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18.07.16
16:36 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Brexit, Änderung der Landesverfassung, Ankauf von Schiffskrediten durch die HSH, Windenergie und Glyphosat

Nr. 147 / 18. Juli 2016



Themen der Plenarsitzung: Brexit, Änderung der Landesverfassung, Ankauf von Schiffskrediten durch die HSH, Windenergie und Glyphosat
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. Juli, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Auswirkungen des Brexit und die Position Schleswig-Holsteins in der EU, Änderungen der Landesverfassung („Gottesbezug“, „Residenzpflicht“), der Ankauf von Schiffskrediten durch die HSH Nordbank, Windenergie sowie die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat.

Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 20. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 40 Nach dem Referendum Großbritanniens – Schleswig-Holstein in der EU, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4401), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das Brexit-Votum am 23. Juni hat die EU aufgeschreckt. 52 Prozent der Briten stimmten für einen Austritt Großbritanniens aus der europäischen Gemeinschaft - der traditionsreiche Staatenclub muss sich neu erfinden. Auch wenn noch kein Austrittsantrag gestellt wurde, fragen die Koalitionsfraktionen im Kieler Landtag: Was bedeutet das Ausscheiden Großbritanniens für den 2

Rest Europas und wie könnte sich der Brexit insbesondere auf die schleswig-holsteinische Landespolitik auswirken? Die Europaministerin soll hierüber im Plenum mündlich berichten.


TOP 22 und 25 Freihandelsabkommen TTIP und CETA, Anträge der Fraktion der CDU (Drs. 18/4165), der FDP (Drs. 18/4253) und der Piraten, (Drs. 118/4299), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Das in Verhandlung stehende Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU ist erneut Thema im Landtag. CDU und FDP stellen sich in zwei getrennten Anträgen hinter das Projekt, stellen aber auch Forderungen zu den weiteren Verhandlungen. Die Piraten wiederum torpedieren das bereits ausgehandelte Ceta-Abkommen der EU mit Kanada und fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die Ratifizierung des Wirtschafts- und Handelspakts zu stimmen. Das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“, kurz Ceta, gilt als Blaupause für TTIP.

In Sachen TTIP pocht die Union auf die Beibehaltung der Standards des deutschen Verbraucherschutzes, vor allem mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit. Die FDP mahnt „hohe Umwelt-und und Sozialstandards“ an. Zudem, so die Liberalen, müsse das Verfahren transparenter gestaltet werden und gewählte Volksvertreter seien „umfassender und frühzeitiger“ über Verhandlungsinhalte zu informieren.

Die Piraten haben in ihren Ceta-Ablehnungsantrag die Forderungen eines in Bayern gestarteten Volksbegehrens hineinkopiert und zwei separate Punkte zum Datenschutz und Urheberrecht angefügt. Das Abkommen selbst sorgt auf den letzten Metern für heftigen Streit. Nachdem zahlreiche Bundespolitiker der EU-Kommission einen verantwortungslosen Kurs vorgeworfen hatten, weil die nationalen Parlamente an diesem Handelsabkommen nicht beteiligt werden sollten, ruderte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kürzlich zurück. Über die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) verhandeln die EU und die USA seit mittlerweile fast drei Jahren. Beim G7-Gipfel in Japan Ende Mai hatten die beteiligten sieben großen Industrienationen, darunter Deutschland, einen TTIP-Abschluss bis Jahresende gefordert - wenn der Vertrag zum gegenseitigen Nutzen sei. Auch hier wird vielerorts der Rahmen kritisiert, insbesondere die mangelnde Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verhandlungen und über die Ergebnisse.

Die EU und die USA verhandeln bereits seit Juli 2013 über eine „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP). Mit rund 800 Millionen Verbrauchern würde so der weltgrößte Wirtschaftsraum entstehen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen würde auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum entstehen, so erhoffen es sich die Befürworter. Bereits ausverhandelt ist das Abkommen Ceta („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) zwischen Europa und Kanada. Es gilt als Blaupause für TTIP. Seit Ende Februar sind 3

die letzten Prüfungen durch die EU und Kanada abgeschlossen. Der finale Text des Abkommens wurde von der EU-Kommission veröffentlicht.

Umwelt- und Verbraucherschützer, Sozialverbände und Gewerkschaften befürchten eine Angleichung von Standards auf geringerem Niveau und kritisieren zudem mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen. Die TTIP-Gegner machen sich außerdem für eine öffentliche Gerichtsbarkeit, ordentliche Arbeitsrechte für alle und auch für den Erhalt der bisherigen Umweltstandards stark


TOP 2 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/3851), geplanter Aufruf 11:10 Uhr , geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag will neue Abstandregelungen für Bauten in riskanten Hochwassergebieten beschließen. Vorlage ist der von der Regierungskoalition eingebrachte Entwurf zum Landeswassergesetz. Mit Blick auf die in den letzten Jahren „zum Teil erheblichen Sachschäden“ durch Hochwasser und Sturmfluten wollen SPD, Grüne und SSW die Bebauung an Schleswig- Holsteins Küsten und in definierten Risikogebieten einschränken beziehungsweise neu regeln. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass in der Regel an Dünen, Steilküsten oder Strandwallen bis zu 150 Meter landwärts nicht gebaut werden darf. Darüber hinaus soll bei Regionaldeichen ein Abstand von 25 Metern zu der Innenböschung eingehalten werden, bei Landeschutzdeichen bleibt es bei der 50-Meter-Abstandsregelung.

Die Abstandsregelungen für Bauverbote werden in diesem Zuge auch an Vorgaben im Landesnaturschutzgesetz angelehnt, um Naturschutz- und im Wasserrecht besser aufeinander abzustimmen. Laut der Begründung zu dem Gesetzentwurf habe sich zuletzt beim Dezember- Hochwasser 2014 gezeigt, dass auch in Schleswig-Holsteins Risikogebieten bauliche Anlagen teilweise ohne ausreichenden Hochwasserschutz errichtet wurden. Von ihnen gingen „erhebliche Gefahren“ für die Bewohner als auch für die Umwelt aus - durch Freisetzung von Schadstoffen betreffe dies insbesondere den Wasserhaushalt. Im Umwelt- und Agrarausschuss haben die Piraten die von der Koalition neu aufgestellten gesetzlichen Regelungen unterstützt, CDU und FDP lehnten den Gesetzentwurf ab.


TOP 31, 36 Verkehrs- und Mobilitätsinformationen, Anträge der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4372 und 18/4387), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wer in Schleswig-Holstein von A nach B will, soll künftig besser über das Navigationsgerät mit Verkehrsinformationen versorgt werden. Das fordern die Piraten. 4

 Problem Brücken:

Autofahrer landen nach Ansicht der Piraten unnötig in Staus, weil Brücken nicht mit Straßencodes markiert sind und Sperrungen deshalb nicht auf dem Navi ankommen. Mit Ausnahme der Autobahnbrücken habe kaum eine Überführung in Schleswig-Holstein einen Code bekommen. Das Ergebnis seien täglich unnötige Staus. Als Beispiel nennen die Piraten die Possehlbrücke in Lübeck: „Auch diese Teilsperrung taucht in keinem Navi auf und beschert den Fahrern kurz vor dem Ziel bis zu 30 Minuten Umweg“.

Die Piraten fordern deswegen das Verkehrsministerium auf, schnellstmöglich betroffene Brücken in die Liste der Straßencodes aufnehmen zu lassen. Die Codes werden bei der Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach gespeichert. Eine Kleine Anfrage der Piraten (Drs. 18/4313) hat ergeben, dass fünf Brücken im Lande neu gebaut werden müssen. Bei zehn Bauwerken besteht laut Verkehrsministerium die „Notwendigkeit zur Verstärkung oder anderweitigen Erhaltungsmaßnahmen“. 30 weitere Brücken werden noch geprüft.

