Bürgerbeauftragte fordert bessere Versorgung bei Inkontinenz
Nr. 140 / 8. Juli 2016Bürgerbeauftragte fordert bessere Versorgung bei InkontinenzDer Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich für verbesserte Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen ein. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes unterstützt einen entsprechenden Beschluss vom vergangenen Mittwoch. „Betroffene benötigen qualitativ hochwertige und individuell geeignete Hilfsmittel, damit sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, sagte Samiah El Samadoni heute in Kiel.Blasenschwäche ist ein weit verbreitetes Problem: In Deutschland sind Schätzungen zufolge mehr als fünf Millionen Menschen betroffen. Eine sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichende Hilfsmittelversorgung ist jedoch immer häufiger problematisch. Krankenkassen müssen nur für solche Produkte zahlen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet oder gleichwertig sind. Allerdings sind die im Verzeichnis enthaltenen Vorgaben für die Produktgruppe „Inkontinenzhilfen“ seit 1993 unverändert und entsprechen deshalb nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. „Eine regelmäßige Aktualisierung des Verzeichnisses ist nicht nur im Bereich der Inkontinenzhilfe nötig, um Qualitätsdefiziten entgegenzuwirken“, sagte die Bürgerbeauftragte.Regelmäßig wendeten sich Versicherte an die Bürgerbeauftragte, die den Grund für Zu- bzw. Aufzahlungen „aus der eigenen Tasche“ nicht nachvollziehen könnten. Eine Aufzahlung, so El Samadoni, könne zwar gerechtfertigt sein, wenn ein Versicherter bewusst ein Produkt wünscht, das deutlich über der notwendigen Versorgung liegt. Häufig führe jedoch fehlerhafte oder unvollständige Information zu einer Aufzahlung. Daher müsse die Wahlmöglichkeit der Versicherten zwischen aufzahlungsfreien Produkten gestärkt und die Information durch die Krankenkassen verbessert werden. 2Die Petition zur Verbesserung der Qualitätsstandards bei Inkontinenzhilfen wird nun an das Bundesministerium für Gesundheit überwiesen. Das Ministerium muss innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird konkret gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind.