Antidiskriminierungsstelle begrüßt Beschluss des Landtages zur Rehabilitierung homosexueller Menschen
Nr. 116 / 10. Juni 2016Antidiskriminierungsstelle begrüßt Beschluss des Landtages zur Rehabilitierung homosexueller MenschenKiel (SHL) – Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein, Samiah El Sa- madoni, begrüßt die fraktionsübergreifende und einstimmige Entscheidung des Landtages, einen Gesetzentwurf auf Bundesebene zur Rehabilitierung für die nach 1945 verfolgten ho- mosexuellen Menschen zu unterstützen. „Viel zu lange mussten die Verfolgten warten, um für die schwerwiegenden Eingriffe in ihre Rechte und ihr Leben - allein aufgrund ihrer sexu- ellen Identität - rehabilitiert und entschädigt zu werden“, sagte El Samadoni heute in Kiel.Seit 1945 sind mehr als 50.000 Männer aufgrund §175 des Strafgesetzbuches wegen ihrer sexuel- len Orientierung verurteilt und teilweise inhaftiert worden. Diese Urteile sollen nun aufgehoben werden. Der ursprünglich von der FDP-Fraktion in den Landtag eingebrachte Antrag wurde von allen Fraktionen getragen. „Für die Verurteilten aus beiden deutschen Staaten müssen nun endlich Zeichen gesetzt werden, um auch in der aktuellen politischen Situation mit rechtspopulistischen Parteien deutlich zu machen, dass es keine Menschen zweiter Klasse gibt, wenn es um deren sexuelle Identität geht“, so El Samadoni.Trotz einer Entschärfung des Paragraphen im Jahr 1969 waren bis 1994 homosexuelle Handlun- gen in der Bundesrepublik strafbar (§§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches). Auch in der DDR (§ 151 des Strafgesetzbuches der DDR) wurde eine vergleichbare Regelung erst 1968 abge- schafft.