Wolfgang Baasch zu TOP 14: Auch die Qualität der Leistungserbringung muss überprüft werden
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 10. Juni 2016TOP 14, Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe (Drs. 18/4218)Wolfgang Baasch:Auch die Qualität der Leistungserbringung muss überprüft werdenIn den letzten Jahren sind die Kosten der Eingliederungshilfe gestiegen. Ein Anstieg, der sich wohl auch in den nächsten Jahren im Wesentlichen durch die weiter steigende Zahl der Leistungsempfänger fortsetzen wird. Dies belegen auch die Aussagen und Daten im 6. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein. Aber sind die Fallkosten in Schleswig-Holstein unterdurchschnittlich hoch? Im Jahr 2012 waren zum Beispiel in Schleswig-Holstein die Kosten mit 17.100 Euro pro Jahr pro Leistungsberechtigten im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern am niedrigsten. 2013 beliefen sich dieselben Kosten auf 18.000 Euro und wurden nur von Niedersachsen und Hamburg knapp unterboten. Auch vor diesen Daten und den insgesamt steigenden finanziellen Aufwendungen ist es richtig, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Und es ist richtig, die Eingliederungshilfe mit einer effektiven wirtschaftlichen Leistungserbringung sicherzustellen. 2Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollten transparent geplant, erbracht und abgerechnet werden. Und natürlich müssen zum Beispiel unbegründete regionale Unterschiede überwunden werden. An dieser Herausforderung werden sich alle Akteure messen lassen müssen. Dazu gehören auch die Konzeption und der Aufbau einer gemeinsamen Arbeits- und Organisationsstruktur für die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Eingliederungshilfe. Dafür wurden den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich 1,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.Der Landesrechnungshof hat nun mit seinen Bemerkungen 2015 festgestellt, dass hier keine finanziellen Mittel des Landes zum Aufbau dieser Strukturen abgerufen worden sind. Diese Entwicklung zwingt uns nun, förmlich zu handeln und dem kurzen und präzisen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Schaffung eines Prüfrechts des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe zuzustimmen. In der Konsequenz können dies auch die Wohlfahrtsverbände in Form der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände als umfangreiche und große Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe nachvollziehen.Ich will abschließend aber noch einmal auf den Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der uns ja auch in dieser Sitzung des Landtages noch beschäftigen wird, eingehen. Der Landesbeauftragte stellt in seinem Bericht unter dem Punkt „Entwicklung in der Eingliederungshilfe“ ebenfalls fest, dass nicht nur wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund der Prüfung stehen, sondern auch die Qualität der Leistungserbringung überprüft wird. Wichtig ist dem Landesbeauftragten, dass die Prüfer, entsprechend ihres Auftrags, fachlich so ausgebildet sind, dass sie die Qualität der erbrachten Leistung einschätzen können.Sinn einer Qualitätsüberprüfung ist die Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems. Hierbei ist es wichtig, Menschen mit Behinderung zu beteiligen, damit eine Qualitätsverbesserung der Leistungserbringung gewährleistet wird. Denn Kontrollen und Prüfungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung im Hinblick auf ihre Entwicklung und ihre Lebenssituation verunsichert werden. Der beste Weg, um derartigen Gefahren frühzeitig zu begegnen ist es, die Menschen mit Behinderung aktiv zu beteiligen. Dies würde zu mehr Transparenz führen und die notwendigen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, die Chancengleichheit und gleichberechtigte 3Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Dies gilt für alle Menschen – auch für behinderte Menschen!