Dr. Ekkehard Klug zu TOP 10 und 57 (Änderungen im Wahlrecht in Schleswig-Holstein): Wahlrechtsänderung eröffnet die Möglichkeit zu Manipulation und Fremdbestimmung
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 229/2016 Kiel, Freitag, 10. Juni 2016 Innen/Wahlrecht www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Wahlrechtsänderung eröffnet die Möglichkeit zu Manipulation und Fremdbestimmung In seiner Rede zu TOP 10 und 57 (Änderungen im Wahlrecht in Schleswig- Holstein) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Klug: Ekkehard Klug:„In der Beschlussempfehlung sind eine Reihe von Punkten zusammenge- fasst worden.Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Aspekte, die im Plenum bereits einmal erörtert worden sind, noch ein weiteres Mal ansprechen, und will mich da- her speziell mit einem Thema befassen, das sehr wichtig ist, für das die vor- geschlagene Wahlrechtsänderung jedoch keine befriedigende Lösung bietet.Es geht um das Wahlrecht für Menschen unter Vollbetreuung. Sicher kann man darüber nachdenken, ob die Ausschlussregelungen nach § 7 Absatz 2 Landeswahlgesetz noch zeitgemäß sind. Es ist aber aus unserer Sicht zwei- felhaft, ob eine bloße Streichung dieses Paragraphen den damit verbunde- nen Problemen wirklich gerecht wird.Wenn Personen das Wahlrecht erhalten, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung in keinem Bereich mehr fähig sind und die daher in Be- treuungsverhältnissen leben, so eröffnet dies die Möglichkeit zu Manipulati- onen bei der Stimmabgabe und zu einer totalen Fremdbestimmung, die mit demokratischen Prinzipien absolut unvereinbar sind.Im Übrigen ist weder im Bundeswahlgesetz noch im Landeswahlgesetz bis- lang davon die Rede, dass Wahlrechtsausschlüsse durch eine Behinderung begründet werden könnten. Die Behauptung, die angestrebte Änderung sei wegen der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich, ist daher nicht nachvollziehbar. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Der Piraten-Antrag zur Einführung einer Ersatzstimme wird von uns abge- lehnt, weil er nicht zuverlässig mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl in Einklang zu bringen ist und weil er außerdem unser Wahlrecht unnö- tig verkomplizieren würde.Was den weiteren Piraten-Antrag zu Bürgerentscheiden auf Amtsebene be- trifft, so ist dazu meiner Ansicht nach bereits in der ersten Lesung das Nöti- ge gesagt worden.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de