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21.07.16
12:43 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 7: Ein modernes, attraktives Dienstrecht

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. Juli 2016


TOP 7, Änderung des Landesbeamtengesetzes / Modernisierung des Landesbeamtenrechts (Drs. 18/1247, 18/3154, 18/4379)



Beate Raudies:
Ein modernes, attraktives Dienstrecht Das öffentliche Dienstrecht muss immer wieder auf aktuelle Herausforderungen reagieren, damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber interessant bleibt. Nur wenn der öffentliche Dienst als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleibt, wird er auch in Zukunft genügend Nachwuchs- und Fachkräfte finden. Deswegen müssen die Regelungen des Beamtenrechts regelmäßig überprüft und an das „wahre Leben“ angepasst werden.
Der von der Landesregierung im vergangenen Jahr vorgelegte Entwurf für ein Landesbeamtenmodernisierungsgesetz ist diesem Grundsatz gefolgt. Er enthält eine Vielzahl von Regelungen für ein modernes, attraktives Dienstrecht. Im parlamentarischen Anhörungsverfahren haben sich noch Anregungen ergeben, die in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen sind.
Ich will mich hier und jetzt auf drei wichtige Punkte aus diesem Antrag beschränken. Erstens: Wir schaffen im Beamtenversorgungsgesetz den Rechtsanspruch auf eine Versorgungsauskunft. Das bedeutet, dass unsere Beamtinnen und Beamten künftig eine Auskunft über ihre Versorgungsansprüche erhalten können. Diese Auskunft ist der bereits im Jahre 2001 2



eingeführten Rentenauskunft nachgebildet. Sie soll allerdings nicht regelmäßig, sondern zunächst nur in begründeten Fällen erteilt werden. Diese Einschränkung halten wir für zumutbar.
Als Mitglied des Petitionsausschusses habe ich erfahren, dass sich die Frage eines Antrags auf vorzeitige Pensionierung häufig dann klärt, wenn die Höhe der zu erwartenden Pensionszahlung bekannt ist. Auch früher hat das Finanzministerium diese Auskünfte schon erteilt. Im Zuge der Umstellung auf KOPERS ist dieser freiwillige Service allerdings stark reduziert worden. Nun handelt es sich nicht um unendlich viele Fälle im Jahr, für die eine Auskunft erbeten wird. Diese Erkenntnis verdanken wir einer Kleinen Anfrage des Kollegen Dr. Garg. Trotzdem ist es für das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber ein wichtiger Schritt, ein Service für die Bediensteten.
Zweitens folgen wir der Anregung der Gewerkschaften und verzichten auf die Streichung der Altersgrenze bei Regelbeurteilungen. Allerdings sollen diese Beurteilungen künftig bis zum 57. Lebensjahr erteilt werden, also zwei Jahre länger als bisher. Angesichts der gestiegenen Altersgrenze schien uns diese Änderung konsequent. Und freiwillige Beurteilungen bleiben natürlich auch weiterhin möglich.
Wichtig ist mir drittens auch noch eine Ergänzung in der Arbeitszeitverordnung. Damit regeln wir die Auszahlung von Überstundenguthaben, die Beamtinnen und Beamte aufgrund eines unvorhersehbaren Ausscheidens aus dem Dienst, nämlich infolge von schwerer Krankheit oder Tod, nicht mehr „abbummeln“ konnten. Auch hier konnten wir einen Hinweis der Gewerkschaften umsetzen.
Unverändert wichtig sind für uns die Einführung einer Familienpflegezeit und von mehr Freistellungsmöglichkeiten bei besonderen familiären Verpflichtungen. Damit können Beamtinnen und Beamte künftig Beruf und Familie noch besser miteinander vereinbaren.
Zudem wird alters- und lebensphasengerechtes Arbeiten gefördert und Arbeit zeitlich und örtlich zum Beispiel durch mobiles Arbeiten und Wohnraumarbeit flexibilisiert.
Auch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein wichtiger Baustein eines zeitgemäßen Beamtenrechts.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Küstenkoalition Folgendes vereinbart: „Wir wollen ein modernes Konzept für die Personalentwicklung in der gesamten Landesverwaltung. Besondere Schwerpunkte sind die Gleichstellung von Frauen und Männern und die interkulturelle Öffnung.“ 3



Mit diesem Gesetz gehen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Ich bitte um Zustimmung.