Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
10.06.16
15:13 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 14: Wir brauchen Prüfungen durch den Landesrechnungshof und die Koordinierungsstelle

Finanzpolitik
Nr. 277/16 vom 10. Juni 2016
Tobias Koch zu TOP 14: Wir brauchen Prüfungen durch den Landesrechnungshof und die Koordinierungsstelle
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Fast auf den Tag genau ist es heute drei Jahre her, dass der Landesrechnungshof seine Bemerkungen des Jahres 2013 veröffentlichte. In den vorangegangen zwei Jahrzehnten hatte sich der Landtag vergeblich um ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bemüht.
Mit den Bemerkungen 2013 präsentierte der LRH nun einen völlig neuen Lösungsansatz, nämlich die bestehenden Prüfungsrechte der Kreise und kreisfreien Städte aus dem SGB XII zu nutzen und diese per Gesetz auch dem LRH zu ermöglichen. Aber nicht nur das, sondern der Landesrechnungshof legte im Jahr 2013 auch einen exakten Formulierungsvorschlag für eine solche Gesetzesänderung vor.
Dieser Formulierungsvorschlag findet sich heute wortgetreu im Gesetzentwurf der FDP wieder, genau so wie dies auch schon bei dem Gesetzentwurf des Jahres 2014 und auch bei mehreren Haushaltsanträgen in den letzten drei Jahren der Fall war. Immer wieder scheiterte eine solche Gesetzesänderung an der Blockade der SPD, während alle anderen Landtagsfraktion zugestimmt haben wie FDP, CDU und Piraten bzw. gerne
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 zugestimmt hätten wie Grüne und SSW, wenn sie nicht durch den Koalitionspartner SPD daran gehindert worden wären.
Ihren Kurswechsel begründet die SPD nun damit, dass die notwendigen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Kreise nur unzureichend erbracht würden und deshalb ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes sachgerecht sei. Das ist eine Argumentation, die auf den ersten Blick logisch erscheint, es in Wirklichkeit aber überhaupt nicht ist, sondern lediglich dazu dient, den Skandal der jahrelangen Verweigerungshaltung der SPD irgendwie zu kaschieren.
Prüfungen durch die Kreise bzw. durch die Koordinierungsstelle für soziale Hilfen (Kosoz) als Dienstleister für die Kreise, werden sich im wesentlichen immer auf den einzelnen Vertrag beziehen. Es würde also überprüft werden, ob die im Vertrag vorhandenen Regelungen von der jeweiligen Einrichtung auch eingehalten werden. Bei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof sind zwar auch die einzelnen Verträge Prüfungsgegenstand, aber hauptsächlich deshalb, um auf dieser Basis weitergehende Schlussfolgerungen zu ziehen. Also zum Beispiel indem Unterschiede zwischen den verschiedenen Einrichtungen identifiziert werden, oder indem möglicherweise abweichende Verfahrensweisen zwischen den Kreisen festgestellt werden, oder indem im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Rechnungshöfen der anderen Bundesländer ein bundesweiter Vergleich vorgenommen wird.
Bei einer Prüfung durch den Landesrechnungshof geht es also weniger darum, die Einhaltung der einzelnen Vertragsbestandteile zu kontrollieren als vielmehr darum, eine Überprüfung des Systems und der Strukturen der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Dieses geschieht zudem aus einem anderem Blickwinkel heraus, nämlich aus der Sicht des Landes. Es wäre ja durchaus vorstellbar, dass zwischen Kreisen und Wohlfahrtsverbänden Einigkeit über die Vertragsgestaltung besteht, die Vorgaben dementsprechend eingehalten werden und eine Prüfung durch die Kosoz deshalb zu keinerlei Beanstandungen führt.
Aus Sicht des Landes kann sich der gleiche Sachverhalt durchaus anders darstellen, denn die Sichtweise des Landes wird sich viel stärker an der Frage nach einem effizienten Einsatz der Mittel orientieren, denn schließlich müssen diese Mittel ja aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden und nicht von den Kreisen und Wohlfahrtsverbänden. Meine Damen und Herren, die SPD suggeriert mit der Begründung für ihren Kurswechsel, dass es nur einer einzigen Prüfung bedürfe, wenn nicht durch die Kreise, dann eben durch den Landesrechnungshof, weshalb man jetzt bereit sei zuzustimmen. Als CDU-Fraktion sagen wir dagegen ganz deutlich: Wir brauchen beides!



Seite 2/3 Wir brauchen eine laufende Kontrolle der Verträge durch die Kosoz genau so wie es in regelmäßigen Abständen einer Finanzkontrolle des gesamten Systems der Eingliederungshilfe durch den Landesrechnungshof bedarf. Angesichts der Tatsache, dass es sich um den größten Einzelposten im Landeshaushalt mit einem Volumen von mehr als 680 Mio. Euro in diesem Jahr handelt, ist die Zustimmung der SPD längst überfällig. Und wenn das heute mit einer falschen Begründung geschieht, dann ist das allemal besser, als wenn dieser haltlose Zustand noch länger andauern würde.
Aber auch mit einer heutigen Beschlussfassung ändert sich nichts daran, dass auch die neu gegründete Kosoz AöR ihr Prüfkonzept umsetzen muss. Die erforderlichen Prüfungsstrukturen müssen aufgebaut werden und die dafür vorgesehenen Mittel von jährlich 1,5 Mio. Euro müssen auch zukünftig vom Land bereit gestellt werden. Nur beide Prüfungsebenen gemeinsamen mit ihren unterschiedlichen Ansätzen und Sichtweisen werden gewährleisten, dass mit den vorhandenen Mitteln eine bestmögliche Lösung zum Wohle der Menschen mit Behinderungen gefunden wird. Das sollte unser aller Ziel sein.



Seite 3/3