Ehemalige Heimaufsicht sagt nicht vor Untersuchungsausschuss aus
Nr. 120 / 13. Juni 2016Ehemalige Heimaufsicht sagt nicht vor Untersuchungsausschuss ausDer Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Land- tages ist heute (Montag) zu einer weiteren öffentlichen Beweisaufnahmesitzung zusam- mengekommen. Ursprünglich sollte die ehemals für die Heimaufsicht zuständige Referats- leiterin des Sozialministeriums vernommen werden. Diese ließ jedoch zu Beginn der Sit- zung erklären, dass sie nicht aussagen werde.Der Rechtsbeistand der früheren Leiterin der Heimaufsicht sagte, dass sich seine Mandantin an- gesichts eines gegen sie geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Untersuchungsausschussgesetz auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungs- rechts berufe. Nach dieser Vorschrift können Zeugen die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.Der Ausschuss hat gem. § 16 Abs. 4, 1 Untersuchungsausschussgesetz die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen Zeugen zu beantragen, wenn diese ohne gesetzlichen Grund das Zeugnis verweigern. Das Amtsgericht kann dann Ord- nungsgeld oder Ordnungshaft festsetzen.Ein entsprechendes Verlangen hat das dafür erforderliche Quorum (mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder) in einer nicht öffentlichen Beratungssitzung an die Ausschussvorsitzende herangetragen.Unter Berücksichtigung der dem Ausschuss gegenüber der Zeugin obliegenden Fürsorgepflichten haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses allerdings einstimmig beschlossen, dass die Vorsitzende die Umsetzung des Auftrages zunächst zurückstellen soll, da der Verlauf der weiteren Beweisaufnahmesitzungen abgewartet werden soll. Der Ausschuss wird zu einem späteren Zeit- punkt entscheiden, ob ihm die zwangsweise Durchsetzung der Zeugenaussage noch als erforder- lich und zielführend erscheint. 2Am früheren Nachmittag setzte der Ausschuss seine Beweisaufnahme wie geplant mit der Anhö- rung der ehemaligen Leiterin des Stabsbereichs des Sozialministeriums fort.Noch bis Ende Juni wird der Untersuchungsausschuss weitere Mitarbeiter des Sozialministeriums, insbesondere aus dem Bereich der Heimaufsicht, anhören. Zum 27. Juni ist außerdem Lothar Kannenberg als Zeuge geladen, der selbst Jugendhilfeeinrichtungen betreibt. Am 11. Juli sollen weitere ehemalige Bewohner der sogenannten „Friesenhof“-Einrichtungen befragt werden.