Kaum eine der Brücken, die demnächst saniert, abgerissen oder neu gebaut werden, sei in der Liste der Bundesanstalt gespeichert. „Somit kann keine Sperrungsmitteilung an Navis geschickt werden - und der Fahrer steht plötzlich im Stau oder vor einer gesperrten Brücke“, monieren die Oppositionspolitiker.

 Problem ÖPNV:

Das Navi dirigiert Autofahrer - aber es könnte auch Bus- und Bahnpassagieren helfen. Und zwar dann, wenn die Verkehrsbetriebe ihre Fahrpläne oder Verspätungen per UKW-Funk an die Navigationsgeräte senden. Das passiere im Lande noch nicht, betonen die Piraten. Sie rufen deswegen die Landesregierung auf, diesen Punkt zu beachten, wenn ÖPNV-Aufträge vergeben werden. Wenn die Unternehmen ihre „Echtzeitverkehrsinformationen“ bereitstellen, dann würde das „den Verkehrsteilnehmern in Schleswig-Holstein zugutekommen und innovative Anwendungen ermöglichen“.


TOP 33 Ankauf von Schiffskrediten durch die hsh portfoliomanagement AöR, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4383), geplanter Aufruf 15:5 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein und Hamburg haben Ende Juni faule Schiffskredite der HSH Nordbank in Höhe von fünf Milliarden Euro übernommen. Damit gingen die Kredite für 256 Schiffe auf die von den Ländern gegründete Holding hsh portfoliomanagement AöR über. Die FDP fordert in dieser Tagung einen mündlichen Bericht der Landesregierung über das aufgekaufte Portfolio. Bis zum Februar 2018 muss die HSH Nordbank nach Auflage der EU-Kommission verkauft sein - ansonsten wird sie abgewickelt. Das Institut leidet unter den schwachen Schifffahrtsmärkten und Altlasten durch Schiffskredite, die nicht mehr bedient werden. Hamburg und Schleswig-Holstein, 5

beide Haupteigentümer, retteten die Bank 2009 über Kapitalzufuhren und Ländergarantien in Höhe von zehn Milliarden Euro vor der Pleite. Die Übernahme fauler Schiffskredite Ende Juli war ein Schritt, um die HSH Nordbank für den Verkauf attraktiv zu machen.


TOP 6, 39, 46 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer (Drs. 18/4064), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4378) sowie Ausstattung der Sicherheitsbehörden, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4400) und keine „Wachpolizisten“, Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4410), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

In einer großen „Polizei-Debatte“ stehen drei Themen auf dem Prüfstand: Zum einen beschließt das Plenum über einen Staatsvertrag für ein überregionales norddeutsches Überwachungszentrum, zum anderen liegt ein Antrag der CDU zur Ausstattung der Polizisten sowie ein Antrag der Koalition gegen die Aufstellung einer sogenannten Wachpolizei vor.

 Staatsvertrag für ein norddeutsches Überwachungszentrum:

Das von den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geplante gemeinsame Telekommunikations- Überwachungszentrum ihrer Landespolizeien war im Kieler Landtag in der Ersten Lesung im April auf ein geteiltes Echo gestoßen. FDP und Piraten, die später auch im Innen- Rechtsausschuss gegen den Staatsvertrag stimmten, hatten in der Debatte vor allem datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die fünf Bundesländer hatten Mitte April den Weg für das gemeinsame „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung Polizei“ (RDZ) freigemacht. In einem Staatsvertrag einigten sich die Länder auf die Einrichtung einer zentralen Dienstleistungsstelle beim Landeskriminalamt in Hannover. Dort soll spätestens ab 2020 die Telekommunikationsüberwachung der beteiligten Polizeibehörden zentralisiert werden.

Das Vorhaben für das Abhörzentrum war bereits vor einigen Jahren beschlossen worden. Laut Landesregierung stellt die Telekommunikationstechnik die Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrorgane durch sich stetig ändernde Verschlüsselungsmöglichkeiten vor ständig neue Herausforderungen. Durch die länderübergreifende Kooperation soll Wissen gebündelt und Geld gespart werden. Die Verantwortung über jede einzelne Telekommunikationsüberwachungs- maßnahme soll in der Hoheit des jeweiligen Landes verbleiben. Ausdrücklich wird im Vorwort zu dem Gesetzentwurf erwähnt: „Schleswig-Holstein hat nicht die Absicht, das RDZ auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen. Andere Partnerländer behalten sich das aber vor, weshalb diese Unterstützung auch im Staatsvertrag abzubilden ist, der für alle Partner 6

einen identischen Text vorsieht.“ Zudem wird betont, dass der Staatsvertrag mit den Datenschutzbeauftragten der fünf Länder abgestimmt worden sei.

 Ausstattung der Sicherheitsbehörden:

Die Union sieht eine „hohe Gefahr terroristischer Anschläge“ auch in Deutschland als gegeben an. Vor diesem Hintergrund erhebt sie in einem Fünf-Punkte-Katalog Forderungen, um „die Sicherheitsbehörden entsprechend auszustatten und auf den Umgang mit Terroranschlägen vorzubereiten“. Unter anderem werden bessere Schutzwesten, effektivere Waffen und Spezialfahrzeuge für die Polizei gefordert, ausreichend Geld für die Überwachung von sogenannten Gefährdern sowie eine bessere Fortbildung der Beamten im Umgang mit Terrorakten. Außerdem sollen Landesbehörden auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können, und der Bereich der E-Mail-Kommunikation soll in die Vorratsdatenspeicherung einbezogen werden.

 „Wachpolizisten“:

Die Koalition lehnt es ab, Polizisten mit verkürzter Ausbildung auf Streife zu schicken. Konkret wenden sich SPD, Grüne und SSSW gegen eine von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ins Spiel gebrachte neuartige Wachpolizei gegen Wohnungseinbrüche. „Das Gewaltmonopol des Staates gehört nicht in die Hände von Amateuren, sondern darf ausschließlich von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ausgeübt werden“, heißt es in dem Papier der Koalition. Der verstärkte Einsatz einer Wachpolizei sollte besetzt sein mit „Kräften, die über eine Kurzausbildung verfügen und begrenzte Befugnisse haben, aber Uniform und Waffe tragen“, wurde de Maizière Mitte Juni in der „Rheinischen Post“ zitiert. Das Kieler Innenministerium hat in diesem Jahr selbst 13 Hilfsbeamte für die Landespolizei bestellt. Sie sollen allerdings „ausschließlich für die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Angelegenheiten im Rahmen der Schwerlast- und Gefahrguttransportbegleitung“ eingesetzt werden, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU aus dem Mai hervorgeht. Es handele sich dabei entweder um pensionierte Polizeibeamte oder um Menschen mit einschlägiger Berufserfahrung wie Berufskraftfahrer.


TOP 7 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Reform des Beamtengesetzes, Gesetzentwirf der Fraktion der FDP (Drs. 18/1247), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3154) und Beriicht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4379), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Landesregierung will das Beamtenrecht modernisieren, um den Landesdienst attraktiver zu machen. Arbeitszeitkonten, Familienpflegezeit oder neue Teilzeitmöglichkeiten sind vorgesehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird jetzt in Zweiter Lesung im Plenum debattiert. 7

Die rot-grün-blaue Regierung will das Bedürfnis der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Lebenslagen aufgreifen. Damit biete das Land Schleswig-Holstein sehr attraktive Bedingungen auch für Nachwuchskräfte, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) im September vergangenen Jahres bei Vorstellung des Gesetzentwurfs im Plenum.

