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10.06.16
15:26 Uhr
SSW

Lars Harms: Das eingesetzte Geld soll effizient eingesetzt werden

Presseinformation Kiel, den 10. Juni 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 14 Gesetzentwurf zur Schaffung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes Drs. 18/218


„Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs werden hoffentlich zu einer
qualitativen Verbesserung bei der Eingliederungshilfe führen!“


Mit der Reform der Eingliederungshilfe hat man für erhebliche Neuerungen gesorgt.
Nun steht eine weitere Änderung des Systems bevor. Das Prüfungsrecht des
Landesrechnungshofs in der Eingliederungshilfe zu installieren, ist definitiv eine gute
Sache. Wo vorher Intransparenz herrschte, wird nun für ein deutliches Mehr an
Transparenz gesorgt. Ziel ist und war es, Ausgaben zu überprüfen, ohne die gesetzlich
verankerten Rechte für Menschen mit Behinderung zu verkennen oder einzuschränken.
Das Prüfungsrecht ist zweifelsfrei eine anspruchsvolle Aufgabe, welche sich umfassend
und vielschichtig darstellt. Es muss nicht nur darum gehen, die reinen Zahlen zu 2
überprüfen, sondern es geht auch um die Inhalte und dessen Sinnhaftigkeit. An erster
Stelle muss immer der Mensch stehen. Deshalb macht es zudem Sinn, gewisse
Kenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter vorauszusetzen oder diese durch Weiterbildung
anzugleichen. Nur durch die entsprechenden Fachkenntnisse, kann ein bestimmtes
Maß an Qualität abgeprüft und somit auch abgesichert werden. Und da stimmen wir
den Aussagen des Beauftragten für Menschen mit Behinderung voll und ganz zu, der
eben genau auf diese nötigen Fachkenntnisse zur qualitativen Ausführung dieses
Prüfrechts hinweist.



Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass dieser Gesetzentwurf nicht
darauf abzielt, den Kommunen ihre Fähigkeiten abzusprechen. Im Gegenteil. Die
Kommunen werden auch weiterhin ihre Verträge prüfen müssen. Dabei gilt es
gemeinsam für eine noch bessere Eingliederungshilfe zu arbeiten, in dem der Mensch
im Mittelpunkt steht. Neben dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes wird es
also auch in Zukunft die Prüfungen der Kreise und Kreisfreien Städte geben.
Es handelt sich also um einen Paradigmenwechsel, den wir als SSW eindeutig als
positiv bewerten.



Was wir jedoch bedauern ist, dass es noch nicht gelungen ist, auf der Ebene der
Kommunalen Spitzenverbände sich zu einigen, die kommunalen Prüfungen durch eine
gemeinsam gelungene Institution durchführen zu lassen. Hierfür wird ja auch Geld zur
Verfügung gestellt, damit die Kommunen ihre Kompetenzen bündeln können. Ich bin
jedoch zuversichtlich, dass man hier bis zum Ende des Jahres zu einer Lösung finden 3
wird. Wir werden die Gesprächspartner bestmöglich unterstützen, die verbliebenen
Fragen so bald wie möglich zu klären.



Alles in allem muss man natürlich auch verstehen, dass die Herausforderungen in
Bezug auf die Eingliederungshilfe weiterhin bestehen bleiben. Die Bedarfe, Ansprüche
und Kosten werden sich in Zukunft noch weiter verändern. Dessen müssen wir uns
bewusst sein. Vor diesem Hintergrund ist es umso entscheidender, passende
Rahmenbedingungen in Punkto Zusammenarbeit und effizienten Mitteleinsatz zu
bieten. Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs werden hoffentlich zu einer
qualitativen Verbesserung bei der Eingliederungshilfe führen.



Für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen
gesellschaftlichen Bereichen, sind gewiss noch viele Schritte zu gehen. Mit dem
Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs wird ein weiterer, wichtiger Schritt für die
Menschen mit Behinderungen bei uns im Land getan. Das Geld das eingesetzt wird, soll
effizient eingesetzt werden. Und darum macht es Sinn, dass die Kommunale Ebene
genauso prüft, wie in Zukunft der Landesrechnungshof.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html