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09.06.16
16:10 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 18 (Residenzpflicht für Minister): Warum macht es die CDU zu ihrem Problem, dass die schleswig-holsteinische SPD zu wenige ministrable Persönlichkeiten in ihren Reihen hat?

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 224/2016 Kiel, Donnerstag, 9. Juni 2016
Schleswig-Holstein/Residenzpflicht



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Warum macht es die CDU zu ihrem Problem, dass die schleswig-holsteinische SPD zu wenige ministrable Persönlichkeiten in ihren Reihen hat? In seiner Rede zu TOP 18 (Residenzpflicht für Minister) erklärt der Vorsit- zender der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:
„Das Beamtenrecht kennt eine abgeschwächte Form einer Residenzver- pflichtung. So finden wir in § 92 Bundesbeamtengesetz folgenden Passus:
‚Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, daß die ord- nungsgemäße Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.‘
Die uneingeschränkte Wahrnehmung der Dienstgeschäfte durch die Minis- ter Alheit, Ernst und Meyer ist in diesem Fall, den die CDU jedenfalls in ih- ren öffentlichen Stellungnahmen moniert, aber unstrittig, denn Hamburg liegt näher am Dienstort der Minister als andere Orte in Schleswig-Holstein, z.B. Sylt. Von einem möglichen Ministerpräsidenten Liebing würde die CDU aber nie fordern, dass er seinen Wohnort verlässt und näher an die Landes- hauptstadt zieht, um seine Dienstgeschäfte besser wahrnehmen zu können.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist so zu verstehen, dass es aus Sicht der Union den in Hamburg lebenden Ministern angeblich an Verständnis für schleswig-holsteinische Themen mangelt.
In der Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden Daniel Günther vom 27. Mai lesen wir in indirekter Rede:
‚Bei den Ministern Alheit, Ernst und Meyer sei auch zu spüren, dass ihnen bei vielen schleswig-holsteinischen Themen das Herzblut fehle.‘
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Hier stellen sich aber die folgenden Fragen: Ist „Herzblut“ vom Wohnort ab- hängig? Haben Minister, die beispielsweise in Schleswig-Holstein geboren wurden und viele Jahre dort gelebt haben, deshalb weniger ‚Herzblut‘ und Verständnis für die Probleme der Menschen im Land, wenn sie irgendwann nach Hamburg gezogen sind? Kann man ‚Herzblut‘ und Identifikation mit dem Land per Gesetz verordnen?
Vor dem Hintergrund der bisherigen Aktivitäten der CDU auf diesem Gebiet ist das in höchstem Maße inkonsistent – und es entsteht der Verdacht, dass es der CDU nicht um die konkrete Sache geht, sondern um eine parteipoliti- sche Instrumentalisierung einer Verfassungsänderung. Hier sei nur gesagt: Mit Verfassungsrecht spielt man nicht!
Denn: Wie viel Herzblut hatte Werner Marnette, der sich als Hamburger und schleswig-holsteinischer Landesminister in der gleichen Situation befunden hat? Wie viel Heimatliebe zu Schleswig-Holstein konnte Volker Rühe vorwei- sen, der als Hamburger Direktkandidat im Bundestag schleswig- holsteinischer Ministerpräsident werden wollte?
Die von der Union so gepriesene ‚Heimatverbundenheit‘ war wohl weniger Antrieb für diese sinnentleerte Initiative, vielmehr gibt die Union das Zei- chen aus, dass sie eine gewisse Rückständigkeit zelebriert. Der Weg zu ei- ner Partei für die urbanen Räume ist für die CDU in Schleswig-Holstein of- fensichtlich noch sehr weit.
Grundsätzlich: Warum macht es die CDU zu ihrem Problem, dass die schleswig-holsteinische SPD zu wenige ministrable Persönlichkeiten in ihren Reihen hat? Wir sollten vielmehr Torsten Albig dankbar dafür sein, dass er sich zumindest darum bemüht hat, besseres Personal von außen zu be- kommen. Ob diese Bemühung jedoch von Erfolg gekrönt war, kann jeder für sich selbst bewerten.
Abschließend: Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die CDU mit dieser Initi- ative verfassungsrechtliche Belange berührt – denn gerade im Fall des Ehe- paars Ernst/Scholz könnte die beiderseitige landesverfassungsrechtliche Verpflichtung zum Wohnungswechsel gegen den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie verstoßen (Art. 6 GG Abs. 1: ‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.‘)
Sprich: Das Zusammenspiel beider Verfassungen könnte in diesem beson- deren Punkt grundgesetzwidrig sein. Das ist für mich deshalb so bemer- kenswert, weil ich bislang noch der Ansicht war, dass sich die Union immer für den Schutz von Ehe und Familie eingesetzt hat.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de