Kompetenzen und Wissen der älteren Mitarbeiter im Pensionseintrittsalter sollen stärker als bisher erhalten bleiben, indem sie zukünftig auch in Teilzeit weiterarbeiten können, statt in den Ruhestand zu gehen. Außerdem soll das Beamtenlaufbahnrecht durch neue Aufstiegsregelungen und eine Fortbildungsverpflichtung für alle Laufbahnen weiterentwickelt werden. Ebenfalls auf der Agenda steht ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Er sieht vor, dass die Prüfung der gesundheitlichen Eignung einer Person für den Beamtendienst sich grundsätzlich auf einen Prognosezeitraum von fünf Jahren bezieht.



Donnerstag, 21. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 8 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Schleswig-Holstein und zur Schaffung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Gesetzenzwurf der Landesregierung (Drs. 18/3153), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4380), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bei der Ersten Lesung der Reform des „Erwachsenen“-Strafvollzugs lagen die Fraktionen nicht weit auseinander mit ihren Statements zum Regierungsentwurf, der auf mehr Resozialisierung, den Ausbau der Therapieangebote und Hilfen bei der Familienorientierung für Strafgefangene setzt. Bis vor wenigen Wochen bekannt wurde, dass die Koalitionsfraktionen ein Schusswaffen- Verbot in das Gesetz einbauen wollten. JVA-Beamte sollten unbewaffnet ihren Dienst in den Anstalten verrichten. Eine Woche vor dem Plenum kam das Kommando zurück, Waffen sollen nun doch nicht grundsätzlich verboten werden. Doch ein weiterer umstrittener Punkt blieb: SPD, Grüne und SSW wollen den Gefangenen erlauben, eigene Kleidung zu tragen.

Bisher legen die JVA-Beamten im Gefängnis tagsüber ihre Schusswaffen ab. Wie dies nachts gehandhabt wird, wenn die Gefangenen in ihren Zellen eingeschlossen sind, entscheidet die jeweilige Anstaltsleitung. Daran wollte das von Anke Spoorendonk (SSW) geführte Justizministerium ebenso festhalten wie an einer einheitlichen Anstaltskleidung. Doch hier wollten die Koalitionsfraktionen nicht zurückziehen. Die Polizei-Gewerkschaft übt Kritik: Wenn Gefangene eigene Kleidung tragen dürfen, führe dies zu einem extremen Kontrollaufwand, und das Einschmuggeln von Waffen oder Drogen werde zunehmen. Nach Ansicht der Justizministerin wird nicht notwendigerweise mehr Personal 8

gebraucht. Ihr Haus habe in Niedersachsen und Hamburg nachgefragt, wo es ähnliche Regeln gibt.

Grundsätzlich will Justizministerin Spoorendonk mit der Reform des Strafvollzugs für Erwachsene erreichen, dass Straftäter nach der Haft nicht so häufig rückfällig werden. Vorgesehen sind unter anderem eine frühe Planung für die Wiedereingliederung der Gefangenen, deutlich mehr sozialtherapeutische Behandlungsmaßnahmen und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten im offenen Vollzug. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist für Spoorendonk das Stichwort Familienorientierung. So soll mit dem Gesetz der Kontakt zwischen Inhaftierten und ihren Kindern intensiviert werden, etwa durch erweiterte Besuchsmöglichkeiten oder die kindgerechte Gestaltung von Warte- und Besuchsräumen. Jeder zweite Strafgefangene hat den Angaben der Landesregierung zufolge minderjährige Kinder.

Das Landesgesetz soll bundesrechtliche Regelungen ablösen. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für die Gesetzgebung zum Strafvollzug zuständig. Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren bereits Gesetze über den Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung und zuletzt im November 2014 über die Durchführung des Jugendarrestes erlassen. Das nun vorgelegte Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe, also den „Erwachsenen“- Strafvollzug. Das Gesetz soll am 1. September in Kraft treten.

Laut dem Statistikamt Nord hat sich die Zahl der Strafgefangenen in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr erhöht. Im April dieses Jahres berichtete das Statistikamt, dass Ende März 2015 in den Justizvollzugsanstalten des Landes insgesamt 1.051 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte inhaftiert waren und damit drei Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Unter den Häftlingen waren 20 Prozent ausländische Staatsangehörige und 72 Prozent Vorbestrafte. Der Anteil der Frauen lag bei fünf Prozent. 38 Prozent aller Insassen waren zu Strafen von bis zu einem Jahr verurteilt worden. Lange Freiheits- oder Jugendstrafen von mehr als 5 bis einschließlich 15 Jahren verbüßten zehn Prozent der Inhaftierten. Der Anteil der lebenslänglichen Haftstrafen betrug vier Prozent (38 Inhaftierte).


TOP 4, 30 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 18/3810), Krankenhausbau schon ab 2016 ermöglichen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/3808), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 18/4359), Resolution zur Krankenhausfinanzierung und zum Umgang mit den Kommunen des Landes Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4354), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Vor dem Hintergrund des Finanzstreits zwischen Landesregierung und Kommunen über die Sanierung der Krankenhäuser im Land verspricht die Zweite Lesung eines FDP-Gesetzentwurfs zum Thema eine spannende Debatte. Die Liberalen legen mit ihrem Entwurf zum 9

Krankenhausfinanzierungsgesetz zudem eine Resolution zum Umgang mit den Gemeinden in dieser Finanzierungsfrage vor. Ein CDU-Antrag „Krankenhausbau 2016 ermöglichen“ wird erneut beraten.

Über ihr Investitionsprogramm „Impuls“ stellt die Landesregierung bis 2020 rund 75 Millionen Euro für die Sanierung der Krankenhäuser im Land bereit, davon etwa 25 Millionen Euro im Jahr 2016. Nach ihrer Überzeugung sind die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, noch einmal die gleiche Summe aufzubringen. Die Gemeinden sehen das anders - sie lehnen eine Mitfinanzierung in dieser Höhe ab, sehen sich finanziell dazu nicht in der Lage. Gibt es keine Einigung mit dem Land, müssten die Kommunen klagen, wenn sie Zahlungsaufforderungen bekommen und diesen nicht nachkommen wollen.

Die FDP-Fraktion fordert nun in einer „Resolution zur Krankenhausfinanzierung und zum Umgang mit Kommunen des Landes Schleswig-Holstein“, dass die Regierung keine Kofinanzierung bei den Mitteln aus dem Impuls-Programm erzwingt: „Werden den Kommunen immer höhere finanzielle Lasten ohne Rücksicht auf deren tatsächliche Leistungsfähigkeit auferlegt, so wird das Selbstverwaltungsrecht sukzessive ausgehöhlt“, erklären die Liberalen. Die Kommunen sollen sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an der Investitionsfinanzierung beteiligen. Mit ihrem Gesetz- Entwurf, der der Resolution um einige Monate vorausgegangen war, will die FDP zum Abbau des Sanierungsstaus die anteilige Finanzierung der Kommunen ganz kippen. „Kein anderer Bereich des ´Impuls´-Programms setzt eine solche Kofinanzierung zwingend voraus“, heißt es zur Begründung. Das Land soll jährlich mindestens 25 Millionen Euro für Investitionen für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen und damit Planungssicherheit schaffen.

Die CDU will kurzfristige Investitionen über „Impuls“ ermöglichen, indem das Land bei der Kofinanzierung in Vorleistung geht. Es könne sich den Förderanteil der Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen, heißt es in ihrem Antrag. Der kommunale Anteil von 50 Prozent muss nach aktueller Gesetzeslage im gleichen Jahr fließen wie die Landesmittel. Die abgeschlossene Haushaltsaufstellung 2016 und knappe Finanzen erschweren aber kommunale Investitionen noch in diesem Jahr.

