Dr. Ekkehard Klug zu TOP 7 (Änderung des Landesbeamtengesetzes): Gesetzentwurf der Landesregierung ist kein "großer Wurf" zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 286/2016 Kiel, Donnerstag, 21. Juli 2016 Beamte/Beamtengesetz www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Gesetzentwurf der Landesregierung ist kein „großer Wurf“ zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes In seiner Rede zu TOP 7 (Änderung des Landesbeamtengesetzes) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Ekke Klug:„Mit dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1247 hat die FDP-Fraktion vorge- schlagen, die gesundheitlichen Anforderungen bei Verbeamtungen insoweit etwas zu reduzieren, als der Prognosezeitraum dabei auf fünf Jahre verkürzt werden sollte.Anlass dazu hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 gegeben, das den Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abge- senkt hatte. Angesichts der über einen langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürften – so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die An- forderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht über- spannt werden.Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch der medizinische Fortschritt zu bedenken, der in vielen Fällen auch für Menschen mit chronischen Er- krankungen eine berufliche Tätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgren- ze ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass der weitere medizinische Fortschritt dies in Zukunft noch besser gewährleisten kann.Der mitberatende Sozialausschuss hat bei Enthaltung der CDU mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des FDP-Gesetzentwurfes empfoh- len. Im Innen- und Rechtsausschuss haben dagegen heute morgen alle Frak- tionen mit Ausnahme der FDP gegen unseren Entwurf gestimmt.Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ausführlich wurde im Ausschuss in den vergangenen Monaten der Regie- rungsentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts (Drucksache 18/3154) beraten.Der Vorschlag der Landesregierung umfasst vor allem Regelungen als Nach- vollzug von bundesgesetzlichen Regelungen und zur Umsetzung von EU- Recht.Kritikpunkte aus der Anhörung waren u.a:• Es fehlt an Instrumenten, die zur Gewinnung und Förderung von qualifi- ziertem Nachwuchs erforderlich sind; durch die Verlängerung der Le- bensarbeitszeit kann der Generationswechsel nicht gelingen, vielmehr wird er durch ein längeres Verbleiben im Beruf nur verzögert und damit erschwert.• Die Amtszulage (A 13 Z) ist auf den höheren Dienst beschränkt, was zu einer Benachteiligung des gehobenen Dienstes führt.• In Ergänzung hierzu erscheint es zudem geboten, auch die seit Einfüh- rung der R-Besoldung in den 1970-iger Jahren im Wesentlichen unver- ändert gebliebene Struktur der Stellenbewertung im höheren Justiz- dienst in den Blick zu nehmen, um sie an veränderte Rahmenbedingun- gen anzupassen.• Die GdP Schleswig-Holstein bemängelte: Es sei nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf zu einer Attraktivitätssteigerung gerade für diejeni- gen, die neu in den Dienst treten sollten, führe; eher sei es der Fall, dass man attraktive Maßnahmen für diejenigen plane, die sich am Ende ihrer Karriere befänden.Positiv ist aus Sicht der FDP vor allem die Ermöglichung einer ‚Insel-Zulage‘, also der Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen an bestimmten Dienstorten.Insgesamt ist der vorliegende Entwurf, auch nach einigen in der Beschluss- empfehlung des Ausschuss enthaltenen Verbesserungen, aber doch noch zu sehr von einem ‚Klein-Klein‘ geprägt;Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen ‚großen Wurf’ zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes im Wettbewerb um die knapper wer- denden Nachwuchskräfte.Die FDP-Fraktion wird sich daher in der Abstimmung der Stimme enthalten.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de