Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.06.16
12:47 Uhr
SPD

Peter Eichstädt: Prävention rechtlich verstärken, denn sie zeigt Wirkung

Kiel, 9. Juni 2016 Nr. 148 /2016



Peter Eichstädt:
Prävention rechtlich verstärken, denn sie zeigt Wirkung Zum Drogen- und Suchtbericht 2016, der heute von der Bundesdrogenbeauftragten vorgestellt wurde, erklärt der drogen- und suchtpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:
Die in dem Bericht zum Ausdruck kommenden Analysen und Bewertungen teilen wir. Besonders erfreulich ist, dass der Nikotinkonsum vor allem bei Kindern und Jugendlichen weiter sinkt und das Komatrinken zurückgeht. Das ist das Ergebnis konsequenter Aufklärung und Präventionsarbeit in den Ländern, auch in Schleswig Holstein. Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder haben hier ebenfalls Wirkung gezeigt, weil sie zur Veränderung der grundsätzlichen Einstellung zum Nikotinkonsum beitragen.
Allerdings würde ich mir wünschen, dass die Bundesregierung über die Abfassung eines jährlichen Berichts hinaus ihre eigenen gesetzgeberischen Möglichkeiten nutzt, um dem Suchtverhalten von Erwachsenen und Jugendlichen entgegenzuwirken. Das betrifft bundesgesetzlich dringend erforderliche Regelungen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz und damit ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten immer dann, wenn dort Angestellte tätig sind. Dazu gehört auch ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte. Wenn der Bund es ernst meint mit der Suchtprävention, verbietet sich der Kniefall vor der Tabaklobby, dieses bereits vereinbarte Verbot erst 2020 umsetzen. Bis dahin durchläuft eine ganze Generation die Lebensjahre, in denen sie für diese aggressive Werbung für ein suchterzeugendes Produkt besonders empfänglich ist. Die Drogen- und Suchtbeauftragte sollte sich hier durchsetzen.
Darüber hinaus brauchen wir ein konsequentes Vorgehen gegen Spielsucht, indem unter anderem bundesrechtlich das Aufstellen von Spielautomaten z.B. in Gaststätten und Tankstellen 2



untersagt wird. Solche Initiativen würden die Prävention unterstützen und den ansonsten hilfreichen Bericht der Suchtbeauftragten wirksam ergänzen.