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20.07.16
17:33 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 2 (Änderung des Landeswassergesetzes): Das Bauverbot an den Küsten geht zu weit

Presseinformation
Rede zu Protokoll gegeben!
Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 283/ 2016 Kiel, Mittwoch, 20. Juli 2016
Umwelt/Wassergesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky: Das Bauverbot an den Küsten geht zu weit In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Landeswassergesetzes) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky : Kumbartzky:
„Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren, auch wenn dieser Werbespruch zu meinem großen Bedauern von der Landesregierung einkas- siert wurde. Aber dennoch: im echten Norden leben viele Menschen an und von den Meeren. Aber die Meere können auch gefährlich werden, wenn die Küsten nicht gut befestigt und geschützt sind und wenn die Menschen sich nicht genügend auf Sturmfluten vorbereitet haben. Deshalb ist selbstver- ständlich dafür zu sorgen, dass unsere Küsten so gut wie möglich geschützt werden und dass Schleswig-Holstein optimal auf Sturmfluten vorbereitet ist. Mangelnder Küstenschutz kann Menschen, Tiere, Natur und Vermögen in höchste Gefahr bringen. Das wäre unverantwortlich. Deshalb spielt der Küs- tenschutz an den Meeresküsten und am Elbufer eine ganz wichtige Rolle.
Das Stichwort Elbufer bringt mich zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der leider im Umweltausschuss von der Koalition abgelehnt wurde. Wir hat- ten vorgeschlagen, das Landeswassergesetz dahingehend zu ändern, dass die Hochwasserschutzanlagen zwischen dem Wehr in Geesthacht und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern vollständig in die Zuständigkeit des Landes übergehen sollten, einschließlich dem Bau und Betrieb. Das war unter anderem in der Anhörung eine Forderung aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg.
Und diese Forderung wurde zu Recht erhoben, denn die betreffende Region ist in den letzten Jahren von der Landesregierung immer hingehalten wor- den. Zudem sind auch in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Län- der für den Hochwasserschutz an der Elbe zuständig. Also bleibt tatsächlich nur der Lauenburgische Elbteil kein Landesschutzdeich. Eine Übertragung

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de auf das Land hätte Synergien hervorgebracht und auch die Kostenfrage wä- re eindeutig geklärt gewesen.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat darüber hinaus in seiner Stellungnahme erwähnt, dass der zuständige, ehrenamtlich geführte Wasser- und Boden- verband als Maßnahmenträger mit dieser Aufgabe schlicht überfordert ist. Immerhin reden wir über einen enormen Aufgabenumfang und ein Investiti- onsvolumen von ca. 30 Millionen Euro.
Es ist wirklich höchst bedauerlich, dass die Anregung aus der Anhörung von der Koalition in diesem Falle komplett ignoriert wurde.
Aber irgendwie passt das auch in die Arbeitsweise von Rot-Grün-Blau. Denn nicht nur die Forderungen aus dem Lauenburgischen wurden ignoriert, son- dern auch die Besonderheiten der Landwirtschaft und des Tourismus.
Das generelle Bauverbot und das Verbot von wesentlichen Änderungen in Paragraf 80 Absatz 1 Nummer 4 geht eindeutig zu weit. Hier hätte es zu- mindest einer Ausnahmeregelung für bestehende landwirtschaftliche Be- triebe bedurft. Gerade tierhaltende Betriebe wie Schafhalter und die Milch- viehhalter, die ihren Tieren Auslauf gewähren, sind nun mal standortgebun- den. Auf der einen Seite fordern gerade die Grünen immer wieder gerne den Neubau von Ställen, um sich den ändernden Tierwohlansprüchen anzupas- sen. Nun wird diese Möglichkeit in Küstennähe verboten. Wie passt das zu- sammen?
Ich frage mich auch, warum gute Vorschläge aus der schriftlichen Anhörung nicht aufgenommen werden? Die Landwirtschaftskammer hat einen treffen- den Vorschlag für eine Ausnahmeregelung gemacht.
Während wir es von Umweltminister Dr. Robert Habeck ja mittlerweile ge- wöhnt sind, dass er der Landwirtschaft regelmäßig Steine bzw. ganze Fels- brocken in den Weg legt, ist das Stillschweigen von Tourismusminister Reinhard Meyer an dieser Stelle wirklich erstaunlich. Widerstandslos wird ein umfangreiches Bauverbot an den Küsten einfach so hingenommen. Be- sonders dreist war hierzu die Äußerung des Tourismusministers nach der Beschlussfassung seinerzeit über das Landesnaturschutzgesetz. ‚Wir haben Ausnahmen geschaffen‘, so Meyer damals gegenüber der Deutschen Pres- se-Agentur. Damit meinte er gültige Flächennutzungspläne. Diese würden die touristische Entwicklung nicht behindern.
Aber: Herr Meyer scheint übersehen zu haben, dass es für die von ihm zi- tierten Ausnahmen für die gültigen Flächennutzungspläne keine Übergangs- frist gibt. Auch nicht im vorliegen Landeswassergesetz. Stichtag für die F- Pläne ist, wie auch beim Naturschutzgesetz, das Inkrafttreten des Gesetzes. Der Tourismusverband SH hat zu Recht eine Übergangsfrist von drei Jahren gefordert. Die Kommunen haben schlicht keine Chance, nun innerhalb we- niger Tage gültige, neue F-Pläne aufzustellen!
Auch die Änderung des Landeswassergesetzes wird ein massives Hemmnis für Hotels, für Cafés, Campingplätze und Stegbesitzer. Hier erweisen SPD, Grüne und SSW der Tourismusstrategie des Landes einen Bärendienst. Der echte Norden erhält ohne Not einen starken Wettbewerbsnachteil. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Dass ausgerechnet eine so genannte Küstenkoalition die wirtschaftliche Entwicklung an den Küsten massiv behindert, birgt eine gewisse, bittere Ironie.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de