Lars Harms: Das eingesetzte Geld soll effizient eingesetzt werden
Presseinformation Kiel, den 10. Juni 2016Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 14 Gesetzentwurf zur Schaffung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes Drs. 18/218 „Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs werden hoffentlich zu einer qualitativen Verbesserung bei der Eingliederungshilfe führen!“Mit der Reform der Eingliederungshilfe hat man für erhebliche Neuerungen gesorgt.Nun steht eine weitere Änderung des Systems bevor. Das Prüfungsrecht desLandesrechnungshofs in der Eingliederungshilfe zu installieren, ist definitiv eine guteSache. Wo vorher Intransparenz herrschte, wird nun für ein deutliches Mehr anTransparenz gesorgt. Ziel ist und war es, Ausgaben zu überprüfen, ohne die gesetzlichverankerten Rechte für Menschen mit Behinderung zu verkennen oder einzuschränken.Das Prüfungsrecht ist zweifelsfrei eine anspruchsvolle Aufgabe, welche sich umfassendund vielschichtig darstellt. Es muss nicht nur darum gehen, die reinen Zahlen zu 2überprüfen, sondern es geht auch um die Inhalte und dessen Sinnhaftigkeit. An ersterStelle muss immer der Mensch stehen. Deshalb macht es zudem Sinn, gewisseKenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter vorauszusetzen oder diese durch Weiterbildunganzugleichen. Nur durch die entsprechenden Fachkenntnisse, kann ein bestimmtesMaß an Qualität abgeprüft und somit auch abgesichert werden. Und da stimmen wirden Aussagen des Beauftragten für Menschen mit Behinderung voll und ganz zu, dereben genau auf diese nötigen Fachkenntnisse zur qualitativen Ausführung diesesPrüfrechts hinweist.Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass dieser Gesetzentwurf nichtdarauf abzielt, den Kommunen ihre Fähigkeiten abzusprechen. Im Gegenteil. DieKommunen werden auch weiterhin ihre Verträge prüfen müssen. Dabei gilt esgemeinsam für eine noch bessere Eingliederungshilfe zu arbeiten, in dem der Menschim Mittelpunkt steht. Neben dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes wird esalso auch in Zukunft die Prüfungen der Kreise und Kreisfreien Städte geben.Es handelt sich also um einen Paradigmenwechsel, den wir als SSW eindeutig alspositiv bewerten.Was wir jedoch bedauern ist, dass es noch nicht gelungen ist, auf der Ebene derKommunalen Spitzenverbände sich zu einigen, die kommunalen Prüfungen durch einegemeinsam gelungene Institution durchführen zu lassen. Hierfür wird ja auch Geld zurVerfügung gestellt, damit die Kommunen ihre Kompetenzen bündeln können. Ich binjedoch zuversichtlich, dass man hier bis zum Ende des Jahres zu einer Lösung finden 3wird. Wir werden die Gesprächspartner bestmöglich unterstützen, die verbliebenenFragen so bald wie möglich zu klären.Alles in allem muss man natürlich auch verstehen, dass die Herausforderungen inBezug auf die Eingliederungshilfe weiterhin bestehen bleiben. Die Bedarfe, Ansprücheund Kosten werden sich in Zukunft noch weiter verändern. Dessen müssen wir unsbewusst sein. Vor diesem Hintergrund ist es umso entscheidender, passendeRahmenbedingungen in Punkto Zusammenarbeit und effizienten Mitteleinsatz zubieten. Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs werden hoffentlich zu einerqualitativen Verbesserung bei der Eingliederungshilfe führen.Für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allengesellschaftlichen Bereichen, sind gewiss noch viele Schritte zu gehen. Mit demPrüfungsrecht des Landesrechnungshofs wird ein weiterer, wichtiger Schritt für dieMenschen mit Behinderungen bei uns im Land getan. Das Geld das eingesetzt wird, solleffizient eingesetzt werden. Und darum macht es Sinn, dass die Kommunale Ebenegenauso prüft, wie in Zukunft der Landesrechnungshof.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html