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19.07.16
14:31 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle begrüßt "Konto für alle"

Nr. 150 / 19. Juli 2016



Antidiskriminierungsstelle begrüßt „Konto für alle“

Seit dem 19. Juni werden Verbraucher durch das Zahlungskontengesetz geschützt. Neben rassistischen, geschlechts- oder behinderungsbezogenen Diskriminierungen sind damit nun auch Benachteiligungen unter anderem wegen der sozialen Herkunft oder der politischen Anschauung verboten. „Auch die Einführung eines Basiskontos ist zum Beispiel für Menschen, die überschuldet sind und für Menschen mit einem lediglich geduldeten Aufenthalt ein großer Vorteil“, so die Leiterin der Antidiskriminie- rungsstelle des Landes, Samiah El Samadoni.

Für die Inhaber von Basiskonten bedeutet diese Neuerung, dass sie grundlegende Bankser- vices wie Überweisungen oder Barauszahlungen am Automaten in Anspruch nehmen kön- nen. Nicht möglich ist, dass die Nutzer ihre Konten überziehen. Auch einen Dispokredit kön- nen sie nicht beantragen.

Bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützte Verbraucher vor Diskrimi- nierungen. Durch den Verweis auf Artikel 21 der Grundrechtecharta wurde in § 3 des Zah- lungskontengesetzes nun noch ein besonderer Diskriminierungsschutz aufgenommen. „Viele Bezieher von Hartz IV und anderen Transferleistungen hatten immer wieder Probleme, ein Konto zu eröffnen, weil sie Schulden hatten oder Leistungen vom Staat statt eines Einkom- mens erhielten. Nun müssen Banken ein sogenannte ‚Basiskonto‘ anbieten. Das vereinfacht den Alltag der Betroffenen enorm“, so El Samadoni. „Banken dürfen nur noch in ganz be- stimmten Fällen eine Kontoeröffnung ablehnen.“ In diesen Fällen können die Kunden ent- scheiden, ob sie ein Schlichtungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle oder ein Aufsichtsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen einleiten wollen.