Lars Harms: Politik ist nicht käuflich und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit externen Partnern ist kein Gemauschel
Presseinformation Kiel, den 10. Juni 2016Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 51 Offenlegung von „Gesetzgebungs-Outsourcing“ Drs. 18/897„Politik ist nicht käuflich und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit externen Partnern ist kein Gemauschel.“Gesetzgebungsoutsourcing. Dieses 24-Buchstaben-Ungetüm soll einen Skandalsuggerieren. Es geht um die Frage der bezahlten Beteiligung von Dritten – dieAntragsteller nennen ausdrücklich Juristen - bei der Normsetzung. Es ist eigentlichganz einfach. Es gilt für die Gesetzgebung das Strucksche Gesetz, wonach kein Gesetzden Bundestag bzw. den Landtag so verlässt, wie es hineinkommt – auch keines, andem Externe mitgearbeitet haben. Experten, Fraktionen, Nutzer und nicht zuletztJournalisten nehmen sich Gesetze vor. Und dann werden sie geändert; in der Regelverbessert. Neue Formulierungen werden eingearbeitet und alte verworfen. Die 2Nutzung außerparlamentarischer Expertise ist also nicht die Ausnahme, sondern derausdrückliche Normalfall.Meine Fraktion nimmt jedenfalls für sich nicht in Anspruch, in jeder Fachfrage ohneBeratung von außen auskunftsfähig zu sein. Ganz im Gegenteil, wir verstehen dieGespräche mit Verbänden als probates Mittel der Erkenntnisgewinnung. DieVorschläge die wir allerdings mit oder ohne die Hilfe von Verbänden undOrganisationen vorlegen, sind ausschließlich unsere Vorschläge und nicht die derVerbände und Organisationen.Dabei schätze ich besonders die Anhörungen als ein Korrektiv parlamentarischenHandelns. Oft genug haben in der Vergangenheit Anzuhörende Dinge gerade gerückt.Nicht immer unwidersprochen; aber gerade das Zusammenspiel von Rede undGegenrede lässt der eigenen Meinungsbildung der Parlamentarier breiten Raum.Schließlich haben wir weit überwiegend mit Partikularinteressen zu tun. Es liegt anuns, aus den Einwänden und Argumenten gemeinwohlorientierte Gesetzentwürfe zuerstellen.Die Beiträge und Protokolle der Anhörungen sind im Landtagsinformationssystemnachzulesen; niedrigschwellig und umfassend. Jede Schleswig-Holsteinerin oder jederSchleswig-Holsteiner kann nachlesen, welcher Verband welche Stellungnahmeerarbeitet und abgegeben hat. Das ist in lobenswerter Weise technisch aufgearbeitet,so dass die Vorgänge für Bürgerinnen und Bürger leicht nachzuvollziehen sind, ohnedass man sich durchs System durchklicken muss.Dem Landtag wiederum steht zur Kontrolle der gesetzgeberischen Arbeit derLandesregierung ebenfalls ein bewährtes Instrument zur Verfügung: die Kleine 3Anfrage. Sie ist ein bewährtes Verfahren, um Auskünfte zu erhalten. DieLandesregierung liefert auf diesem Wege oftmals Informationen zuGesetzgebungsverfahren nach. Und zwar allen, denn die Antworten sind öffentlich undjederzeit zugänglich. Diese Transparenz hat sich insgesamt bewährt. Darüber hinausgibt es dann auch noch die Möglichkeit der Einsichtnahme von Akten und Vorgängen.Es ist also im Wesentlichen alles nachvollziehbar.Ich will allerdings nicht verhehlen, dass nicht alle Einflussnahmen öffentlichrekonstruierbar sind. Es ist nicht immer klar ersichtlich, wer versucht hat, ein Gesetzumzuformulieren. Das gilt übrigens auch für die Piraten, die alle einladen, sich zuGesetzen zu äußern. Auch sie sind nicht gefeit davor, dass Lobbyisten diese Öffnung fürihre eigenen Zwecke nutzen, indem sie unter falscher Fahne Mails schicken und aufdiese Weise das scheinbar offene System kapern.Und natürlich kann es auch sein, dass Lobbyisten Gesetzesänderungen vorschlagen.Das ist natürlich nicht die Regel, aber es ist schon vorgekommen und es ist auch in derZukunft denkbar. Und nur dann, wenn Formulierungshilfe und persönliche Vorteilezusammen kommen, ist es anrüchig. Der persönliche Vorteil ergibt sich, wenn derAuftragnehmer sich ein Gesetz zusammenschustert, von dem er selbst profitiert. Dasgeht natürlich nicht. Hier müssen wir wachsam sein und sind das in der Regel ja auch.Aber noch einmal: die Formulierungshilfen von Gesetzen oder Verordnungen sind nichtper se problematisch. Das gilt im Übrigen sowohl für Gesetzentwürfe von Regierungenals auch von Fraktionen. Dass also der Wissenschaftliche Dienst hier als quasiAußenstehender Hilfestellung gibt ist genauso sinnvoll, wie die Hilfestellungen durch 4private Anwaltskanzleien. Bedient sich beispielsweise eine Fraktion dieser Hilfen, sosind diese Hilfen erst einmal auch schützenswert. Man kann Gesetzesformulierungenumsetzen oder auch verwerfen. Am Ende ist entscheidend, was die Fraktion aus diesenVorschlägen macht und welche sie dem Parlament vorlegt. Dieser Verlauf derZusammenarbeit muss weiterhin geschützt sein. Fraktionen sind ausschließlichpolitisch an dem zu messen, was sie dann auch tatsächlich vorschlagen und da sinddann auch die späteren Anhörungen ein gutes Korrektiv. Politik ist nicht käuflich undvertrauensvolle Zusammenarbeit mit externen Partnern ist kein Gemauschel, so sehres sich die Piraten in ihrer Skandalisierungswut auch wünschen mögen. Die Welt istzum Glück eine völlig andere.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html