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21.07.16
10:20 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 8: Für einen fortschrittlichen und menschenwürdigen Strafvollzug

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 21. Juli 2016



TOP 8, Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Schleswig-Holstein und zur Schaffung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes (Drs. 18/3153, 18/4380)



Thomas Rother:
Für einen fortschrittlichen und menschenwürdigen Strafvollzug


Nach ausführlicher Beratung und einem umfangreichen Anhörungsverfahren können wir heute mit dem neuen allgemeinen Strafvollzugsgesetz und dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz aktuelle Erkenntnisse von sozialer Strafrechtspflege, Vollzug, Kriminologie in zwei neuen Vorschriften umsetzen – und das weitgehend im Einklang mit den anderen Bundesländern.
Schwerpunkte sind die familienbezogenere Vollzugsgestaltung, die Erweiterung des therapeutischen Angebots, die Nutzung neuer Medien, eine bessere Entlassungsvorbereitung und der Täter-Opfer-Ausgleich im Vollzug.
Unabhängig davon ist natürlich auch die Arbeitssituation der Beschäftigten zu beachten, denn diese sollen die Angebote dieses Gesetzes umsetzen. Für die dafür erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Bauten, Sachmittel und vor allem Personal braucht es schlicht Geld. In der Summe werden 13,1 Mio. Euro Bauinvestitionen, Sachmittel von bis zu 710.000 Euro sowie rund 1,9 Mio. Euro an Personalausgaben im Vorspann zum Gesetzentwurf genannt. 2



Die Personalbedarfe sollen aus dem Etat des Justizministeriums erwirtschaftet werden können. Alles andere muss uns ein fortschrittlicher, menschenwürdiger und erfolgreicher Strafvollzug wert sein und das wird sich auch in den Haushaltsberatungen widerspiegeln. Der heutige Beschluss ist daher auch kein Schlusspunkt, sondern der Startschuss für einen verbesserten Vollzug. Wir ziehen gleich mit den anderen Bundesländern.
Und wir werden uns weiter intensiv mit den Fragen z.B. der Resozialisierung befassen müssen, auch mit der Frage, ob hier ein weiteres, besonderes Gesetz erforderlich ist. Die Idee, dies im gleichen Zuge mit zu regeln, klingt zwar gesetzesökonomisch gut, würde aber die sinnvolle Regelungs-Schrittfolge durcheinander bringen.
Die Regierungskoalition hat auf der Basis des Anhörungsverfahrens einige Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf eingebracht, die bei einer sachbezogenen Betrachtung sicherlich für fast alle hier tragbar sind.
Daher beschränke ich mich auf die strittigen Themen Telekommunikation, Anstaltskleidung und Schusswaffengebrauch. Die Lebensumstände in der Haft sollen dem Leben draußen soweit wie möglich angeglichen werden. Dazu gehören auch die neue Medien und Kommunikationsmittel, deren Nutzung heute nahezu unverzichtbar ist und mittlerweile zu den Grundfertigkeiten wie Lesen und Schreiben gehört. Natürlich gibt es hier ein Spannungsfeld bei der Verhütung neuer Straftaten, die auf diesem Weg begangen werden können. Wir haben daher eine einfach handhabbare Regelung aufgenommen und schreiben den Auftrag zur Einrichtung der Möglichkeiten zur sogenannten Nutzung anderer Formen der Telekommunikation in den Anstalten im Gesetz fest, um auch den Anstaltsleitungen mehr Rechtssicherheit zu geben.
Und ein Stück weit hat uns hier die Praxis in den Haftanstalten ja auch schon eingeholt. Es ist gut, dass auch in diesem Punkt der Entfremdung der Gefangenen vom Alltagsleben entgegengewirkt wird.
Die Frage einer obligatorischen Anstaltskleidung ist da schon etwas schwieriger. In der Anhörung wurde von verschiedener Seite vorgetragen, das Tragen von Privatkleidung für Gefangene freizugeben. Zum einen wurde auf die Ungleichbehandlung im Vergleich zum Frauenvollzug oder dem Vollzug in Therapiegruppen hingewiesen, zum anderen die stigmatisierende Wirkung von Anstaltskleidung beschrieben. 3



Es ist klar, dass das damit organisatorischer Mehraufwand verbunden ist. Es ist auch nicht neu, dass höherwertige Bekleidung Begehrlichkeiten weckt oder als Zahlungsmittel eingesetzt werden könnte. Und es hat auch Auswirkungen auf die Übersichtlichkeit im Anstaltsbetrieb, wenn die Gefangenen Privatkleidung wie manche andere, die im Vollzug tätig oder zu Besuch sind, tragen. Die Erfahrung aus Hamburg, Niedersachsen und Sachsen lehrt jedoch, dass die beschriebenen Probleme in den Griff zu bekommen sind, dass der Mehraufwand überschaubar bleibt. Daher schlagen wir Ihnen die Übernahme der niedersächsischen Regelung vor. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung bleibt es natürlich möglich, das Tragen von Anstaltskleidung nicht nur im Einzelfall, sondern auch allgemein anzuordnen. Also gibt es keinen Grund, hier Ängste zu schüren.
Auch beim Thema Schusswaffengebrauch gehen die Meinungen weit auseinander. Die Gewerkschaft der Polizei möchte das nicht nur bei Gefangenentransporten, sondern auch im Nachtdienst und zur Eigensicherung bei schwierigen Lagen. Nun beschreibt die GdP in ihrer Pressemitteilung vom 11.07.2016 selbst, dass seit mehr als 30 Jahren keine Schusswaffe eingesetzt wurde. Ebenso wurde keine Waffe durch einen Gefangenen entwendet. Es geht schlicht um das Sicherheitsgefühl der Bediensteten, wenn diese Frage plötzlich einen so hohen Stellenwert erhält. Und dem tragen wir jetzt Rechnung.
Gleichwohl verzichten andere Bundesländer auf Schusswaffen in den Anstalten, offensichtlich ohne Auswirkungen auf die Sicherheitslage. So hielt auch der Verband der niedersächsischen Strafvollzugsbediensteten in seiner Stellungnahme zum dortigen Gesetzentwurf fest: „Eine weitere Aufrüstung in den Anstalten sollte unterbleiben“. (Und ich mag mir nicht vorstellen, wie der Vorfall in der JVA Lübeck am 24. Dezember 2014 hätte enden können, wenn die Geiselnehmer in den Besitz der Schusswaffe des Beamten gekommen wären).
Ich bitte um Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf.