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10.06.16
15:39 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: Eingliederungshilfe muss auch qualitativ geprüft werden

Nr. 119 / 10. Juni 2016

Landesbeauftragter: Eingliederungshilfe muss auch qualitativ geprüft werden

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, hält es für selbstver- ständlich, dass die Eingliederungshilfe geprüft wird. Die nun gefundene Einigung führe zur gesetzlich gebotenen Überprüfung. „Es fehlt jedoch die Beteiligung der Menschen mit Be- hinderung! Bei den Verhandlungen zu den Kosten und der Entscheidung, wie die Mittel ein- gesetzt werden, bleiben die vor der Tür, für die diese Hilfen sein sollen“, bemängelt Hase.

Die Fraktionen des Schleswig-Holsteinisch Landtages haben sich nach jahrelangen Auseinander- setzungen auf ein Prüfrecht des Landesrechnungshofes (LRH) geeinigt. Der LRH kann nun an Stelle von Kommunen prüfen, ob die Eingliederungshilfe wie vertraglich vereinbart verwendet wird. Die zuständigen Kommunen prüften bislang kaum. Das soll nun anders werden. Der LRH kann nach den jetzt geänderten Regelungen demnächst sogenannte Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor- nehmen.

Die Prüfung hat nach Auffassung des Landesbeauftragten allerdings ihre Schwächen. Das hatte er gegenüber dem Landtag im März 2014 ausführlich dargestellt. Die Menschen mit Behinderung müssten miteinbezogen werden, wenn tatsächlich in ihrem Sinne geprüft werden solle. Zumindest müsse nach dem Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe auch die Qualität der Leistungen geprüft werden. „Wer kann die Hilfe besser beurteilen als diejenigen, die sie erhalten? Die Prüfun- gen müssen die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund rücken“, fordert Hase.

Ausführlicher erläutert Hase seine Standpunkte in dem ebenfalls in der aktuellen Landtagssitzung debattierten Tätigkeitsbericht über den Zeitraum 2013 bis 2015.