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21.07.16
11:31 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 4 und 30: Finanzschwache Kommunen können die Kofinanzierung nicht leisten

Finanzpolitik
Nr. 353/16 vom 21. Juli 2016
Tobias Koch zu TOP 4 und 30: Finanzschwache Kommunen können die Kofinanzierung nicht leisten
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
für die Investitionen in Krankenhäuser sind Land und Kommunen gemeinsam zuständig. Ich habe bislang aber auch keinen einzigen kommunalen Vertreter gehört, der das in Abrede stellt. Erst Recht hat niemand aus der kommunalen Familie die Sanierungsnotwendigkeit der Krankenhäuser in Frage gestellt. Der einzige Einwand, der von kommunaler Seite gegen eine hälftige Kofinanzierung der Krankenhausinvestitionen aus dem Impuls-Programm vorgebracht wird, besteht darin, dass die Kommunen finanziell nicht in der Lage seien, die Mittel im gleichen Maße wie das Land aufzustocken.
Wer in einer solchen Situation jetzt auf stur schaltet und den Konflikt sogar eskaliert, indem man einfach Bewilligungsbescheide verschickt, der ist an einer echten Lösung des Problems überhaupt nicht interessiert. Genau das ist es aber, was die Landesregierung im Augenblick tut: Der Dialog zwischen Land und Kommunen soll zukünftig in Form von Gerichtsverhandlungen ausgetragen werden!
Von den hehren Ansprüchen zu Beginn der Legislaturperiode ist offenbar nichts mehr übrig geblieben: Von wegen "gutes Regieren", "Dialog statt Konfrontation" und "Kompromisse statt Gerichtsverfahren" - nach vier Jahren
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 rot-grün-blauer Landesregierung ist das Tischtuch zwischen Land und Kommunen stattdessen endgültig zerschnitten. Und meine Damen und Herren, es sind nicht die Kommunen, die die Schuld an dieser Situation haben, sondern es ist die Landesregierung selbst, die mit ihren Entscheidungen die Kommunen erst in diese Lage gebracht hat:
Da ist Erstens die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zu nennen, bei der die Schlüsselmasse ja lediglich zwischen den Kommunen hin und her geschoben wurde, ohne vorher jedoch den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Die Frage, ob der Kuchen überhaupt groß genug ist, den die Landesregierung da neu aufgeteilt hat, blieb also unbeantwortet. Genau das ist ja der Grund, weshalb nicht nur die Oppositionsfraktionen sondern auch die Landkreise gegen die Landesregierung klagen.
Da ist zweitens der Bereich der Kinderbetreuung zu nennen. Mit der Vereinbarung zum Krippenausbau im Jahr 2012 hat das Land zwar Konnexität anerkannt und beteiligt sich nunmehr an den Betriebskosten der neu hinzugekommenen Krippenplätze. Bei den KiTa Plätzen, also den 3 bis 6jährigen, hat das Land seinen Zuschuss aber seit 2011 nicht mehr erhöht, sondern auf 70 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt.
Allein an dieser Stelle machen die Kommunen geltend, dass bei einer Beteiligung des Landes an den zwischenzeitlichen Kostensteigerungen der Landesanteil um rund 20 Millionen Euro höher liegen müsste - das wäre schon fast die Summe, die die Kommunen für ihren Anteil an den Krankenhausinvestitionen bräuchten.
Ganz verrückt wird es dann, wenn die Landesregierung den Kommunen auch noch die Nutzung der bereitstehenden Bundeshilfen verweigert, obwohl diese Mittel von Seiten des Bundes explizit auch für die Sanierung von Krankenhäusern vorgesehen sind. Das Kommunale Investitionsförderprogramm des Bundes hätte bei finanzschwachen Kommunen wie die Faust aufs Auge gepasst, um das Problem der Krankenhausinvestitionen zu lösen. Stattdessen schreiben SPD, Grüne und SSW den Kommunen ideologisch verbohrt vor, dass sie diese Mittel ausschließlich zur energetischen Sanierung von KiTas und Schulen einsetzten dürfen.
Was darin zum Ausdruck kommt, ist wieder einmal das blanke Misstrauen, das SPD, Grüne und SSW gegenüber den kommunalen Vertretern vor Ort haben. Anders lässt es sich nicht erklären, wenn hier von oben herab solche Vorgaben gemacht werden, anstatt die lokalen Verantwortlichen selbst entscheiden zu lassen, welcher Sanierungsstau am dringendsten behoben werden muss.



Seite 2/3 Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat in dieser Situation in konstruktiver Weise versucht Brücken zu bauen. Mehrfach haben wir die Nutzung der Bundesmittel auch für Krankenhausinvestitionen zur Abstimmung gestellt - immer wieder haben SPD, Grüne und SSW diese Vorschläge abgelehnt. Die Regierungsfraktionen waren noch nicht einmal bereit, eine Stundungsmöglichkeit für die Zahlungen der Kommunen gesetzlich zu verankern, obwohl sowohl die Finanzministerin als auch die zuständige Staatssekretärin im Sozialministerium Zustimmung signalisiert hatten.
Die CDU-Fraktion wird deshalb heute dem Resolutionsentwurf der FDP zustimmen: Die Beteiligung der Kommunen am Impuls-Programm darf nicht durch Gerichtsverfahren erzwungen werden. Es ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die aber auch genau so gemeinschaftlich und einvernehmlich zwischen Land und Kommunen geregelt werden sollte.
Dabei ist die besondere Situation der finanzschwachen Kommunen zu berücksichtigen. Wenn ihnen von SPD, Grünen und SSW die Bundeshilfen verweigert werden, dann muss die Landesregierung selbst für Abhilfe sorgen. Nur dann kann man verlangen, dass sich auch die finanzschwachen Kommunen an den zusätzlichen Krankenhausinvestitionen beteiligen. Genau so wie die Landesregierung von Kommunen erwartet, dass sie sich an geltendes Recht halten, haben auch die Kommunen Anspruch darauf, dass das Land mit ihnen fair umgeht. Der Verfassungsgrundsatz einer Gewährleistung der kommunalen Eigenverantwortung wiegt im Zweifelsfall schwerer als das Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz!



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