Eine weitere Forderung der Union: Damit auch finanzschwache Gemeinden bei der Krankenhaus- Sanierung vorankommen, soll die Landesregierung die Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsfonds für den Krankenhausbau freigeben. Das Geld steht bisher überwiegend Kitas und Schulen zur Verfügung. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, sowohl den Gesetzentwurf der FDP als auch den CDU-Antrag abzulehnen. Laut dem jüngsten Infrastrukturbericht besteht bei den Krankenhaus-Investitionen von 2015 bis 2024 eine Deckungslücke von 554 Millionen Euro. 324 Millionen Euro entfallen dabei auf bereits vorliegende Anträge, die aber nicht in der Finanzplanung berücksichtigt wurden. 10

TOP 18 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4409), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW wollen das Informationszugangsgesetz um eine „aktive“ behördliche Informationspflicht erweitern, an aktuelles Recht anpassen und ein zentrales elektronisches Informationsregister beim Land schaffen. Das Gesetz sichert seit 2012 den freien Zugang der Bürger zu amtlichen Informationen. Nun sollen die Landesbehörden ihrerseits verpflichtet werden, wesentliche Informationen der Verwaltung wie beispielsweise Verwaltungsvorschriften oder Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen und an das neu zu schaffende elektronische Informationsregister zu melden – Stichwort: „aktive Veröffentlichung der Informationen“.

Der Koalitionsentwurf sieht zudem vor, das Informationszugangsgesetz auf die 2014 erfolgte Reform der Landesverfassung abzustimmen. Darin hat der Landtag eine behördliche Informationspflicht verankert: Nach Artikel 53 stellen die Behörden des Landes den Gemeinden und Gemeindeverbänden amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Dementsprechend – so SPD, Grüne und SSW – müsse im Informationszugangsgesetz das bisherige „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ umgedreht werden: Eine Information ist künftig grundsätzlich öffentlich, sofern nicht Geheimhaltungsinteressen überwiegen. Bisher ist bei geschützten Belangen die Geheimhaltung die Regel, von der abgewichen werden kann, soweit das öffentliche Interesse überwiegt. Zudem soll das Informationszugangsgesetz an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie angepasst werden. Der EuGH hatte festgestellt: Geht es um Umweltinformationen, haben die obersten Landesbehörden im Rahmen von Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren erweiterte Informationspflichten. Sie sind nicht allgemein aus dem Kreis der informationspflichtigen Stellen ausgenommen, sondern bei Umweltfragen „grundsätzlich informationspflichtig“.


TOP 24 HVV-Beitritt, Antrag der Fraktionen der PIRATEN und der FDP (Drs. 18/4298), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Piraten und FDP fordern vom Land Unterstützung für den Beitritt des Kreises Steinburg in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Von den hierfür erforderlichen Kosten soll das Land rund 1,5 Millionen Euro leisten – das ist der Beitrag im Rahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die beiden Fraktionen führen in ihrem gemeinsamen Antrag das Argument der „Gleichbehandlung“ an: Die an Hamburg grenzenden schleswig-holsteinischen Umlandkreise Lauenburg, Stormarn, Segeberg und Pinneberg sind bereits Mitglied im HVV, und „das Land Schleswig-Holstein zahlt seit Jahren den SPNV-Anteil für diese Kreise“, heißt es. 11

Außerdem erhoffen Piraten und Liberale sich von einem HVV-Beitritt einen stärkeren Zuzug von Menschen aus der Hansestadt in den Kreis Steinburg und damit verbunden eine Ausweitung der „intensiven Pendlerbeziehungen“. Überdies, so ein weiteres Argument, gehöre der Kreis wie die HVV-Mitglieder Lauenburg, Stormarn, Segeberg und Pinneberg der Metropolregion Hamburg an.

„Die jährlichen Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro SPNV-Anteil des Landes können vorrangig aus den vier Millionen Euro Ersparnis bei der letzten Marschbahnausschreibung und den voraussichtlich bis zu 18 Millionen zusätzlichen Regionalisierungsmitteln vom Bund bestritten werden“, meinen die Antragsteller. Sie verweisen zudem darauf, dass der bei einem Beitritt notwendige Anteil am Öffentlichen Personennahverkehr und die sogenannten Regiekosten von insgesamt 350.000 Euro bereits im Kreis Steinburg eingeworben seien. Der HVV übernimmt eigenen Angaben zufolge das Management des Verkehrsangebots für insgesamt rund 3,4 Millionen Einwohner – in Hamburg und in sieben Kreisen Schleswig-Holsteins und Niedersachsens. Täglich seien mehr als 2,4 Millionen Fahrgäste an einem durchschnittlichen Werktag im HVV unterwegs. Der HVV ist stolz darauf, weltweit der älteste Verkehrsverbund zu sein: Im vergangenen Jahr feierte er seinen 50. Geburtstag.


TOP 16, 56 Erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/4388) und Regierungsbericht Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein – Ziele, Maßnahmen und Monitoring 2016, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4389), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holstein will seine Ziele bei der Energiewende und dem Klimaschutz in einem eigenen Klimaschutzgesetz verankern. Schleswig-Holstein sei der deutschen Energiewende um zehn Jahre voraus, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne) Anfang Juli bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Es schreibt dem nördlichsten Bundesland zentrale Ziele beim Ausbau von Windstrom, Sonnenenergie, Biomasse und Wasserkraft vor. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Regierung will den Ausstoß des Klimakillers Kohlendioxid (CO2) im Land bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Wert des Jahres 1990 und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent verringern. Bislang hat das Land die Treibhausgase um 25 Prozent verringert. Parallel will die Küsten-Ampel das Tempo beim Ausbau des grünen Stroms aber verlangsamen. Der Gesetzentwurf nennt 37 Terawatt-Stunden in 2025 als Ziel. Aktuell werden zwischen Nord- und Ostsee laut Ministerium jährlich 17 bis 18 Terawatt-Stunden produziert. Ursprünglich hatte die Koalition aus SPD, Grünen und SSW immer 300 Prozent des selbst benötigten Stroms als Ziel definiert.

Neben der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) liegt das auch an der „angespannten Situation bei der Windkraft-Planung“, sagte Habeck. Vor allem an der Nordseeküste bilden sich mancherorts Bürgerinitiativen gegen den weiteren Ausbau der 12

Windräder. Der Umweltminister rechnet damit, dass sich die Situation mit den neuen Regionalplänen für den Windkraft-Ausbau entspannen wird. Die Regierung will auch den Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien bis 2025 von 13,5 Prozent im Jahr 2014 auf mindestens 22 Prozent erhöhen. Die CO2-Emissionen der Landesliegenschaften sollen bis 2020 sinken. Habecks Plan: Bis 2050 sollen Strom- und Wärmeversorgung CO2-frei erfolgen.

Im Zuge der Debatte wird Umweltminister Habeck auch den neuen Klimaschutzbericht für Schleswig-Holstein vorstellen. In ihm finden sich auf knapp 140 Seiten detaillierte Informationen zu den lokalen Zielen, Maßnahmen und dem Ist-Zustand auf den verschiedensten Handlungsfeldern im Bereich Energiewende und Klimaschutz. Im Vorwort wird allerdings angemerkt, dass mit Blick auf das internationale Klimaschutzziel „auch in Schleswig-Holstein die Erreichung einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 noch nicht gewährleistet ist“. Die Treibhausgasemissionen liegen den Angaben zufolge bisher höher als „für einen linearen Pfad zur Erreichung dieses Ziels geboten wäre“. Ursache sei vor allem ein Anstieg der Emissionen aus der Landwirtschaft. Bei der Umsteuerung im Energiesektor stehe Schleswig-Holstein hingegen hervorragend da: „Die CO2-Minderung ist mehr als zwei Prozentpunkte höher als im Bundesdurchschnitt, die jährlichen Pro-Kopf-Emissionen sind rund zwei Tonnen geringer“, heißt es in dem Bericht.


