Lars Harms: Das deutsche Ausweisungs-Regelwerk ist absolut tragfähig
Presseinformation Kiel, den 08. Juni 2016Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 20 Ausweisung als Nebenstrafe Drs. 18/4071 „Es besteht kein Grund, jetzt am Entscheidungsträger-Karussell zu drehen.“Die Regelungen in Bezug auf straffällig gewordene Ausländer sind unserer Meinungnach voll umfassend. Die Kriterien sind streng und die entsprechenden Sanktionengreifen. Natürlich ist jeder Vorgang aufwändig, das wird auch in Zukunft so bleiben.Schließlich geht es letztendlich immer um den Einzelfall und der soll nach geltendemRecht auch vernünftig geprüft werden. Der Ruf nach einer Arbeitsentlastung, wie es dieFDP hier vorschlägt, welcher durch eine Ausweisung als Nebenstrafe herbeigeführtwerden soll, erschließt sich mir an dieser Stelle nicht. Es macht nach Meinung des SSWwenig Sinn, jetzt die Entscheidungsträger auszutauschen. Die Entscheidungshoheit sollvon der Ausländerbehörde zum Strafrichter verschoben werden. Das wird dieEntscheidung im Einzelfall auch nicht einfacher machen. 2Hinzu kommt ein Beigeschmack des Antrages, welcher den leichten Eindruck erweckt,dass es wieder einmal darum geht, wie man denn die betroffenen Ausländer schnellwieder loswerden kann. Sicherlich eine berechtigte Frage, jedoch muss man an dieserStelle auch ganz klar sagen, dass das deutsche Regelwerk absolut tragfähig ist. DieSanktionen sind beachtlich und die Ausweiseregelungen sind es ebenfalls. Auf deranderen Seite gibt es einfach auch Abschiebehemmnisse, die man nicht verkennenkann und welche nicht nur vom deutschen Staat, sondern eben auch von anderenStaaten und Partnern abhängig sind. Rücknahmeabkommen müssen vorhanden sein.Diese sind jedoch nicht immer ganz unkompliziert in der Vertragsaufstellung, da istviel diplomatisches Geschick gefragt. Zum anderen gibt es einen weiteren Punkt inBezug auf die Abschiebehemmnisse. Nämlich die Gefahr für Leib und Leben. EineAbschiebung in Kriegsgebiete kommt unter keinen Umständen in Frage. DieBundesrepublik wird niemanden in den sicheren Tod schicken. Das ist auch gut so unddaran sollten wir auch in Zukunft festhalten.Nochmal zurück zum Antrag. Eine Neuregelung macht nur Sinn, wenn es derzeit nochkeine Möglichkeiten der Ausweisung straffälliger Ausländer gäbe. Das ist aber nichtder Fall. Und die Frage, die sich dann stellt ist, ob von dieser Lösung ausreichendGebrauch gemacht wird. Werden also schwer straffällig gewordene Ausländer nachVerbüßung ihrer Strafe und einer definitiv negativen Prognose abgeschoben odernicht? Diese Frage ist in der Tat zu klären und dann zu bewerten. Einen neuenStraftatbestand bedarf es aber dafür wohl nicht. 3Darüber hinaus erschließt es sich mir immer noch nicht, warum jetzt plötzlich die eineEinrichtung besser geeignet sein soll als die andere, wo diese doch schon seit Jahrendiese Aufgabe tätigt? Ich habe jedenfalls keine Zweifel an der Eignung und Fähigkeitder Ausländerbehörde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in anderenBundesländern eine völlig andere Haltung hat. Von daher gibt es kaum Chancen aufeine auch letztendlich erfolgreiche und durch eine Mehrheit für eine entsprechendeBundesratsinitiative. Zudem ist es überhaupt fraglich, ob sich eine tatsächlicheArbeitsentlastung mit dieser vorgeschlagenen Regelung herbeiführen lässt. Schließlichwerden es ja nicht weniger Aufgaben, sondern diese werden lediglich woandersgetätigt. Worüber man natürlich an dieser Stelle nachdenken könnte, ist die Strukturenin der Ausländerbehörde selbst zu optimieren, falls die Arbeitsauslastung im Bereichvon rechtsuntreuen Ausländern tatsächlich zu hoch sein sollte. Doch das ist eine ganzandere Frage, die es möglicherweise an anderer Stelle zu beraten gilt.Abschließend kann ich für den SSW nur nochmals wiederholen, dass diebundesrechtlichen Gesetze in Bezug auf rechtsuntreue Ausländer voll umfassend sind.Wir haben keinerlei Bedenken an ihrer Wirkung oder an ihrer Bearbeitungsdauer. Vordiesem Hintergrund werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab den folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html