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21.07.16
10:27 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 8 (Reform des Strafvollzuges): Ein gut gemeintes, aber grottenschlecht vorbereitetes Reformgesetz

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 285/2016 Kiel, Donnerstag, 21. Juli 2016
Justiz/Justizvollzug



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Ein gut gemeintes, aber grottenschlecht vorbereitetes Reformgesetz In seiner Rede zu TOP 8 (Reform des Strafvollzuges) erklärt der justizpoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Ekke Klug:
„Die von der Landesregierung vorgeschlagene Reform des Strafvollzuges enthält zweifellos gute Ansätze und sinnvolle Ziele. Das Problem dabei ist nur: Noch nie ist eine gut gemeinte Reform so grottenschlecht vorbereitet worden.
Bereits heute sind die Mitarbeiter in die Justizvollzugsanstalten des Landes ‚bis zum Anschlag‘ belastet, der Krankenstand erreichte in der Zeit, in der dieser Gesetzentwurf beraten wurde, eine Rekordhöhe, und das von der Jus- tizministerin initiierte Betriebliche Gesundheitsmanagement hat ergeben, dass sich ein großer Teil der Beschäftigten im Strafvollzug in einer Überfor- derungssituation befindet, die ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig gefährdet.
In einer solchen Situation durch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu- sätzliche Anforderungen zu begründen, ist ein grober Verstoß gegen das dem Dienstherrn obliegende Gebot der Fürsorge auch für die eigenen Mit- arbeiter.
Das ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit und Kaltschnäuzigkeit ge- genüber Menschen, die jeden Tag von neuem unter sehr schwierigen Bedin- gungen ihren Dienst tun.
Insoweit ist es auch entlarvend, dass die Koalitionsmehrheit den Antrag der FDP-Fraktion, eine Analyse des Personalbedarfs für einen modernen Straf- vollzug vorzulegen, abgelehnt hat.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Man marschiert lieber mit einem Brett vor dem Kopf durch die Zweite Le- sung, als sich Schwarz auf Weiß von Fachleuten vorrechnen zu lassen, wel- che Rahmenbedingungen für diese Reform derzeit alle nicht erfüllt sind.
Ich nenne hier nur einzelne Beispiele für durch das Reformgesetz begründe- ten zusätzlichen Anforderungen:
Beispiel 1: Vollzugplan nach § 8 LStVollzG
Sollten die in § 8 LStVollzG genannten Einzelpunkte nicht nur schematisch in Vordrucken abgearbeitet, sondern ernsthaft an den festgestellten Erfor- dernissen jedes einzelnen Gefangenen orientiert, erhoben und aufbereitet werden, wird dies zu erheblichen Auswirkungen auf die Erstellung der Voll- zugspläne führen. Der personelle Mehrbedarf insbesondere im Bereich der zu beteiligenden besonderen Fachdienste dürfte erheblich sein.
Beispiel 2: ‚Ausführungen‘ nach § 54 LStVollzG
Auch die grundsätzliche Verpflichtung (‚soll‘), Gefangene, die sich bereits seit fünf Jahren im Freiheitsentzug befinden, zur Erhaltung ihrer Lebenstüch- tigkeit mindestens zweimal im Jahr unter Aufsicht auszuführen, bindet per- sonelle Ressourcen.
Beispiel 3: Kosten für familienorientierten Vollzug nicht korrekt ermittelt
Der Gesetzentwurf soll die Behandlungs- und vor allem auch die Familien- orientierung im Straffvollzug weiter ausbauen. Das ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob zum Beispiel die im Gesetz- entwurf genannten Anforderungen an einen Ausbau der Sozialtherapie und die Umsetzung eines stärker familienorientierten Strafvollzugs seitens des Justizministeriums in hinreichender Form dargestellt worden sind oder ob es hier nicht noch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt. Für familien- unterstützende Maßnahmen entstehen laut Gesetzesentwurf jährliche Kos- ten in Höhe von etwa 55.000 Euro. Dies scheint eine krasse Fehleinschät- zung zu sein.
Das Gesetz weckt Erwartungen, die aufgrund der mangelnden Personalaus- stattung enttäuscht werden. Durch die Fokussierung auf den Behandlungs- vollzug trägt das Gesetz folglich dazu bei, Illusionen zu wecken. Die Beto- nung des Vollzugsziels ‚Behandlung‘ kann so verstanden werden, als sei je- der in eine Vollzugsanstalt eingewiesene Strafgefangene therapeutisch zu behandeln. Gefangene verwenden den Satz deshalb gern zur Begründung von Forderungen auf das, was sie – berechtigt oder nicht – unter Behand- lung verstehen. Trotzdem lässt sich der Behandlungsgrundsatz in der Praxis sinnvoll umsetzen, weil das Spektrum der Bedeutung des Wortes ‚behan- deln‘ ein von Fall zu Fall unterschiedliches Verständnis nahelegt.
Bei der noch immer großen Zahl von Gefangenen mit kurzen Strafen wird sich der Strafvollzug jedoch darauf beschränken dürfen und müssen, mit den Gefangenen – etwa im offenen Vollzug – zweckmäßig umzugehen, wäh- rend einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Gefangenen mit schweren Persönlichkeitsstörungen therapeutische Behandlung – etwa in den sozial- therapeutischen Anstalten – angeboten werden müsste. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Zudem ist zu beachten, dass der Behandlungsvollzug für besonders gefähr- liche Straftäter nicht geeignet ist. Diese Häftlinge hat der Gesetzentwurf nur unzureichend im Blick.
Vollzugsziel ist im Übrigen immer auch der Schutz der Allgemeinheit. Im Ge- setzentwurf ist aber semantisch eine untergeordnete Bedeutung des Schut- zes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten klargestellt: Der Vollzug sollte auch dem Schutz der Allgemeinheit dienen.
Zusammenfassend: Ein Gesetz, das zwar gut gemeint, aber grottenschlecht vorbereitet ist, müs- sen wir leider ablehnen.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de