Lars Harms: Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Krankenhauswesen ist die Auflösung des Sanierungsstau
Presseinformation Kiel, den 21.07.2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 4+30 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Krankenhausbau schon ab 2016 ermöglichen, Resolution zur Krankenhausfinanzierung und zum Umgang mit den Kommunen Drs. 18/3810, 18/3808, 18/4359 und 18/4354 „Weil die Kommunen vergleichbare Steuer-Mehreinnahmen haben wie das Land, erwarten wir einen vergleichbaren Beitrag bei der Krankenhausfinanzierung.“Mir und meiner Partei ist absolut bewusst, dass sich viele unserer Krankenhäuser in einerschwierigen Situation befinden. Kaum ein Haus schreibt heute schwarze Zahlen. An einigenStandorten geht es mittlerweile an die Qualität der Krankenversorgung und damit an dieSubstanz. Aber gerade vor diesem Hintergrund wundere ich mich über die mitunter extremablehnende Haltung gegenüber unseren Plänen. Nur zur Erinnerung: Neben den Mitteln ausdem Infrastrukturprogramm IMPULS und neben der regulären Investitionsförderung desLandes, haben wir bis 2017 zusätzlich ein millionenschweres Sonderprogramm für unsere 2Kliniken aufgelegt. Insgesamt wird damit doch überdeutlich, dass wir unsere Verantwortungnicht nur sehen, sondern auch entsprechend handeln.Zugegeben: Eine halbe Milliarde Euro Investitionsstau klingt gewaltig. Aber so eineDeckungslücke entsteht bestimmt nicht von heute auf morgen. Mit der entsprechendenPrioritätensetzung hätte man durchaus früher umsteuern können. Hier müssen sich diepolitisch Verantwortlichen nahezu aller Parteien an die eigene Nase fassen. Und zwar aufLandes- wie auf kommunaler Ebene. Jetzt mit dem Finger auf die Landesregierung zu zeigenund ihr die Schuld in die Schuhe zu schieben, ist zu billig. Statt unsere Maßnahmen für dieKrankenhäuser als zu gering oder sonst wie zu bemängeln, sollte man aus Sicht des SSW lieberdie Ärmel hochkrempeln und seinen Beitrag leisten.Eins muss allen klar sein: Wir stehen hier alle zusammen vor einer großen Herausforderung.Die Krankenhausversorgung ist schlicht und einfach die gemeinsame Aufgabe von Land,Kreisen und kreisfreien Städten. So steht es im Ausführungsgesetz zumKrankenhausfinanzierungsgesetz. Das gilt nicht erst seit gestern und ist in einem Flächenlandnatürlich besonders schwer umzusetzen. Und weil diesem gesetzlichen Auftrag in derVergangenheit nicht ausreichend entsprochen wurde, müssen wir hier nun gemeinsam ran.Das Land steht zu dieser Verpflichtung und leistet seinen Beitrag. Und wir erwarten, dass auchdie Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen.Das Impulsprogramm ist bekanntlich steuerfinanziert. Natürlich kann man über dieVerwendung von Steuermehreinnahmen trefflich streiten. Wir wollen diese Mittel zu einemnicht unerheblichen Teil für unsere Krankenhäuser verwenden. Damit investieren wir in denabsoluten Kern der Daseinsvorsorge. Ich denke, vom Grundsatz her kann man diesePrioritätensetzung wohl kaum für falsch halten. Nicht zuletzt die Kommunen profitieren voneiner intakten Gesundheitsinfrastruktur. Und weil auch sie vergleichbare Mehreinnahmen zu 3verzeichnen haben, erwarten wir von ihnen einen vergleichbaren Beitrag. Ganz nebenbeibemerkt ist Schleswig-Holstein als Konsolidierungsland auch nicht in der Lage, diese Aufgabealleine zu bewältigen.Ich denke, niemand im Land will ernsthaft Abstriche bei der Qualität der Krankenversorgung.Wir jedenfalls stehen zu unserer Verantwortung und zum Ziel einer regional ausgewogenenVersorgung. Vor diesem Hintergrund ist es uns natürlich wichtig, dass den Kreisen undkreisfreien Städten keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden. Auch wenn klar seinmuss, dass es bei der 50-prozentigen Beteiligung bleibt, setzen wir uns mit Blick auf denkommunalen Beitrag für maximale Flexibilität ein. Als Ausdruck hierfür ist zum Beispiel dieMöglichkeit, einen festen Finanzierungsplan zu gestalten, in unserem Änderungsantragfestgeschrieben.Grundsätzlich ist für den SSW in Sachen Gesundheitsversorgung eins völlig klar: An derMaßgabe der wohnortnahen, qualifizierten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung gibtes nichts zu rütteln. Diese Leitlinie ist nicht verhandelbar. Natürlich werden wir in unseremFlächenland so manchen weiteren Versorgungsweg in Kauf nehmen müssen. Und ganz ohneFrage werden für die Sicherung der Versorgungsqualität auch Umstrukturierungen undSpezialisierungen in unseren Kliniken nötig sein. Aber diese Prozesse sind ja vor allem deshalbwichtig, weil sie den Interessen der Patientinnen und Patienten dienen. Und Voraussetzunghierfür, wie für ein zukunftsfähiges Krankenhauswesen insgesamt, ist ganz einfach dieAuflösung des Sanierungsstaus. Und wie Sie sehen, haben wir den nötigen politischen Willenfür diese Aufgabe.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html