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09.06.16
12:50 Uhr
SSW

Lars Harms: Das deutsche Ausweisungs-Regelwerk ist absolut tragfähig

Presseinformation Kiel, den 08. Juni 2016

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 20 Ausweisung als Nebenstrafe Drs. 18/4071


„Es besteht kein Grund, jetzt am Entscheidungsträger-Karussell zu drehen.“


Die Regelungen in Bezug auf straffällig gewordene Ausländer sind unserer Meinung
nach voll umfassend. Die Kriterien sind streng und die entsprechenden Sanktionen
greifen. Natürlich ist jeder Vorgang aufwändig, das wird auch in Zukunft so bleiben.
Schließlich geht es letztendlich immer um den Einzelfall und der soll nach geltendem
Recht auch vernünftig geprüft werden. Der Ruf nach einer Arbeitsentlastung, wie es die
FDP hier vorschlägt, welcher durch eine Ausweisung als Nebenstrafe herbeigeführt
werden soll, erschließt sich mir an dieser Stelle nicht. Es macht nach Meinung des SSW
wenig Sinn, jetzt die Entscheidungsträger auszutauschen. Die Entscheidungshoheit soll
von der Ausländerbehörde zum Strafrichter verschoben werden. Das wird die
Entscheidung im Einzelfall auch nicht einfacher machen. 2



Hinzu kommt ein Beigeschmack des Antrages, welcher den leichten Eindruck erweckt,
dass es wieder einmal darum geht, wie man denn die betroffenen Ausländer schnell
wieder loswerden kann. Sicherlich eine berechtigte Frage, jedoch muss man an dieser
Stelle auch ganz klar sagen, dass das deutsche Regelwerk absolut tragfähig ist. Die
Sanktionen sind beachtlich und die Ausweiseregelungen sind es ebenfalls. Auf der
anderen Seite gibt es einfach auch Abschiebehemmnisse, die man nicht verkennen
kann und welche nicht nur vom deutschen Staat, sondern eben auch von anderen
Staaten und Partnern abhängig sind. Rücknahmeabkommen müssen vorhanden sein.
Diese sind jedoch nicht immer ganz unkompliziert in der Vertragsaufstellung, da ist
viel diplomatisches Geschick gefragt. Zum anderen gibt es einen weiteren Punkt in
Bezug auf die Abschiebehemmnisse. Nämlich die Gefahr für Leib und Leben. Eine
Abschiebung in Kriegsgebiete kommt unter keinen Umständen in Frage. Die
Bundesrepublik wird niemanden in den sicheren Tod schicken. Das ist auch gut so und
daran sollten wir auch in Zukunft festhalten.



Nochmal zurück zum Antrag. Eine Neuregelung macht nur Sinn, wenn es derzeit noch
keine Möglichkeiten der Ausweisung straffälliger Ausländer gäbe. Das ist aber nicht
der Fall. Und die Frage, die sich dann stellt ist, ob von dieser Lösung ausreichend
Gebrauch gemacht wird. Werden also schwer straffällig gewordene Ausländer nach
Verbüßung ihrer Strafe und einer definitiv negativen Prognose abgeschoben oder
nicht? Diese Frage ist in der Tat zu klären und dann zu bewerten. Einen neuen
Straftatbestand bedarf es aber dafür wohl nicht. 3
Darüber hinaus erschließt es sich mir immer noch nicht, warum jetzt plötzlich die eine
Einrichtung besser geeignet sein soll als die andere, wo diese doch schon seit Jahren
diese Aufgabe tätigt? Ich habe jedenfalls keine Zweifel an der Eignung und Fähigkeit
der Ausländerbehörde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in anderen
Bundesländern eine völlig andere Haltung hat. Von daher gibt es kaum Chancen auf
eine auch letztendlich erfolgreiche und durch eine Mehrheit für eine entsprechende
Bundesratsinitiative. Zudem ist es überhaupt fraglich, ob sich eine tatsächliche
Arbeitsentlastung mit dieser vorgeschlagenen Regelung herbeiführen lässt. Schließlich
werden es ja nicht weniger Aufgaben, sondern diese werden lediglich woanders
getätigt. Worüber man natürlich an dieser Stelle nachdenken könnte, ist die Strukturen
in der Ausländerbehörde selbst zu optimieren, falls die Arbeitsauslastung im Bereich
von rechtsuntreuen Ausländern tatsächlich zu hoch sein sollte. Doch das ist eine ganz
andere Frage, die es möglicherweise an anderer Stelle zu beraten gilt.



Abschließend kann ich für den SSW nur nochmals wiederholen, dass die
bundesrechtlichen Gesetze in Bezug auf rechtsuntreue Ausländer voll umfassend sind.
Wir haben keinerlei Bedenken an ihrer Wirkung oder an ihrer Bearbeitungsdauer. Vor
diesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html