TOP 12, 49, 54 Zweite Lesung eines Gesetzentwurfs zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung, Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/3941), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 18/4414), Gesundheitliche Risiken durch Windkraftanlagen untersuchen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4423), Dynamische Abstandsregelungen für Windenergieanlagen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4249), Windkraft mit den Menschen ausbauen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4271), Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4297), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 18/4393), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Windkraftausbau in Schleswig-Holstein beschäftigt ein weiteres Mal den Landtag. Im Fokus in dieser Tagung: Bürgerbeteiligung, Gesundheitsrisiken und Abstandsregelungen. Ein Gesetzentwurf der Piraten zur „Akzeptanz der Windenergienutzung“, über den in Zweiter Lesung beraten wird, droht zu scheitern. Der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt mit der Stimmenmehrheit von SPD, Grünen und SSW die Ablehnung. Die Piraten wollen mit ihrer Gesetzesinitiative den Bürgerwillen bei der Energiewende stärken und ein Widerspruchsrecht der Gemeinden gegen Windkraftanlagen einführen. Piratin Angelika Beer erklärte: „Es muss rechtssicher möglich werden, Windparks aufgrund des Willens einer Gemeinde oder ihrer Einwohner auszuschließen, wenn ausreichend andere Flächen für Vorhaben dieser Art zur Verfügung stehen.“ Die „kommunale Akzeptanz“ soll als „vorrangiges Auswahlkriterium“ für Windeignungsflächen festgeschrieben werden. 13

Das Oberverwaltungsgericht hatte Anfang 2015 die Regionalpläne für den Windenergie-Ausbau gekippt. Das Gericht rügte unter anderem, dass von der Ausweisung von Windeignungsflächen von vornherein jene Gemeinden ausgeschlossen wurden, die sich gegen Windkraftnutzung auf ihrem Gebiet entschieden hatten. Auch ein Bürgerentscheid gegen Windkraft sei nicht höher zu bewerten als das Recht der Grundeigentümer und Investoren. Daraufhin richtete die Landesregierung den Windenergie-Ausbau neu aus und erließ einen Baustopp bis 2017 – mit einigen Ausnahmen. Ziel ist es, einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern und gleichzeitig einen geregelten Ausbau zu ermöglichen. Derzeit sind neue Regionalpläne in Arbeit, sie sollen im Herbst vorliegen. Die Piraten kritisieren, das Windkraft-Moratorium gehe an einem wesentlichen Problem vorbei. Das jetzige Schnellverfahren sehe nur eine eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Damit drohe eine sinkende Akzeptanz der Energiewende.

Im Zuge der Debatte wird außerdem ein FDP-Antrag zu den gesundheitlichen Risiken durch Windkraftanlagen beraten. Die Liberalen sehen „Wissensdefizite, die dringend beseitigt werden müssen“ und fordern eine Untersuchung zur Gesundheitsgefährdung. Die Landesregierung müsse bei dem von ihr geplanten Messprogramm an hohen Windkraftanlagen auch Infraschall und tief- frequente Geräusche erfassen. Aufschluss über die gesundheitlichen Risiken sollen auch Innen- Messungen in Wohnhäusern und Langzeituntersuchungen an Standorten mit einer hohen Windenergie-Nutzung geben. Die Koalition soll sich auf Bundesebene gegebenenfalls für eine Neubewertung der bestehenden Grenzwerte einsetzen, fordern die Liberalen.

Vor der endgültigen Ablehnung stehen Anträge von FDP, CDU sowie ein Änderungsantrag der Piraten zu den Abstandsregelungen für Windenergieanlagen beziehungsweise zur Bürgerbeteiligung. Alle Anträge wurden bereits im Plenum beraten. Der Wirtschaftsausschuss und die mitberatenden Ausschüsse empfehlen die Ablehnung. Die Anträge im Einzelnen:

Die FDP will Abstände von mindestens 500 Metern zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich. Im Innenbereich und in Siedlungsbereichen mit Wohn- oder Erholungsfunktion sollen die Abstände der Windkraftanlagen zu Gebäuden mindestens 1.000 Meter betragen. Um das zu erreichen, müsse die Landesregierung den „Winderlass“ zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und Teilaufstellung der Regionalpläne für Planungsräume I bis III ändern.

Die CDU betont in einem Antrag: Bei der Stromproduktion steht das 300-Prozent-Ziel „nicht zur Disposition, um die Wertschöpfung zu erhalten.“ Zunächst hatte die Landesregierung angestrebt, dass Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2020 drei Mal mehr Strom aus alternativen Energien produziert, als es selbst verbraucht. Inzwischen ist sie davon abgerückt. Um der Windenergie Raum zu verschaffen, soll als Richtwert für Windeignungsgebiete etwa zwei Prozent der Landesfläche gelten, schlägt die CDU vor. Dabei müsse gewährleistet werden, dass das Repowering auf Flächen, die bereits für die Erzeugung von Windenergie genutzt werden, möglich bleibe. Und: Der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein sei „im größtmöglichen Konsens mit den Menschen“ fortzuführen. 14

Ein Änderungsantrag der Piraten zum CDU-Antrag zielt auch auf Bürgerbeteiligung und Gesundheitsschutz ab. Die Planung von Windenergieflächen soll „wieder im Einklang mit dem Gemeinde- und Bürgerwillen erfolgen“, alle Genehmigungsanträge für den Bau von Windkraftanlagen samt Standort und Verfahrensfragen sollen fortlaufend im Internet veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit müsse Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, „Lärmprognosen ab sofort die aktuellen Empfehlungen des zuständigen Normierungsgremiums zugrunde zu legen, um der systematischen Unterschätzung des von hohen Anlagen ausgehenden Lärms ein Ende zu setzen.“


TOP 27 Medienkompetenzförderung in Schleswig-Holstein sichern – Rundfunkbeitrag stabil halten, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4316), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten fordern eine Beibehaltung des Rundfunkbeitrags von zurzeit 17,50 Euro und lehnen damit eine in der Diskussion stehende Absenkung um 30 Cent ab. Weniger Einnahmen könnten dazu führen, dass die Medienkompetenzförderung seitens der Medienanstalt Hamburg/Schleswig- Holstein (MA HSH) gefährdet sei, befürchten die Piraten.

Derweil haben die Ministerpräsidenten der Länder noch keine gemeinsame Linie zur Frage einer Senkung des Rundfunkbeitrags gefunden. Angaben der Nachrichtenagentur dpa zufolge trafen sie auf ihrer Konferenz Mitte Juni in Berlin keine Entscheidung und vertagten das Thema. Die Expertenkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte vorgeschlagen, im Rahmen des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags den Beitrag wegen eines Einnahmenüberschusses von über einer halben Milliarde Euro ab nächstem Jahr von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat zu senken.


TOP 34 Schleswig-Holstein als Standort für Unternehmensansiedlungen zukunftsfähig ausrichten, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4385), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die seit drei Jahren rückläufige Zahl der Unternehmensansiedlungen in Schleswig-Holstein ruft die CDU im Landtag auf den Plan. Entschieden sich im vergangenen Jahr 134 Firmen mit 1.734 Arbeitsplätzen für einen Standort im nördlichsten Bundesland, waren es 2012 noch 190 Betriebe mit 2.800 neuen Jobs. Die Unionsfraktion spricht von einer „besorgniserregenden Entwicklung“ unter rot-grün-blauer Regierung. Sie fordert die Küstenkoalition auf, „die Ansiedlungspolitik zukunftsfähig auszurichten und die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern“.

