Beate Raudies zu TOP 2: Notwendig wäre eine Vereinheitlichung der Versorgungssysteme
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 10. Juni 2016TOP 2: Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte (Drs.18/2621 und 18/4049)Beate Raudies:Notwendig wäre eine Vereinheitlichung der VersorgungssystemeEs mag viele gute Gründe geben, über Reformen bei den Altersbezügen der Landesminister zu diskutieren. Das jetzige System der unterschiedlichen Altersversorgungen in unserem Land ist viel zu wenig aufeinander abgestimmt. Die Beamtenversorgung, die Rentenversicherung der Angestellten, die Versorgungskassen der Freiberufler, die private Altersvorsorge und die Versorgungssysteme der Abgeordneten, Minister und der kommunalen Wahlbeamten bestehen nebeneinander und sind wenig kompatibel.Grundlage für jedes dieser Systeme ist nach wie vor die Annahme, dass die Betroffenen ihr gesamtes Leben in der jeweiligen Versorgung verbleiben. Das entspricht weder der Realität, noch ist es sachlich sinnvoll. Darum wäre eigentlich eine Vereinheitlichung der Systeme das Gebot der Stunde. Stattdessen beschäftigen wir uns auf Antrag der Piraten nun erneut nur mit einem Ausschnitt des Systems, der Ministerversorgung, und auch nur mit dem Aspekt der Altersgrenze. 2Wohlweislich zitiert Kollege Dr. Breyer in seinen Pressemitteilungen nur die ihm genehmen Stellungnahmen. Stellungnahmen, die ergänzende Hinweise enthalten, wie die von Prof. Wolff von der Universität Bayreuth, oder gar die Hinweise und Anregungen der übrigen Fraktionen aus der ersten Lesung fallen auch in ihrem geänderten Antrag unter den Tisch.Die Ministerversorgung orientiert sich zum Teil an der Beamtenversorgung. Deswegen mag eine Angleichung der Regelaltersgrenze zwar grundsätzlich sachgerecht sein. Dabei ist aber wohl unstrittig, dass die Laufbahn einer Ministerin oder eines Ministers mit der Laufbahn einer Beamtin oder eines Beamten nur bedingt vergleichbar ist.Denn erstens wird von Ministern überdurchschnittliche Leistung erwartet, und zwar ohne Überstundenvergütung. Zweitens möchte man für diese herausragende Tätigkeit auch besonders herausragende Menschen gewinnen. Und drittens fällt der Verbleib im Beruf bzw. der Wechsel in ein anderes Amt ehemaligen Ministern oft deutlich schwerer.Wichtig finde ich auch, dass andere erdiente Versorgungen aus der Nicht-Ministerzeit nicht einfach unter den Tisch fallen, wie die Piraten es vorschlagen. Unser Ministergesetz sieht in § 15 Abs. 2 eine strenge Abrechnung von Gehältern aus öffentlich-rechtlichen Versorgungsverhältnissen vor. Wird die Ministerversorgung nur aus den Zeiten berechnet, in denen tatsächlich ein Ministeramt ausgeübt wurde, ist eine Anrechnung meines Erachtens nicht mehr zu rechtfertigen. Und es bleibt dabei, dass die Diskrepanz zur Versorgung der Staatssekretäre, auf die wir bereits in der ersten Lesung hingewiesen haben, mit Ihrem Gesetzentwurf nicht aufgelöst wird.Ihr Gesetzentwurf, liebe Kollegen der Piratenfraktion, ist nicht geeignet, die beschriebenen Probleme zu lösen. Sie picken sich ein Teil raus, und dann auch noch eins, für das Sie sich des öffentlichen Beifalls sicher sein können. Wir sind aber nicht verpflichtet, Ihre Gesetzentwürfe so zu ändern, dass sie für uns zustimmungsreif werden. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf heute ab.