabenstellung sowie die
Anforderungen haben sich verändert, von daher ist es richtig, dass nun auch die
Besoldung entsprechend angehoben wird. All dies sind weitere Anpassungen, um das
Beamtentum auf den neuesten Stand zu stellen. Dies entspricht auch dem Wunsch
vieler Beamtinnen und Beamten und wirkt sich mit Sicherheit positiv nach innen aus.



Worum es aber eigentlich gehen sollte ist, in Zukunft noch deutlicher zu machen, wie
attraktiv unser Landesbeamtentum ist. Denn eins steht fest, es ist attraktiv! Wir
müssen die Attraktivität eines sicheren Arbeitsplatzes in Zukunft noch besser
darstellen. Familie und Beruf lässt sich etwa durch Teilzeit in wohl keiner anderen
Branche so gut umsetzen, wie in den Behörden. Und auch die Pensionsregelungen sind
äußerst komfortabel, im Vergleich zu Rentenempfängern. Gleiches gilt zudem für die
Berufsunfähigkeitsversorgung. All dies gilt es noch besser nach außen darzustellen.
Diesen Tenor erwarte ich auch von den Verbänden. Entscheidend ist es doch, im Dialog
mit der Bevölkerung die Vorteile des Beamtenstatus darzustellen. Nur durch den
offenen Dialog können Vorurteile ausgeräumt werden und das Ansehen kann
zusätzlich wachsen und gedeihen. Eine solide Darstellung nach außen, ist wichtig, um 3
Nachwuchs gewinnen zu können und bietet darüber hinaus eine Plattform, für die
Bevölkerung insgesamt. In Bezug auf den Austausch miteinander, ist sicherlich noch
Luft nach oben. Denn die Vielfalt der Arbeit der Landesbeamten trägt auch im Jahr 2016
zu wenig durch. Das zum Beispiel Finanzbeamte aus Schleswig-Holstein in kleinen
Videos ihre Arbeit darstellen ist wichtig. Solche Vorhaben lassen sich nicht in einen
Gesetzestext niederschreiben. Jedoch denke ich, dass wir uns hier im hohen Hause alle
einig sind, das Beamtentum bei uns in Schleswig-Holstein so modern und vielfältig wie
möglich zu präsentieren. Mit den eingebrachten Änderungen zum Gesetzentwurf
tragen wir gesetzgeberisch dazu bei, den Beruf des Beamten zu stärken. Das ist eine
gute Ergänzung, die die Attraktivität des Beamtenstatus noch einmal heraushebt.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html