Die Oppositionspartei listet in ihrem Antrag acht Punkte auf, an denen die zukunftsfähige Ausrichtung ansetzen soll: eine konsequente Planung und den Weiterbau der „standortprägenden Verkehrsachsen“ wie etwa Autobahn 20 oder Hinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt- 15

Querung, ein flächendeckendes Glasfaser-Netz deutlich vor 2030, eine Einpassung der Cluster- Strategie in das Ansiedlungsmanagement, die Verstärkung der technologischen Kompetenzen an den Hochschulen, eine intensivere Nutzung der Förderpolitik, die Vermarktung des Landes als „Standort für energieintensive Betreibe in Verbindung mit der Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien“, besondere und höhere Förderquoten für Forschung und Entwicklung in den ersten fünf Jahren nach der Neuansiedlung und mehr Spielraum für Gemeinden im neuen Landesentwicklungsplan. Die Landesregierung bewertet die Entwicklung der Unternehmensansiedlungen anders als die CDU: Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) spricht von „Stabilität und Kontinuität“. Im Vergleich von 2014 zu 2015 sei die Zahl der Neuansiedlungen nahezu gleich geblieben.



Freitag, 22. Juli, 10 bis 13:40 Uhr

TOP 10, 17 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Gottesbezug), Gesetzentwurf der Abgeordneten Arp, Dr. Bernstein, Callsen, Damerow, Dr. Dolgner, Dornquast, Eickhoff-Weber, Franzen, Göttsch, Günther, Habersaat, Heinemann, Hölck, Jasper, Jensen, von Kalben, Koch, Kumbartzky, Lehnert, Neve, Nicolaisen, Poersch, Rathje-Hoffmann, Raudies, Rickers, Schlie, Wiegard, Sönnichsen, Dr. Tietze, Vogel, Waldinger-Thiering (Drs. 18/4107),

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP), Lars Harms (SSW), Wolfgang Kubicki (FDP), Rasmus Andresen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Heiner Garg (FDP), Flemming Meyer (SSW), Anita Klahn (FDP), Anke Erdmann (Bündnis 90/Die Grünen), Christopher Vogt (FDP) (Drs. 18/4264) sowie

Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Ändern der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU), Dr. Axel Bernstein (CDU), Johannes Callsen (CDU), Astrid Damerow (CDU), Dr. Kai Dolgner (SPD), Volker Dornquast (CDU), Wolfgang Dudda (PIRATEN), Kirsten Eickhoff-Weber (SPD), Heike Franzen (CDU), Daniel Günther (CDU), Martin Habersaat (SPD), Bernd Heinemann (SPD), Karsten Jasper (CDU), Klaus Jensen (CDU), Eka von Kalben (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Tobias Koch (CDU), Oliver Kumbartzky (FDP), Peter Lehnert (CDU), Jens-Christian Magnussen (CDU), Hans Hinrich Neve (CDU), Petra Nicolaisen (CDU), Katja Ratje-Hoffmann (CDU), Heiner Rickers (CDU), Klaus Schlie (CDU), Peter Sönnichsen (CDU), Dr. Ralf Stegner (SPD), Dr. Andreas Tietze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Rainer Wiegard (CDU) (Drs. 18/4408), geplanter Aufruf 11:45 Uhr – eine Aussprache ist nicht vorgesehen 16

Im Ringen um einen Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung liegen von ehemals vier Vorschlägen noch drei auf dem Tisch. Zwei von ihnen wurden bereits in Erster Lesung beraten - einer mit „Gott-Benennung“, einer ohne. Anfang Juli präsentierten schließlich 29 Abgeordnete einen neuen Kompromissvorschlag, angeschoben von SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und seinem Fraktionskollegen Martin Habersaat. Dieser Entwurf hebt vor allem den Toleranzgedanken hervor und betont die „Unvollkommenheit menschlichen Handelns“ - aber auch „den Glauben an Gott".

Damit habe sich die Chance für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erhöht, sagte Stegner. Das von ihm mit Habersaat zuvor verfasste Papier beinhaltete eine etwas stärkere Gott-Betonung. Ihren Vorschlag, der als Umdruck vorlag, haben die beiden Politiker zugunsten des kurz darauf erschienenen Kompromiss-Entwurfs zurückgezogen. Für eine Verfassungsänderung sind mindestens 46 der 69 Stimmen im Parlament nötig.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zeichnen sich inzwischen sogar 31 Stimmen für eine dem jüngsten Papier entsprechende Änderung der Präambel ab: 20 aus der CDU-Fraktion, drei von den Grünen, je eine von FDP, Piraten und SSW. Die große Unbekannte ist die SPD. Bislang tragen fünf Abgeordnete den Gesetzentwurf mit. Sicher ist bereits: Die Fraktionen lassen ihren Abgeordneten in dieser Gewissensfrage freie Hand, die Fraktionsdisziplin ist aufgehoben. In dem neuen Kompromissentwurf heißt es, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“.

Der erste zu Beginn des Jahres eingebrachte Gesetzentwurf, über den in dieser Tagung abgestimmt wird, enthält einen Gottesbezug. Er war damals von 31 Abgeordneten unterstützt worden. Der FDP-Abgeordnete Ekkehard Klug und acht weitere Parlamentarier setzen dagegen kurze Zeit später auf eine Formulierung, die auf den Europäischen Verfassungsvertragsentwurf von 2004 zurückgreift - ohne direkten Gottesbezug. Diese beiden Gesetzentwürfe sollen am Freitag in Zweiter Lesung behandelt werden. Der jüngste Entwurf mit der Kompromiss-Formel geht am Mittwoch in die Erste Lesung, damit auch über ihn am Freitag abgestimmt werden kann Für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung hatte die Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“ im vergangenen Jahr mehr als 42.000 Unterschriften gesammelt und die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durchgesetzt. Der Landtag hatte die Verfassung im Oktober 2014 geändert, wobei die für einen Gottesbezug nötige Zwei-Drittel- Mehrheit damals nicht zustande kam.

Der Sprecher der Volksinitiative und ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) begrüßte die neue Initiative: „Wir sind außerordentlich dankbar dafür, dass Abgeordnete aller Fraktionen sich für einen Gottesbezug einsetzen. Das ist ein starkes Signal und zeigt, dass wir schon jetzt viel erreicht haben.“ Die Präambel dürfe niemanden ausschließen. „Dieses Ziel wird mit der neuen Formulierung erreicht. Sie bringt religiöse und nicht-religiöse Menschen in einer gemeinsamen Formel zusammen und macht die Grenzen menschlichen Handelns bewusst.“ 17

Unabhängig von der Abstimmung des Parlaments – denkbar ist auch eine Dritte Lesung – hat die Volksinitiative die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu starten mit dem Ziel, das Volk zu befragen.

Hinweis: Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hat eine Gegenüberstellung der drei vorliegenden Gesetzentwürfe vorgenommen (Umdruck 18/6437)


TOP 3 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Wohnort von Ministern), Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 18/4270), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 18/4358), geplanter Aufruf 10:49 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Einen Monat nach der Ersten Lesung wollen die Abgeordneten in dieser Tagung über eine von der CDU-Fraktion geforderte Residenzpflicht für Minister abstimmen. Der Gesetzentwurf hatte im Juni für breite Aufmerksamkeit in den Medien gesorgt. Konkret fordert die Union, dass die Minister der schleswig-holsteinischen Landesregierung ihren Hauptwohnsitz im nördlichsten Bundesland haben sollen. Dies will sie in die Landesverfassung hineinschreiben.

Nach der Landtagswahl 2012 berief Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) mit Kristin Alheit (Soziales), Reinhard Meyer (Wirtschaft) und Britta Ernst (Bildung) drei SPD-Minister in sein Kabinett, die in Hamburg wohnen. Aus Sicht der Union hat der Anteil der Hansestädter im Kieler Kabinett damit überhandgenommen.

