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08.06.16
17:47 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 3: Ein zusätzliches Instrument, Konflikte zu lösen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 8. Juni 2016


TOP 3, Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten / Polizei braucht Vertrauen statt Misstrauen – Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein (Drs. 18/3655 und 18/4164)



Simone Lange:
Ein zusätzliches Instrument, Konflikte zu lösen


Heute liegt in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten vor, mit welchem eine unabhängige Stelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln stehen, geschaffen wird. So können sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger an den oder die zukünftige Polizeibeauftragte wenden, sondern auch Polizeibeamtinnen und -beamte selbst, die sich in welchem Kontext auch immer ungerecht behandelt sehen.
Die Ansprechstelle soll bestehende Konflikte möglichst frühzeitig lösen und bestehende Unklarheiten und Fragestellungen möglichst schnell beseitigen. Um dies leisten zu können, ist es von Bedeutung, dieses Angebot möglichst niedrigschwellig zu halten. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich jede und jeder unabhängig von der Art des Konfliktes an die Ansprechstelle wenden kann. Die Ansprechstelle ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf mediativ ausgerichtet, gibt aber – sofern der Anlass dafür gegeben ist – auch die Möglichkeit eines Initiativrechtes her. 2



Bürger können sich mit einer Beschwerde an den Beauftragten für die Landespolizei wenden, wenn sie bei einer polizeilichen Maßnahme den Eindruck haben,
• dass ein persönliches Fehlverhalten eines Polizisten vorliegt oder
• dass eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war.
Polizisten können sich mit einer Eingabe an den Beauftragten für die Landespolizei wenden, wenn sie
• Missstände oder Fehler aufzeigen wollen oder
• im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in soziale oder persönliche Konfliktsituationen geraten oder Probleme mit ihrem Dienstherrn vorliegen.
Die bzw. der Polizeibeauftragte ist für die Polizeibeamtinnen und -beamten neben der innerdienstlichen Möglichkeit, sich an den Personalrat zu wenden, ein zusätzliches Instrument, bestehende Konflikte zu lösen.
Dass eine Ansprechstelle außerhalb der Polizei dabei sehr hilfreich sein kann, zeigen nicht nur die Ergebnisse des 1. Berichtes des Polizeibeauftragten aus Rheinland-Pfalz. Dort hatten sich bereits im ersten Jahr des Bestehens der Ansprechstelle 54 Bürgerinnen und Bürger sowie 29 Polizeibeamtinnen und -beamte beschwert bzw. hatten eine Eingabe vorgebracht.
Bei keiner der geprüften Beschwerden konnte der Polizeibeauftragte ein Fehlverhalten der Polizeibeamten feststellen. Dennoch konnte der Beauftragte mit seiner Arbeit entstandene Probleme zwischen Bürgern und Polizei bereinigen. Die Überprüfung der Angelegenheit durch den Beauftragten als unabhängige Instanz hat in vielen Fällen zu einer Befriedung der Angelegenheit geführt und zu mehr Transparenz des polizeilichen Handelns.
Polizeibeamte wandten sich vor allem mit Fragen zu Beförderungen, zu Stellenbesetzungen, zur Dienstplangestaltung sowie zu Fürsorgeleistungen an den Polizeibeauftragten. Auch Themen im Zusammenhang mit der Ruhestandsversetzung sowie allgemeine Probleme an der Dienststelle waren Gegenstand von Eingaben. In vielen Fällen führte der Beauftragte für die Landespolizei eine Lösung im Sinne der betroffenen Polizistinnen und Polizisten herbei.
Als Resümee des ersten Tätigkeitsjahr stellte der Polizeibeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz fest: „Der Beauftragte für die Landespolizei wird gut angenommen. Die Institution nehmen – trotz 3



der anfänglichen Skepsis bei der Schaffung eines Polizeibeauftragten – auch viele Polizistinnen und Polizisten in Anspruch.“
Wir in Schleswig-Holstein haben anhand der Vorfälle, die sich vor nicht allzu langer Zeit in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin zugetragen haben sollen, bei denen es sich um Sexismusvorwürfe und Vorwürfe von Rassismus und Diskriminierung handelt und deren Sachverhalt wir vor wenigen Wochen im Innen- und Rechtsausschuss erläutert haben, selbst feststellen können, dass es einen Bedarf an einer solchen unabhängigen Stelle gibt.
Trotz des eingeleiteten Straf- und der Prüfung eines Disziplinarverfahrens, die beide eingestellt wurden, bleibt der Konflikt und eine offenbar ungelöste und unbefriedigende Situation nicht nur zwischen den Auszubildenden, sondern auch zwischen Auszubildenden und den Ausbildern zurück nebst der Erkenntnis, dass hier die Funktion eines unabhängigen Polizeibeauftragten hätte helfen können, stellte der Leiter der Polizeiabteilung des Innenministeriums in seinem Bericht im Innen- und Rechtsausschuss fest.
Nach einer schriftlichen und mündlichen Anhörung verabschieden wir heute das Gesetz zur Einführung des sog. Polizeibeauftragten mit zwei Änderungen. Die Beschwerde- und Eingabefrist wird von 6 Monate auf 12 Monate verlängert und die Berichtspflicht auf eine jährliche Berichtspflicht festgelegt. Damit entsprechen wir der notwendigen Niedrigschwelligkeit und Transparenz, wie wir sie uns von einer solchen Stelle wünschen.