In der Juni-Debatte stand die CDU mit ihrer Forderung auf verlorenem Posten. Nicht nur die Koalitionsfraktionen wiesen den Vorstoß vehement zurück, auch FDP und Piraten sprachen sich gegen eine Verfassungsänderung aus. Fehlende Identifikation und fehlendes Herzblut ließen sich weder verordnen noch vom Wohnort ablesen, so der Tenor. Die Union hielt dagegen. Sie erwarte mehr Heimatliebe und Verbundenheit mit dem Land – die sich durch den Wohnort ausdrücken soll. „Mitglied der Landesregierung kann auch werden, wer bei Antritt des Amtes seinen Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein hat und deshalb die Wählbarkeit zum Landtag nicht besitzt. In diesem Fall ist der Wohnsitz in angemessener Zeit dort zu nehmen“, heißt es in dem CDU-Entwurf. Vorbild ist ein entsprechender Passus in der Hamburger Landesverfassung.


TOP 37, 59 Finanzierung des A20-Tunnels vollständig aus Bundesmitteln sicherstellen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 18/4398), Den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) für die Zukunft gut aufstellen, Bericht der Landesregierung (Drs. 18/4403), geplanter Aufruf 11:24 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein sind ein Dauerbrenner auf der Landtagsagenda: Zum Juli- Plenum wartet die FDP-Fraktion mit einem Vorschlag zur Finanzierung der A20-Elbquerung bei 18

Glückstadt auf, und das Verkehrsministerium legt einen Bericht zur aktuellen Entwicklung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) vor.

Die FDP-Fraktion will den geplanten A20-Tunnel bei Glückstadt vollständig vom Bund finanzieren lassen - und damit mautfrei halten. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene für eine Kostenübernahme über den neuen Bundesverkehrswegeplan einsetzen. Dieser listet die wichtigsten Bauprojekte des Bundes bei Straßen, Bahnstrecken und Wasserwegen bis 2030 auf. Der Weiterbau der A20 samt Elbquerung bei Glückstadt ist im ersten Entwurf des Verkehrswegeplanes lediglich in der zweithöchsten Kategorie aufgeführt - sie hat „vordringlichen Bedarf“. Geplant ist, dass der 1,2 Millionen Euro teure Tunnel zur Hälfte über einen Privatinvestor mitfinanziert wird, der dann eine Maut erhebt. Kritiker halten den Bundesanteil von 600.000 Euro für zu gering und bezweifeln, dass sich ein Investor findet. Der erste Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes liegt seit März 2016 vor und soll im Sommer vom Kabinett beschlossen werden. Bis 2030 will der Bund 264,5 Milliarden Euro in die Infrastruktur investieren.

Das Verkehrsministerium legt unter dem Titel „Den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) für die Zukunft gut aufstellen“ einen Bericht zur Aufgaben- und Personal-Entwicklung in den Planungsbereichen des Betriebs vor. Darin wird ein „Investitionshochlauf“ des Landes und Bundes ausgemacht, der dem Stellenabbaupfad „diametral entgegenläuft“. Das heißt: Es gibt kurzfristig zusätzliches Geld für Bundesfern- und Landesstraßen (zum Beispiel über das „Impuls“- Programm der Landesregierung) und damit einen „Aufgaben-Zuwachs“ beim LBV - gleichzeitig ist das Personal knapp und bis 2020 muss der Landesbetrieb 130 Stellen streichen, um seinen vereinbarten Teil zur Konsolidierung des Landeshaushaltes beizutragen.

Diese neue Entwicklung stelle den LBV vor „enorme Herausforderungen“. So werde es immer schwieriger, qualifiziertes Personal für den Planungsbereich anzuwerben und Stellen nachzubesetzen – insbesondere in den Niederlassungen Flensburg, Rendsburg und Itzehoe. Im Schnitt betrug die Personalausstattung in den vergangenen Jahren etwa 100 Mitarbeiter. Um dem demografischen Wandel und dem damit verbundenen Fachkräftemangel zu begegnen, kooperiert der Landesbetrieb noch mehr mit den Hochschulen, präsentiert sich zunehmend auf Messen und in Schulen, will soziale Medien stärker nutzen, Praktika vergüten und künftig auch Trainee-Stellen anbieten. Außerdem greift er zunehmend auf externes Knowhow zurück, beispielsweise über Werkverträge.


TOP 44 Kein Fracking in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4406), geplanter Aufruf 11:59 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Piraten wollen Fracking in Schleswig-Holstein grundsätzlich verbieten und auch keine Ausnahme zu wissenschaftlichen Zwecken zulassen. Das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erlaube auch „unkonventionelle“ Probebohrungen mit dem Ziel, die Auswirkungen dieser umstrittenen Fördermethode auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und Wasserhaushalt, 19

zu erforschen, führen die Piraten an und kritisieren: „Diese Erprobungsmaßnahmen dürfen dann auch zu kommerziellen Zwecken weiterbetrieben werden.“ Im Landeswassergesetz müssten klare Vorgaben formuliert werden, die ein Fracking auf Kohlenwasserstoffe ausschließen.

Beim Fracking werden Wasser und Chemikalien unter hohem Druck in Gesteinsschichten gepresst, um Erdgas herauszudrücken und an die Oberfläche zu fördern. Das vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket zum Fracking, das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligt wurde, erlaubt „konventionelles“ Fracking in Sandstein aus großen Tiefen unter schärferen Umweltauflagen. Das „unkonventionelle“ Fracking in hartem Schiefer- oder Tongestein direkt unter der Erdoberfläche nach US-Vorbild bleibt verboten. Allerdings ermöglicht der nach langem Ringen vom Bundestag verabschiedete Regierungsentwurf Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, sofern die betroffenen Bundesländer zustimmen. Fracking-Gegner befürchten unter anderem, dass durch die Fördermethode das Grundwasser verseucht werden könnte.


TOP 45 Opt-Out bei der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drs. 18/4407), geplanter Aufruf 12:34 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Dauerthema Glyphosat: Mitte Juli hat die EU-Kommission das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel für weitere 18 Monate in der Europäischen Union zugelassen. Die Bedingungen wann, wie und wo das Gift eingesetzt werden darf, werden aber verschärft. Für die Piraten-Fraktion ist das nicht ausreichend – sie beantragt ein Opt-Out für das Pestizid. Die Landesregierung solle im Bundesrat darauf hinwirken, dass Glyphosat und Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel in Deutschland verboten werden. Angesichts des Volksentscheides in Großbritannien und der wachsenden EU-Skepsis vieler Bürger dürfe sich die Bundesregierung nicht hinter der Entscheidung der EU-Kommission verstecken, heißt es in dem Antrag. Sie müsse die Bedenken der Bevölkerung, Verbraucher- und Tierschützer ernstnehmen.

Ein nationales Verbot von Glyphosat wäre durchaus möglich. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, wie sie die Regelung umsetzen. Die Piraten könnten mit ihrem Vorstoß im Kieler Landtag offene Türen einlaufen: Im letzten Oktober-Plenum hatten bereits die Koalitionsfraktionen den Antrag eingebracht, glyphosathaltige Herbizide so lange zu verbieten, bis feststeht, ob sie gesundheitsgefährdend sind oder nicht.

Deutschland hatte sich in Brüssel bei der Abstimmung über die Zulassungsverlängerung enthalten. Da die Mitgliedsstaaten sich weder auf ein Verbot, noch auf eine Verlängerung einigen konnten, entschied die Kommission schließlich selbst: Glyphosat darf weiter auf europäischen Äckern versprüht werden. In eineinhalb Jahren muss aber erneut entschieden werden. Bis dahin soll die Europäische Chemikalien-Agentur möglichst die alles entscheidende Streitfrage geklärt haben: ob Glyphosat nun krebserregend ist oder nicht. Die Abstimmung über schärfere Auflagen für das Unkrautvernichtungsmittel fiel hingegen deutlich klarer aus: Mit einer Mehrheit von 22 Stimmen schränkte die Kommission die Anwendung des Wirkstoffes ein. Auch hier enthielt Deutschland 20

sich. Künftig soll das Pestizid in öffentlichen Parks oder auf Spielplätzen nur noch eingeschränkt verwendet werden. Auch soll strenger geprüft werden, ob Glyphosat in jedem Einzelfall wirklich kurz vor der Ernte auf Feldern verwendet wer


TOP 47, Integration für alle in Schleswig-Holstein!, Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drs. 18/4411), Wohnortzuweisung für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein zügig ermöglichen, Antrag der Fraktion der CDU (Drs. 18/4425), geplanter Aufruf 13:09 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD, Grüne und SSW üben scharfe Kritik an dem kürzlich verabschiedeten Integrationsgesetz des Bundes. Im Fokus ihrer Kritik steht das Kriterium der Bleibeperspektive, die in dem Gesetz als Zugangsvoraussetzung für Integrationsmaßnahmen verankert ist. Damit würden Ungleichheiten zwischen Flüchtlingsgruppen geschaffen, betonen die Koalitionsfraktionen und rufen die Landesregierung auf, „die integrationsfeindlichen und ausgrenzenden Elemente“ des Gesetzes abzumildern, indem sie Integrationsangebote für alle schafft beziehungsweise erhält.“ Es sei zu begrüßen, dass bei der Integrations- und Aufnahmepauschale des Landes nicht nach bestimmten Herkunftsländern unterschieden werde. Diese Praxis, die auch „große Personengruppen, wie beispielsweise Menschen aus Afghanistan, Somalia oder Jemen“ berücksichtigt, sei beizubehalten und auf Bundesebene zu bewerben. Zugleich bitten SPD, Grüne und SSW die Landesregierung in ihrem Antrag darum, „mit den kommunalen Landesverbänden zu beraten, ob und in welcher Weise die im Integrationsgesetz enthaltene Verordnungsermächtigung für eine Wohnortzuweisung ausgefüllt werden kann, damit die Menschen tatsächlich zu den Orten gelangen, die ihnen größtmögliche Integrationschancen gewähren“.

Mit der Wohnortzuweisung für Asylbewerber und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein befasst sich auch ein Antrag der CDU-Fraktion. „Die Kommunen warten seit Monaten auf diese Regelung“, heißt es darin. Vor diesem Hintergrund ruft die Union die Landesregierung auf, in Abstimmung mit den Kommunen „zügig eine landesrechtliche Regelung zu schaffen. Es gehe darum, die Integrationslasten gleichmäßig zu verteilen und „eine übermäßige Belastung einzelner, besonders zuzugsattraktiver Kommunen zu vermeiden“, begründet die Union ihren „Beschleunigungsantrag“. Vor allem größere Städte würden sonst an ihre Belastungsgrenzen kommen und die Integrationslasten könnten besser verteilt werden.

Das sogenannte Integrationsgesetz ist vor anderthalb Wochen vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt worden. Darin sind unter anderem folgende Regelungen vorgesehen:

 Wohnsitz:

Flüchtlinge müssen nach ihrer Anerkennung nicht nur drei Jahre lang in dem Bundesland leben, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Um „soziale Brennpunkte“ zu vermeiden, kann ihnen 21

das Land sogar vorschreiben, wo genau sie leben müssen. Ausgenommen sind jene, die einen Job oder eine Lehrstelle gefunden haben.

 Arbeitsplatz:

In vielen Regionen fällt befristet für drei Jahre die „Vorrangprüfung“ bei der Jobvergabe weg, wonach eigentlich Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bevorzugt werden müssen. Dadurch sollen die Chancen von Asylbewerbern auf eine Anstellung verbessert werden. Darüber hinaus finanziert der Bund 100.000 gemeinnützige „Arbeitsgelegenheiten“ nach dem Vorbild der Ein-Euro- Jobs.

 Ausbildung:

Flüchtlinge, die eine Ausbildung anfangen, dürfen während der gesamten Lehre in Deutschland bleiben. Wer danach übernommen wird oder eine andere Arbeitsstelle findet, erhält für weitere zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis.

 Integrationskurse:

Das Angebot wird ausgeweitet, die Zahl der Stunden aufgestockt. Wer allerdings trotz einer entsprechenden Aufforderung der Behörden nicht daran teilnimmt oder einen Kurs vorzeitig abbricht, muss mit empfindlichen Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Gleichzeitig bleiben Asylbewerber mit einer schlechten Bleibeperspektive von den Kursen ausgeschlossen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter www.ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de. 22

Reihenfolge der Beratung der 44. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen Stunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. Juli 2016 40 Nach dem Referendum Großbritanniens - Schleswig-Holstein 35 10:00 in der EU 22 + 25 Anträge zu den Handels- und Investitionsabkommen TTIP und 35 10:35 CETA 2 Änderung des Landeswassergesetzes 35 11:10 17 Erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung - 0 11:45 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen -
31 + 36 Freie Nutzbarkeit von Mobilitätsinformationen 35 15:00 33 Ankauf von Schiffskrediten durch die hsh 35 15:35 portfoliomanagement AöR 6 + 39 + 46 Staatsvertrag und Anträge zur Ausstattung und zur 35 16:10 Personalsituation der Polizei 7 Änderung und Modernisierung des Landesbeamtenrechts 35 16:45 Donnerstag, 21. Juli 2016 8 Landesstrafvollzugs- und Justizvollzugsdatenschutzgesetz 35 10:00 4 + 30 Gesetzentwurf und Anträge zur Krankenhausfinanzierung 35 10:35 18 Änderung des Informationszugangsgesetzes 35 11:10 24 HVV Beitritt 35 11:45 55 Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses 5 12:20
16 + 56 Gesetzentwurf und Bericht zur Energiewende und zum 35 15:00 Klimaschutz 12 + 49 + 54 Gesetzentwurf und Anträge zur Windenergienutzung 35 15:35 27 Medienkompetenzförderung sichern – Rundfunkbeitrag stabil 35 16:10 halten 34 Schleswig-Holstein als Standort für Unternehmensansiedlungen 35 16:45 Freitag, 22. Juli 2016 10 + 17 Zweite Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung der 49 10:00 Verfassung - Änderung der Präambel - 3 Änderung der Verfassung - Wohnsitzregelung für Mitglieder der 35 10:49 Landesregierung 37 + 59 Finanzierung des A20-Tunnels vollständig aus Bundesmitteln 35 11:24 Aufstellung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr 44 Kein Fracking in Schleswig-Holstein 35 11:59 45 Opt-Out bei der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat 35 12:34 47 + 50 Integration in Schleswig-Holstein und Wohnortzuweisung für 35 13:09 Flüchtlinge 23


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 18/4439):

TOP 5 Gesetzentwurf zur Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen 9 Gesetzentwurf für die Bibliotheken 11 Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes 13 Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 14 A Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 15 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren 23 E-Mobilität – Konzept als Grundlage von Wirtschaftsförderung und Standortmarketing 32 Bericht zur Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse 51 Entwicklung der neugeschaffenen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen 52 Infrastrukturbericht fortschreiben 53 Bericht zur Situation von qualifizierten Flüchtlingen an den Hochschulen 57 Bericht zur Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde 58 Ostseebericht 2016


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
14 Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege 19 Entwicklung einer OER-Strategie 20 Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein 21 Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten 26 Stärkung der Care-Berufe durch breit angelegte Nachwuchs- und Informationskampagne 28 Maßnahmen der ambulanten Schmerztherapie in der Fläche absichern 29 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 35 Strukturelle Nachteile bei Fachhochschulen abbauen - mehr Masterstudienplätze finanzieren 38 Keine Einführung einer Maut für Sportboote 41 Städtebauförderung verbessern – Förderrichtlinie anpassen 42 Bundesteilhabegesetz zurückziehen und komplett neu ausrichten 43 Medikamentenversuche im Rahmen von Heimerziehung - Entschädigungssätze pauschaliert anheben 48 Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck 60 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für das Jahr 2015